Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
Zur Einführung von Kurzarbeit müssen die Mitarbeiter 2 Wochen Urlaub bzw. Freischicht einbringen (laut Unternehmen als Grundvoraussetzung damit Kurzarbeit beantragt werden kann).
Im Anschluss an die 2 Wochen beginnt Kurzarbeit, der Freischicht-Stand am Tagesende wird gespeichert (Kurzarbeit Start-Saldo).
Zwischendurch wird immer mal wieder gearbeitet, aufgrund Minimalbesetzung und Mindestabdeckung eines bestimmten Zeitrahmens erfolgt Freischichtaufbau (bezogen zum Kurzarbeit Start-Saldo).
Dieser muss laut Führungskraft nicht bis zum Monatsende, sondern bis zum Ende der Kurzarbeitsphase ausgeglichen (bezogen zum Kurzarbeit Start-Saldo) sein.
Wie lange die Kurzarbeit geht ist nicht bekannt (da Ende unbekannt und ständig verlängert).
Beantragt (und genehmigt) ist sie (angeblich) bis zum Jahresende, sodass nach Rücksprache mit der Führungskraft derzeit kein Problem bzgl. Gleitzeitaufbau besteht.
Nun steht überall im Internet, dass aufgebaute Gleitzeit im selben Monat wieder abzubauen wäre (entgegengesetzt der Meinung der Führungskraft bis zum Ende der Kurzarbeit).
Nun ist die Führungskraft doch der Meinung, dass bis zum Monatsende kein Gleitzeitaufbau (bezogen zum Kurzarbeit Start-Saldo) erfolgen darf, wobei die Führungskraft informiert ist, dass das nicht möglich ist (da akt. deutlich drüber und die nächsten 2 Wochen wieder Kurzarbeit).
Die Kurzarbeit erfolgt als Kurzarbeit „null“, d.h. es darf nicht gearbeitet werden, somit auch kein Auf-/Abbau an diesen Tagen möglich!
Was gilt denn nun und hätte man bei diesem Szenario als MA etwas zu befürchten, wenn man „gesetzeswidrig“ Gleitzeit aufbauen „muss“, z.B. bekommt man dann das Kurzarbeitergeld gestrichen oder droht sogar eine Strafe?