Kurzarbeitergeld & Bonus

Hallo,
meine Angestellten bekommen für jedes Quartal je nach Unternehmenserfolg einen Bonus im Folgemonat ausbezahlt. Nun habe ich beginnend ab Mitte März Kurzarbeit angemeldet. Im April bekommen sie nun aber noch einen Bonus für das 1. Quartal. Wie verhält sich das mit der Kurzarbeit? Kann ich einen Bonus auszahlen, auch wenn ich Kurzarbeit angemeldet habe?

Hallo,

der Anspruch auf KuG bezieht sich nur auf das aktuelle (reduzierte) Arbeitsvolumen. Unständige Lohnbestandteile wie zB Boni oder Prämien aus der Vergangenheit spielen bei der Berechnung des KuG grundsätzlich keine Rolle. Es steht Dir ja auch jederzeit frei, das KuG aufzustocken, ohne das dies den Anspruch mindert.

&Tschüß
Wolfgang

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