Kurzarbeitergeld Aufstockung

Hallo,
ich habe eine Frage zum Kurzarbeitergeld. Ich arbeite in einem Fitnessstudio und wir waren von März - Mai in 100% Kurzarbeit. Juni bis Oktober dann nurnoch teilweise, da Studio wieder offen. In der Zeit bekamen wir 60% Kurzarbeitergeld weil wir mehr als 50% unserer regulären Stunden gearbeitet haben.
Nun haben wir den zweiten Lockdown und ich arbeite nur noch 10 Stunden pro Woche (ca. 30% meiner normalen Stundenzahl) und laut Corona-Sonderreglung sollte jetzt meiner Annahme nach nach 8 Monaten Kurzarbeit eine Aufstockung auf 80% kommen. Auf meiner Lohnabrechnung im November wurden aber nur 60% KuG gezahlt. Die Begründung unserer Personalabteilung auf meine Rückfrage war, dass wir von Juni - Okt. mehr als 50% unserer Stunden gearbeitet haben und die Aufstockung erst zustande kommt wenn man 3, bzw. 6 Monate am Stück unter 50% Stundenpensum arbeitet. Sobald man einen Monat drüber kommt, geht die Frist wieder von vorne los. DATEV würde das auch so automatisch berechnen. Das macht für mich keinen Sinn, ich würde mich freuen wenn ich dazu eine Auskunft bekäme.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Enigmaxy,

komplizierter Fall… Also nochmal kurz zum genauen Verständnis:

Du arbeitest jetzt zu 30%, also bist zu 70% in Kurzarbeit oder?

Auf welche Corona-Sonderreglung berufst du dich nochmal, könntest du nochmal den Link zur Info posten?

LG
Sören

Er beruft sich auf garnichts er will wissen ob das so rechtens ist, weißt Du´s? Ich weiss es nicht und dewegen äußere ich mich auch nicht dazu!

Ist nach Adam Riese ja kaum anders möglich oder?

Es ist nicht Sinn von W W W, dass man Fragen sinnlos hinterfragt, der Sinn ist den Ratsuchenden mit den Antworten Hilfestellung zu leisten und das sehe ich bei Dir in keiner einzigen Silbe.
ramses90

Hi Ramses90,

sorry ich bin recht neu in dem Forum. Ich wollte die Frage ein bisschen besser verstehen da Enigmaxy schrieb er erhält: 60% KuG bei 30% Arbeitsleistung.

@ Enigmaxy: Deine Personalabteilung hat in diesem Fall leider recht.

Das Kurzarbeitergeld wird nur erhöht, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist:

bis zum 3. Monat des Bezugs bleibt es bei 60% bzw. 67% der Nettoentgeltdifferenz
ab dem 4. Monat des Bezugs gibt es 70% bzw. 77% der Nettoentgeltdifferenz
ab dem 7. Monat des Bezugs gibt es 80% bzw. 87% der Nettoentgeltdifferenz
der höhere Wert gilt wie bisher für Haushalte mit Kindern
die gestaffelte Erhöhung ist bis 31.12.2020 befristet

Quellen hierzu findest du hier:
https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_zuschuss.html

LG, Sören

Ich versuche meine Frage nochmal etwas zu konkretisieren:

Ich bin bereits seit März in Kurzarbeit. Mal mehr mal weniger. Trotzdem habe ich in jedem Monat seit März KuG bekommen. Mai - Oktober habe ich über 50% meiner normalen Arbeitszeit gearbeitet, daher auch nur 60% KUG bekommen. Soweit so gut, alles in Ordnung.

Seit November arbeite ich aber so gut wie gar nicht mehr. Da ich mich bereits seit mehr als 7 Monaten in Kurzarbeit befinde, müsste ich jetzt, meiner Annahme nach 80% KUG bekommen.
Dem war aber nicht so, sondern ich bekam auch nur 60%. Die Personalabteilung begründete dies damit, dass man 7 Monate AM STÜCK unter 50% seiner normalen Stunden arbeiten müsste um aufgestockt zu werden.

Ich kann mir das aber nicht vorstellen, weil folgendes Beispiel:

Jemand ist in Kurzarbeit und bekommt die ersten 3 Monate 60%, dann 3 Monate 70% und ab dem 7. Monat 80% KUG. Jetzt hat seine Firma aber einen Monat viel tun und er arbeitet einen Monat wieder mehr als 50% seiner normalen Stunden. Jetzt wird er im 8. Monat, weil er mehr gearbeitet hat auf 60% zurück gestuft. Im 9. Monat ist er wieder komplett zuhause und bekommt trotzdem 60% weil die Frist wieder von vorne beginnt bevor es zur Aufstockung auf 70, bzw. 80% kommt. Das macht doch keinen Sinn?!