Guten Abend.
Wenn jemand eine Kur oder Reha verschrieben bekommt, die er zB in ein paar Monaten antreten kann, muss er dies beim JC beantragen, wie einen Urlaub, oder reicht es, diese kurzfristig anzumelden?
VG
I.
Guten Abend.
Wenn jemand eine Kur oder Reha verschrieben bekommt, die er zB in ein paar Monaten antreten kann, muss er dies beim JC beantragen, wie einen Urlaub, oder reicht es, diese kurzfristig anzumelden?
VG
I.
Hallo,
ich kenne mich jetzt bei den Meldepflichten gegenüber dem Job-Center nicht aus - was ich sagen kann ist, dass man unterscheiden muss zwischen einer Kur, bei der man lediglich die Heilmittel über die Kasse bezieht und evtl. einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten oder eine Reha-Massnahme, die komplett zu Lasten eines Sozialversicherungsträgers (Rentenversicherung, Krankenkasse) geht. Bei der ersten Variante besteht keine
Arbeitsunfähigkeit, bei der zweiten aber schon. Mein Gefühl sagt mir aber, dass in beiden Fällen das JC. wegen der Ortsabwesenheit informiert werden muss.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
jemand meinte jetzt zu mir, es „gäbe nur noch Reha“ und das sei wie eine Krankmeldung, Kuren werden komplett gezahlt. Jetzt ist nur noch die Frage, ob das JC verlangen kann, dass man die Kur verschiebt, aus irgendwelchen Gründen.
Danke für Deine Antwort
VG I.