Kurzarbeit über mündlichen Stoff von vor 2 Wochen?

Hallo,
mein Sohn, 3. Klasse hat am Montag eine Kurzarbeit in Deutsch geschrieben, die allgemein schlecht ausgefallen ist.

Vor etwa 2 Wochen sind zwei Damen des Blindenverbandes in der Klasse gewesen und haben sich, Ihre Arbeit und Ihren Blindenhund vorgestellt.

Am Montag war das Thema der Kurzarbeit: Schreibe auf, an was du dich noch erinnern kannst, und was die beiden Damen wichtiges erzählt haben.

Da ich gehört habe, daß Kurzarbeiten nur über den Stoff der letzten 2 Schulstunden gehen dürfen, zumindest, wenn nichts schriftliches dazu erarbeitet worden ist, darf der Lehrer diesen Test überhaupt werten?

Habt Ihr vielleicht auch schon mal ähnliches erlebt?

Hallo,

Da ich gehört habe, daß Kurzarbeiten nur über den Stoff der
letzten 2 Schulstunden gehen dürfen, zumindest, wenn nichts
schriftliches dazu erarbeitet worden ist,

um festzustellen, ob das zutrifft, muss man wissen, um welches Bundesland es geht.

Gruß
Kreszenz

Hallo,
es geht um Bayern.

Hallo!

Abgesehen davon, dass die Fragestellung viel zu offen (d.h. zu wenig konkret) ist, glaube ich nicht, dass das erlaubt ist. Irgendwo auf www.km.bayern.de sollte sich die Schulordnung fuer Grundschulen finden, sieh da mal nach.

LG, Sarah

Hallo,

mein Sohn, 3. Klasse hat am Montag eine Kurzarbeit in Deutsch
geschrieben,

Da ich gehört habe, daß Kurzarbeiten nur über den Stoff der
letzten 2 Schulstunden gehen dürfen, zumindest, wenn nichts
schriftliches dazu erarbeitet worden ist

„Kurzarbeit“ als Leistungsnachweis in der Grundschule ist in der Volksschulordnung nicht zu finden, vgl. http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?.. (§ 43) und http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bay….

Werden solche „Kurzarbeiten“ nur im Fach Deutsch geschrieben? Dann würde ich die Lehrkraft (in möglichst neutralem Ton) um eine Erklärung bitten, auf welcher Grundlage das geschieht.
Sollte diese Art der Leistungserhebung auch in anderen Fächern üblich sein, stell die Frage dem Schulleiter.

Gruß
Kreszenz

Hallo,
Danke die Links haben mir weiter geholfen.
Der Lehrer ist Klassenlehrer in allen relevanten Fächern. Solche Arbeiten und angekündigte Probearbeiten über den Stoff von ca. 2 Monaten sind bei ihm die Regel.
Interessant, daß das gar nicht so sein darf, nach der Schulordnung hier in Bayern.
Ich werd mich mal mit der Klassenelternsprecherin und evtl. dann auch mit dem Direktor in Verbindung setzen, damit da mal eine ordentliche Regelung in Kraft tritt.
LG
wuschelchen