Kurzarbeit dulden oder lieber kündigen lassen?

Hallo. Gestern (30.11.), also zum letzten Tag des Monates, wurde meinem Sohn Kurzarbeit 0 ab 1.1. angekündigt, mit der Option 24 Std. vorher Ankündigung wenn man gebraucht wird und arbeiten muss.

Sehr klug eingefädelt vom AG, weil Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des Monats und damit 0 Chance evtl. Veto einzulegen und statt der Kurzarbeit zuzustimmen auf betriebsbedingte Kündigung zu bestehen zum neuen Jahr. Somit hätte mein Sohn zumindest Zeit und Möglichkeiten, sich neu zu orientieren. Denn aus der Erfahrung der letzten Monate weiß er, dass die Kurzarbeit nur ein Hinausschieben des Firmenendes ist. Und wie ich gelesen habe, schützt Kurzarbeit auch nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung.

Nachdem ich nun im Internet schon recherchiert habe, weiß ich auch, dass es ausreichend war, den Mitarbeitern dies in einer kurzfristig einberufenen Betriebsversammlung mitzuteilen (es gibt weder eine Betriebsvereinbarung, noch Betriebsrat, auch im Arbeitsvertrag steht nichts zu Kurzarbeit). Zugesagt hat mein Sohn jedoch nichts und bisher auch nichts unterschrieben. Nun stellt er sich aber die Frage: darauf einlassen oder lieber die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung oder 3 Monaten voller Lohnweiterzahlung zur Überbrückung einer Sperre versuchen zu bekommen? Wäre allerdings jetzt erst zum Februar 2017 möglich…

Ich will ihm gern helfen, er weiß einfach nicht weiter. Und er arbeitet von früh bis spät noch zurzeit, sodass er sich nicht mal persönlich darum kümmern kann auf die Schnelle… Ihm gefiel die Arbeit und das Klima unter den Kollegen. Doch jetzt mit Kurzarbeit wäre er unter dem Existenzminimum und auch noch Spielball für seinen AG und wahrscheinl. Auch noch fürs Amt. Bzw. ist nicht abzusehen, welche Nachteile sich nach einer Weile Kurzarbeit ergeben (Rente z.B.).

Wer hat da Erfahrung und kann mir einen Rat geben? Sollen wir uns nen Anwalt nehmen und dort uns beraten lassen oder erst mal die Füße still halten und gar nix machen? Ist Kurzarbeit am Ende besser als vorübergehend wieder aufs Amt zu gehen?

Danke für eure Hilfe

LG

Hallo,

sofern ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich das schon machen, aber auch ansonsten wäre es zu überlegen.

Wir haben ja gerade Anfang Dezember. Was hindert ihn daran, dennoch jetzt schon eine andere Arbeit zu suchen? Sollte er in diesem Monat noch eine finden, hat sich das mit der Kurzarbeit erledigt, und zum Amt muss er auch nicht gehen. Wenn er nichts findet, kann er erstmal die Kurzarbeit „antreten“ und in der Zeit weiter suchen.

Gruß
Christa

Die befürchteten Nachteile sind sehr gering, darüber muss man sich keinen Kopf machen. Die Betragshöhe zur Rentenversicherung ist fast gleich wie vorher.

Hallo,

???

Welche Sperre? Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperre. Aber das ALG I ist deutlich weniger als der augenblicklich netto ausgezahlte Lohn, falls Du glaubst, bezahlter Lohn würde ausbleibendes ALG I „ausgleichen“.

Nach dem nicht zwingenden und nirgendwo vorgeschriebenen, aber verbreiteten Maßstab „1/2 Monatslohn pro Jahr der Betriebszugehörigkeit“ wären drei Monatslöhne die Abfindung nach sechsjähriger Betriebszugehörigkeit. Ist der junge Mann den schon solange dabei?

Schöne Grüße

MM