Wenn die Einbürgerung eines Ausländers ein geheimer Willkürakt
ist, dann ist das undemokratisch.
Tja, das magst Du so sehen, ist aber so. Mit Wilkür hat das zwar IMO nichts zu tun, da ja für alle die gleichen Kriterien gelten. Und zwar diese:
* Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU, oder Sie sind freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder freizügigkeitsberechtigter Schweizer.
* Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
* Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
* Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
* Sie haben sich keiner Straftaten schuldig gemacht und wurden deswegen verurteilt (geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
* Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
* Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.
Quelle:http://www.einbuergerung.de/26_120.htm
Von einem „Sie erklären uns im Detail, warum sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben wollen“, habe ich da nichts gelesen. Also, reg Dich auf, wo viel Du willst, mit dem Gesetz hat Dein Krakelen nichts zu tun…
Und Du meinst, hier soll ein islamistischer Extremist
türkischer Provenienz in der BRD eingebürgert werden, weil
diese ihn bei seinen Aktivitäten besseren Schutz gewährt als
die Türkei selbst. Das ist doch Mumpitz, die BRDler haben ihn
nach dessen eigener Behauptung doch gefoltert!
Ich habe zu Herrn Kurnaz keine besonders ausgeprägte Meinung, daher meine ich auch nicht, dass explizit ER eingebürgert werdenn soll , so wie Du das darstellst.
Stattdessen meine ich, dass wir hier Gesetze haben, die die Einbürgerung regeln und sich ein hysterisches, bayrisches Fabeltier (oder auch sonst jeder) daher höchstens über den mangelnden Gesinnungsnachweis im Gesetz generel, niemals aber über einen nach dem Gesetz völlig legitimen Einzelfall echauffieren sollten. Denn genau dies (die Aufregung über einen völlig legalen Einzelfall) ist undemokratisch.
Du musst Dich schon entscheiden: Entweder bist Du für einen Rechtsstaat, dann gelten dessen Gesetze für Alle und für alle Fälle, oder Du stellst Dich mit denen, deren größter Kritiker Du zu sein meinst auf eine Stufe und forderst eben doch eine Wilkürherrschaft (das tust Du im Moment).
Anwar