Hallo,
ich habe eine Frage zum Kurzarbeitergeld. Ich arbeite in einem Fitnessstudio und wir waren von März - Mai in 100% Kurzarbeit. Juni bis Oktober dann nurnoch teilweise, da Studio wieder offen. In der Zeit bekamen wir 60% Kurzarbeitergeld weil wir mehr als 50% unserer regulären Stunden gearbeitet haben.
Nun haben wir den zweiten Lockdown und ich arbeite nur noch 10 Stunden pro Woche (ca. 30% meiner normalen Stundenzahl) und laut Corona-Sonderreglung sollte jetzt meiner Annahme nach nach 8 Monaten Kurzarbeit eine Aufstockung auf 80% kommen. Auf meiner Lohnabrechnung im November wurden aber nur 60% KuG gezahlt. Die Begründung unserer Personalabteilung auf meine Rückfrage war, dass wir von Juni - Okt. mehr als 50% unserer Stunden gearbeitet haben und die Aufstockung erst zustande kommt wenn man 3, bzw. 6 Monate am Stück unter 50% Stundenpensum arbeitet. Sobald man einen Monat drüber kommt, geht die Frist wieder von vorne los. DATEV würde das auch so automatisch berechnen. Das macht für mich keinen Sinn, ich würde mich freuen wenn ich dazu eine Auskunft bekäme.
Vielen Dank im Voraus!