Kur und Rentenpunkte

Hallo Freunde,

Also meine frage ist folgende:
Mein Vater arbeitet seit dem er 16 ist in Deutschland. Er ist jetzt 57 Jahre alt und hat seine 40 Jahre voll. Er war noch nie zur Kur und da er viel raucht und auch nicht mehr der fitteste im allgemein ist habe ich ihm mal geraten das er doch zur Kur gehen soll und sich mal erholen soll. Da ich mich diesbezüglich nicht auskenne wollte ich mal wissen ist es so wie ich denke? Sprich man geht zum Arzt sagt es geht einen nicht gut und der verschreibt einem ne Kur die dann komplett von der Krankenversicherung bezahlt wird!? Und was hat es mit diesen rentenpunkten auf sich im allgemein und bezüglich ner Kur? Besteht ein bestimmter Anspruch einer Kur für jeden?

Hallo,

Sie können natürlich jederzeit auf eigene Kosten eine Kur machen. Aber fast jeder hat die Möglichkeit auch in den Genuss einer verordneten Kur zu kommen. Nach der aktuellen Gesetzgebung besteht ein Kuranspruch alle 4 Jahre für 3 Wochen. Ausnahmeregelungen kann es geben bei chronisch Kranken, Krebspatienten bei neu aufgetretenen Akuterkrankungen, nach Krankenhausaufenthalten oder Operationen. 

Und so ist der Ablauf: 

1.) Ihr erster Weg führt zu Ihrem Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt). Von diesem erhalten Sie eine Kurempfehlung. Schon bei diesem ersten Schritt kann und sollte sich der Arzt Gedanken über bestimmte Kureinrichtungen und/oder Anwendungen machen, die Ihnen nützen können. 

2.) Im nächsten Schritt besorgen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse die notwendigen Antragsformulare. Jetzt sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, wo Sie Ihre Kur sinnvollerweise durchführen wollen. Es ist wichtig, bereits im Antrag diesen Wunsch detailliert mit einzubringen. Wichtig ist auch, dass der Arzt seine Empfehlung medizinisch begründet. Dies kann Ihnen helfen, in das Haus Ihrer Wahl zu gelangen. 

3.) Jetzt stellt sich die Frage nach dem Kostenträger. Das heißt, wer soll die Kur-Kosten übernehmen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

Sind Sie Rentner, Student, Hausfrau oder nicht erwerbsfähig, ist Ihr Kostenträger die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), eine Ersatzkasse (z. B. DAK, Barmer o.ä.), eine Betriebskrankenkasse, eine Innungskrankenkasse oder ähnliche. Für privatversicherte Arbeitnehmer ist die gewählte Krankenkasse Kostenträger (sofern die „Kur“ mitversichert wurde). 

Sind Sie Beamter ist Ihr Kostenträger die Beihilfestelle - evtl. Ihre Zusatzversicherung. 

4.) Jetzt erhalten Sie vom Kostenträger die Kurbewilligung für eine stationäre oder ambulante Kur. 

Wichtig: 
Wird Ihr Kurantrag abgelehnt, reichen Sie den Antrag erneut bei Ihrer Krankenkasse ein. Lehnt diese Ihren Kur-Antrag ab, legen Sie gegen diesen Bescheid unbedingt Widerspruch ein!! Das ist kostenfrei - diese Möglichkeit, Ihr berechtigtes Interesse durchzusetzen, sollten Sie in jedem Fall nutzen. 

Achten Sie unbedingt darauf, dass bereits im Kurantrag Name und Ort der gewünschten Kureinrichtung aufgeführt sind. Nach erfolgter Genehmigung wird der Kurtermin mit dieser Kureinrichtung abgestimmt.

Gruß Sergij Titarcuk

Http://Pkv-Beitrag-sparen24.de

Hallo,

wenn das alles mal sooo einfach wäre!
Einfach mal so zur Kur, das war einmal - eine Kur muss ärztlich verordnet und von der Rentenanstalt bewilligt werden. Info hierzu (allerdings von 2010: http://kurinformationen.de/wordpress/?p=206

Im übrigen ist davon auszugehen, dass ein Kurantrag erst mal abgelehnt wird und damit sind dann weitere Ärzte, Atteste usw. von Nöten um erneut eine Prüfung zu beantragen. - Aber wenn man sich da durchkämpft wird bei der 2. oder 3. Prüfung evtl. eine Kur genehmigt.
Viel Spaß dabei und gute Nerven!

Sie holen sich bei der Krankenkasse einen Kurantrag über den Rentenversicherungsträger und füllen diesen aus. Mit dem ausgefüllten Antrag gehen sie dann zum Arzt der füllt den Rest aus und dann schicken Sie den Antrag zum Rentenversicherungsträger. Der Entscheidet über die Genehmigung einer Kur und zahlt dann gegebenen Falls auch die Kur. Die Rentenpunkte für die Kur müsste er nach ihren Angaben erfüllt haben.
M.f.G
Yvonne

Hallo!

Personen die im Erwerbsleben stehen, beantragen in der Regel eine sogenannte Rehabilitation. Kostenträger ist die Rentenversicherung.

Normalerweise wird der Antrag bei der Krankenkasse oder der Stadtverwaltung (Versicherungsamt) gestellt. Der Hausarzt füllt einen Befundbericht aus. Die Krankenkasse fügt ebenfalls noch Unterlagen bei.

Der Antrag geht dann zur Rentenversicherung, die über diesen dann entscheidet.

Grob umschrieben, wird eine Reha dann bewilligt, wenn durch die Reha eine Erkrankung die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, beseitigt oder abgemildert werden kann.

Die Rentenpunkte (richtig Entgeltpunkte) sind bei Rehabilitationen nicht relevant. Diese spielen bei der Berechnung der Rente eine Rolle.

Grüße
Carsten

Hallo auch,
wenn Dein Vater Arbeitnehmer ist, ist für die Kur der Rentenversicherungsträger zuständig. Die Kur ansich leitet der Hausarzt mit „Formblatt 60“ ein. Mit diesem Formblatt muss er dann zur Krankenkasse gehen, von dort erhält er dann die Kur-(Reha-)Unterlagen für den Rentenversicherungsträger. Ist es eine gute Krankenkasse, ist sie beim Ausfüllen des Kurantrages gerne behilflich. Mit diesem Antrag muss Dein Vater dann wieder zum Hausarzt und die Diagnosen bestätigen lassen. In der Regel gibt es aber eine Kur nur, wenn die „örtlichen Behandlungen“ nicht mehr ausreichen - sprich, wenn man schon Massagen, Krankengymnastik usw. vor Ort gehabt hat. Entscheiden über die Kur tut nur der Rentenversicherungsträger - kann evtl. länger dauern. Bei Ablehnung hilft ein Widerspruch.
MfG
Frankie

HEy,
schau mal hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
und da der Antrag
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/In…
folgende brauchst du
G100
G110
G1204 und 1206 (für den Arzt)
G9590
G103 (nur zu Info)

Gruß

Oh hab was vergessen!
Entweder bekommt er Lohnfortzahlung oder Krankengeld dann bei Krankengeld das von der Rentenversicherung da heißt es Übergangsgeld. Antrag ist beim Reha-Bescheid dann mit bei.
Bitte noch G120 für die Krankenkasse ausdrucken.

Gruß