Danke für die Antwort.
Ja, es gibt BR und eine (Rahmen)-BV, die besagt:
„die Kurzarbeit ist so zu planen, dass sie möglichst ganze Tage umfasst und stundenweise Kurzarbeit vermieden wird.“
Die Einzelheiten der wöchentlichen Arbeitszeit in den verschieden Org-Enheiten und Teams werden in Protokollnotizen als Anhang geregelt. (Diese sind noch nicht veröffentlicht)
Das ganze startet i.d. Woche nach Ostern
Zum Urlaub:
„Der Beschäftigte kann während der Kurzarbeitsphasen Urlaub nehmen, wobei während den Zeiten des Urlaubs die Kurzarbeit als unterbrochen gilt.“