Kuriergewerbe: welche Maßnahmen erleichtern das Tagesgeschäft?

Hallo zusammen,

ein paar Jungs wollen sich im Kuriergewerbe selbstständig machen und im Speziellen, aber nicht nur folgendes anbieten, neben den üblichen Zustellungen:

  • Zustellungen, die protokolliert werden, z. B. bei Kündigungszustellungen
  • eine Art Monteur-Kurier, der z. B. beim Empfänger ein Gerät ab- und aufbaut
  • Lagergeschäft

Dafür werden einige Maßnahmen für die Planung, Organisation und Durchführung benötigt, die das alles erleichtern.

Was könnten solche Maßnahmen eurer Meinung sein, die sich auf folgende Punkte beziehen:

  • verwaltende Optimierungen
  • Wissensmanagement
  • Dokumentationen
  • sonstige Hilfe für Disponenten und Kuriere
  • Ausstattung und Material für Kuriere
  • Regeln für entsprechende Geschäfte
  • unternehmens- und systemweite Kommunikation

?

Vielleicht gibts dazu auch was im www zu finden? Nur leider habe ich nichts gefunden. Infrage kommende Unternehmen, bei denen man sich was „abgucken“ könnte, halten sich da sehr bedeckt.

Vielleicht gibts zu diesem Thema aber auch entsprechende Literatur, in denen Antworten zu der Fragestellung zu finden ist?

Wisst ihr vielleicht dazu mehr?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Moin,

Bezeugt ihr dann auch den richtigen Inhalt?

Wofür soll der Kunde bezahlen? Auspacken und Einschalten oder komplexerer Montagen, die dann doch eher Fachwissen erfordern? Der typische Monteur kommt selber und benötigt keinen Kurier oder er braucht eine Spedition für die größeren Dinge.

Im Moment frage ich mich, wo ihr einen Markt seht und ob ihr überhaupt einen praktischen Schimmer von den Dingen habt, von denen ihr redet. Mit Büchern und einigen Links ist es nicht getan.

Ulrich

Hi,

vielleicht sollten die „paar Jungs“ mal zuerst einen Existenzgründerkurs bei der IHK absolvieren. Allein schon die Rechtsform des Unternehmens könnte einige Diskussionen auslösen wenn es um die Haftung geht.

Ich würde mir erstmal ein paar andere Gedanken dazu machen, bevor es um „verwaltende Optimierungen“ und „Wissensmanagement“ geht. Ein paar Fragen:

„Regeln“ für entsprechende Geschäfte:
Habt Ihr Euch schon mal die entsprechenden Gesetzestexte angeschaut? Dann wißt Ihr in welchem Rahmen Ihr Euch bewegen könnt.

Kurierdienst:
Rechtliche Lage bei Nichtzustellung / Nichtannahme?
Haftung bei Verlust / Beschädigung?
Was darf transportiert werden?
Manche Kurierdienste schließen Gefahrgut und lebende Tiere aus, sowie Lebensmittel.

Zum Monteur-Kurier:

Welche Sachen sollen montiert werden?
Glühbirnen wechseln und Gardinen aufziehen und abhängen bei älteren alleinstehenden Damen?

Exkurs: Ich hatte einen Bekannten, der bestritt als „Selbständiger für Haus und Hof“ seinen Lebensunterhalt damit - Gartenarbeiten, kleine Monteursarbeiten, Tapezieren, Zaun streichen, Rasenmähen etc).
Im deutsch-schweizer Grenzland ließ sich damit gut Geld verdienen - aber zuerst mußte man einen „seriösen“ Eindruck machen, sonst kam er nicht mal bis zum Gartentor… (Mund-zu-Mund Propaganda).

Bei allen technischen Geräten würde ich ohne jeweiligen Nachweis der Fachkenntnis die Finger davon lassen, v.a. die versicherungsrechtliche Seite (Haftung) dürfte ein nicht unwesentlicher Punkt sein. Da fallen dann Waschmaschine, Küchen (Elektro- / Gasanschluß, Spülmaschine) schon mal weg.

Wollt ihr die bestellte Schrankwand des Kunden aufbauen? Das machen manche Möbehlhäuser schon selbst oder gegen Aufpreis - selbst IKEA bietet diese Dienstleistung an.

lg,
vordprefect

Den richtigen Inhalt betr. Arbeitsrecht natürlich nicht. Es wird ein Original und eine Kopie des Kündigungsschreibens geben. Das Original wird zugestellt/ausgehändigt und die Kopie wird vom Kurier unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt.

Einfach nur etwas ab- und aufbauen, z. B. ein Fahrrad oder eine Kaffeemaschine.

Gut, das mit IHK, Rechtsform (= GmbH) ist alles durch.

Es geht jetzt um Feinheiten.

Das Standard-Zustellgeschäft steht ja. Es sollen weitere Sparten mit aufgenommen werden.

Es gibt natürlich auch bereits entsprechende AGBs, die u. a. die Themen Nichtzustellung, Annahmeverweigerung, Haftungsgrenzen, Transportgut aus. Z. B. sind lebende Tiere, Lebensmittel und GG ausgeschlossen.

Fahrrad, Kaffeemaschine, Mikrowelle … Kleingeräte. Nichts, wofür man eine dreijährige Ausbildung benötigt!

Hallo,

da:

Den richtigen Inhalt betr. Arbeitsrecht natürlich nicht. Es wird ein
Original und eine Kopie des Kündigungsschreibens geben. Das Original
wird zugestellt/ausgehändigt und die Kopie wird vom Kurier
unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt.

dürftet ihr wohl Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz bekommen.
Solche Zustellungen erfolgen normalerweise nämlich durch GVZ.

Ein Post-oder Kurierdienst darf nämlich keinen Einblick in beförderte Postsendungen nehmen.Nach dem Postgesetz gibt es nur eine Art der Zustellung, nämlich die sogenannte
Postzustellungsurkunde
bei der aber nur die Zustellung des Briefes sorgfältig dokumentiert wird und kein Einblick genommen wird.