Hallo,
Sie können natürlich jederzeit auf eigene Kosten eine Kur machen. Aber fast jeder hat die Möglichkeit auch in den Genuss einer verordneten Kur zu kommen. Nach der aktuellen Gesetzgebung besteht ein Kuranspruch alle 4 Jahre für 3 Wochen. Ausnahmeregelungen kann es geben bei chronisch Kranken, Krebspatienten bei neu aufgetretenen Akuterkrankungen, nach Krankenhausaufenthalten oder Operationen.
Und so ist der Ablauf:
1.) Ihr erster Weg führt zu Ihrem Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt). Von diesem erhalten Sie eine Kurempfehlung. Schon bei diesem ersten Schritt kann und sollte sich der Arzt Gedanken über bestimmte Kureinrichtungen und/oder Anwendungen machen, die Ihnen nützen können.
2.) Im nächsten Schritt besorgen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse die notwendigen Antragsformulare. Jetzt sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, wo Sie Ihre Kur sinnvollerweise durchführen wollen. Es ist wichtig, bereits im Antrag diesen Wunsch detailliert mit einzubringen. Wichtig ist auch, dass der Arzt seine Empfehlung medizinisch begründet. Dies kann Ihnen helfen, in das Haus Ihrer Wahl zu gelangen.
3.) Jetzt stellt sich die Frage nach dem Kostenträger. Das heißt, wer soll die Kur-Kosten übernehmen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Sind Sie Rentner, Student, Hausfrau oder nicht erwerbsfähig, ist Ihr Kostenträger die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), eine Ersatzkasse (z. B. DAK, Barmer o.ä.), eine Betriebskrankenkasse, eine Innungskrankenkasse oder ähnliche. Für privatversicherte Arbeitnehmer ist die gewählte Krankenkasse Kostenträger (sofern die „Kur“ mitversichert wurde).
Sind Sie Beamter ist Ihr Kostenträger die Beihilfestelle - evtl. Ihre Zusatzversicherung.
4.) Jetzt erhalten Sie vom Kostenträger die Kurbewilligung für eine stationäre oder ambulante Kur.
Wichtig:
Wird Ihr Kurantrag abgelehnt, reichen Sie den Antrag erneut bei Ihrer Krankenkasse ein. Lehnt diese Ihren Kur-Antrag ab, legen Sie gegen diesen Bescheid unbedingt Widerspruch ein!! Das ist kostenfrei - diese Möglichkeit, Ihr berechtigtes Interesse durchzusetzen, sollten Sie in jedem Fall nutzen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass bereits im Kurantrag Name und Ort der gewünschten Kureinrichtung aufgeführt sind. Nach erfolgter Genehmigung wird der Kurtermin mit dieser Kureinrichtung abgestimmt.
Gruß Sergij Titarcuk
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