Kurz Hilfe zur Rechnung

Sonnenscheindauer 12h h= Stunden Nutzbar 10h im Jahr 3650h

Strahlungseintrag max. 1KWh/m² Wirkungsgrad 50% Durchschnittswert 0,5KWh/m²

[Fläche (m²) x Durchschnitswert (KWh/m²)] x Jahreszeit (h)= TW/a

berechnung für 1km²

(1.000.000m² x 0,5KWh/m²) x 3650h = 1.825.000.000 KW/a bei einem km² fläche = 1.825 TW/a

Also wenn das korrekt ist dann ist das die Arbeit die das kraftwerk im Jahr macht 1.825TW/a.

Was ist aber ihre Nennleistung?

hi,

also mal abgesehen davon, dass nicht ganz klar ist, was jetzt eigentlich die angabe ist in deinem beispiel, und welche daten von dir stammen und was du wissen willst (10 stunden tägliche nutzungsdauer der solaranlage z.b. sind falsch, da du da mit 360 tagen schönwetter rechnest die es definitif nicht gibt) würde ich dir empfehlen die frage an die physik spezialisten zu schicken. du bist hier in der mathe-ecke gelandet :smile:

viel glück

Wenn das richtig ist, dann ist das aber eine hohe Leistung. Egal. Sind deine Werte richtig, hast du es grundsätzlich richtig gerechnet.
Nennleistung ist meines Erachtens das, was konkret gegeben werden kann, also der Ertrag je Zeiteinheit.
also die fläche mal den tatsächlich verwertbaren strahlungseintrag.

Wenn ich richtig liege, dann ergibt sich die Nennleistung eines Kraftwerkes bei der Jahresleistung durch die maximal möglichen Betriebsstunden. ALso

1825TW/(365*24)= 208,33333 kW

alle Angaben ohne Gewähr! :wink:

Hallo allerseits,
entschuldigt bitte für die verspäteten Antworten,
war leider krank und seit dem Hurrican „Sandy“
habe ich heute erstemals wieder Zugriff auf meine E-mails.

Die Nennleistung ist die vom Hersteller angegebene maximale Leistung
unter Standardtestbedingungen!
Das was du errechnet hast soll wohl die Nennleistung sein,
real wird das Kraftwerk weniger Leistung abgeben.
Gruß Dieter

Sonnenscheindauer nutzbar 10h - 3650h/a
Strahlungseintrag max. 1KWh/m²
Wirkungsgrad 50%
1km²

= 1.825 TW/a

Was ist aber ihre Nennleistung?

Die Nennleistung (StromStG) einer Anlage zur Erzeugung von Strom ist die Dauerleistung, für die sie gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist. Die Dauerleistung einer Anlage ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Lebensdauer und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Ist die Nennleistung nicht eindeutig nach Bestellunterlagen bestimmbar, so ist für eine Neuanlage einmalig eine bei Normalbedingungen gemäß den Fachnormen für Abnahmemessungen erreichbarer Leistungswert zu bestimmen. Bei Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.