Kurzarbeitergeld und Nebentätigkeit

Eine Frage zur Kurzarbeit

Person A arbeitet 35 Std./die Woche, ist alleinerziehend.
Nebenbei hat Person A ein Gewerbe, bekommt Geld aus Verkauf auf ein Geschäftskonto.

Der AG verhängt Kurzarbeit für ca. 6 Monate (Person arbeitet dann noch 17,5 Std./Woche)

Wie ist das mit dem Gewerbe? Kann Person A das weitermachen ohne das es angerechnet wird?
Gruß S.

Hallo!

Da man die Nebentätigkeit V O R Eintritt der Kurzarbeit hatte, wird da nichts angerechnet.
Nur im umgekehrten Fall, man nimmt wegen Geldmangel in der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit neu auf, dann wird das Kurzarbeitergeld ggf. tüchtig gekürzt .

MfG
duck313