Hallo an alle,
ich habe jetzt eine Weile im Internet gesucht, aber leider keine eindeutige Aussage mit Quelle gefunden.
Frage (es geht nicht um mich!):
Wenn der Arbeitgeber (40 Stunden / Woche) dem Arbeitnehmer einen Kurzarbeitsvertrag gibt, in dem die Kurzarbeit ´Null´ vereinbart wurde, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bitten, während dieser Kurzarbeit ´Null´ trotzdem „hin und wieder“ ins Büro zu kommen „um zu helfen“ ?
Ich dachte ich hätte mal gelesen, dass dies nicht zulässig ist. Aber wie gesagt, ich finde die Quelle nicht mehr. Kann mir ein Wissender helfen?
LG
Jasmin