Kurze Frage, wegen des Schulrechtes

Hallo Leute,

ich habe morgen eine Biologie-LEK, bin mir aber nicht sicher ob meine Lehrerin im Recht ist diese zu schreiben, da wir letzte Woche einen Biologietest schrieben und sie diesen noch nicht an uns zurückgegeben hat, was sie am Montag machen wollte, aber nicht tat. Daher meine Frage, darf man, wenn man einen Test der LEK-relevanten Aufgaben enthält bis zur LEK einbehalten und erst danach wieder ausgeben? Ich frage das nur, da meine Lehrerin dieses schon mal tat, aber selbst von sich sagte, dass sie das laut Schulrecht nicht machen darf.

Hallo Athene 11,

mit Schulrecht kenne ich mich nur laienhaft bzw. gar nicht aus. In meiner Schulzeit und der meiner heute erwachsenen Kinder gab es den Ausdruck LEK nicht. Wir und meine Kinder haben in unserer / ihrer Schulzeit Schulaufgaben und Extemporale geschrieben und beim mündlichen Abfragen mündliche Noten erhalten.
Sollte LEK eine schriftliche Arbeit sein, vergleichbar mit unseren Schulaufgaben oder Extemporale, halte ich es nur für pädagogisch wenig sinnvoll, eine neue schriftliche Arbeit zu schreiben, wenn ich als Lehrer die vergangene noch nicht korrigiert und zurückgegeben habe.
Mehr kann ich zu Deiner LEK-Frage nicht sagen.
Alles Gute!
Bernhard

Hallo Herr Winter,

eine Lernerfolgskontrolle (LEK) ist mit einer Klassenarbeit nur in Biologie zu vergleichen. Die LEK ist schriftlich und in Berlin ist es in bestimmten Fächern verboten eine Klassenarbeit zu schreiben. Die heißt in diesen Fächern dann LEK.

Danke für ihr Statement.
Alles Gute
athene11

Hallo Athene,

bevor eine neue Arbeit geschrieben werden kann, muss die Arbeit davor korrigiert und herausgegeben werden.

Gruß
Karlo

Tut mir leid, aber im Schulrecht kenne ich mich nicht aus.

Friede7

Hi,

die Anfrage sollte normalerweise leicht zu beantworten sein, wenn Sie ins Schulrecht Ihres Bundeslandes schauen.

Wenn Ihre Lehrerin eine derartige Aussage getroffen hat, ich meine, dass sie es eigentlich gar nicht darf, dann sollte sie eine solche LEK nicht schreiben dürfen.

Leider kann ich da keine weitere Aussage zu machen, da ich einerseits nicht weiß, aus welchem Bundesland Sie kommen, andererseits ich so eher keine Kenntnis über das Schulrecht habe.

Ich habe aber eben einfach einmal kurz bei einer Suchmaschine den Begriff Schulrecht gesucht und dort die verschiedenen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer gefunden.

Vielleicht hilft es ja so schon weiter. Ansonsten würde ich vorschlagen, einfach noch einmal mit der Lehrerin zu sprechen. Sie wird sicherlich Auskunft geben, ob sie es darf oder nicht… :wink:

cu eterno

Hallo eterno

ich wohne in Berlin und vielen Dank für den Tipp mit Google und die Mühen mir zu antworten

Alles Gute
athene11

Hallo Athene11,
zunächst muss ich zugeben, dass mir der Begriff LEK nicht geläufig ist (NRW?). Grundsätzlich ist es aber so, dass eine Schülerin / ein Schüler die Möglichkeit haben muss, aus dem Ergebnis einer Prüfung (Klausur, Test o. ä.) Rückschlüsse über ihre / seine Defizite ziehen zu können, bevor diese Kenntnisse erneut abgefragt werden. Im Klartest: Man muss aus seinen Fehlern lernen können, bevor man erneut geprüft wird! Vielleicht kannst Du mir das Bundesland nennen?
Liebe Grüße und viel Erfolg!

Hallo athene11,
es kommt sehr darauf an, was es für ein „Test“ ist: Wenn es eine kurze Abfrage war, die nur dazu diente, den Wissensstand der Lerngruppe zu erfahren, ist es sicher erlaubt, die Klausur auch ohne vorherige Rückgabe des Tests zu schreiben. In vielen Fällen ist der Test darüber hinaus Bestandteil der „mündlichen Zensuren“ und die Klausur ein eigenständiger Beurteilungsblock. Auch in diesem Fall dürfte es nicht zwingend notwendig sein, den korrigierten Test vorher zurückzugeben. Ist der Test allerdings ein Beurteilungssteinchen in der Folge einer Reihe von Abfragen, die möglicherweise inhaltlich auf einander aufbauen, erscheint die vorherige Rückgabe unumgänglich - das sollte übrigens auch aus pädagogischen Gründen üblich sein.
Gruß
Egolf

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht wirklich aus.

Wenn die Lehrerin aber einmal diese Aussage tätigte, würde ich die Lehrerin vor der Biologie -LEK damit konfrontieren und ggf. eine Verschiebung derer fordern, wenn diese unrechtmäßig statt finden sollte.

Viele Grüße
tina

Hallo,

kenne mich in dem Sachgebiet nicht aus.
mfG

Hallo athene11,

ich habe keine Ahnung was LEK ist und im Schulrecht kenne ich nicht auch nicht aus.

Ciao Ricco

Hallo,

die Angabe des Bundeslandes fehlt und wäre wichtig, um genaue Auskunft geben zu können, da das Schulrecht in jedem Bundesland ein wenig unterschiedlich ist.

Allgemein gilt, dass eine Klausur (LEK) zurückgegeben sein muss, bevor eine neue Klausur (LEK) geschrieben wird.

Tests sind Leistungskontrollen, die in die Beteiligungsnote eingehen und unterliegen in der Regel dieser Vorschrift nicht.

Ob es da weitergehende Vorschriften gibt usw., kann man nur sagen, wenn man das Bundesland kennt…

Die Frage ob ein Test (kurze Überprüfung der laufenden Kursarbeit)erst nach der Klausur (eigenstänige Arbeit)zurückgegeben werden darf kann strittig beurteilt werden. Es ist auf jeden Fall ein schlechter Stil. Tatsächlich soll der Test doch auch wohl zeigen, wo noch Defizite in Hinblick auf die Vorbereitung der Klausur sind, also im Klartext, was die Sch+ler noch nacharbeiten müssen um die Klausuranforderungen zu b ewältigen.
ich würde in diese Richtung ergumentieren, mir Unterstützung bei Tutor (Klassenlehrer) und ggflls Schulleitung holen.
Viel Erfolg
THWU

Ich würde sie darauf ansprechen, ihre Aussage haben doch auch andere gehört.

Hallo,
da im Artikel leider nicht genannt ist, von welchem Bundesland die Rede ist, kann ich die Frage nicht beantworten. Denn die Bundesländer haben unterschiedliche Schulgesetze.

Der Idealfall wäre, die Lehrerin selbst zu fragen. Offensichtlich scheint sie ihr Schulrecht zu kennen.
Aber: Vielleicht gibt sie den letzten Test morgen zurück und schreibt im Anschluss die neue LEK.

Gruß
M.W.

Danke an Alle.
Ich habe die LEK nicht schreiben müssen und ich wohne in Berlin. Danke für die vielen Nachrichten

LG
athene11

Ich würde sie darauf ansprechen, ihre Aussage haben doch auch
andere gehört.

Hallo Athene,

schriftliche Arbeit ist schriftliche Arbeit. In Bayern sagt man da " Das ist gehupft wie gesprungen". Egal. Bei uns gabs in Biologie auch keine Schulaufgaben, sondern nur Extemporale als schriftliche LEK und mündliches Abfragen, eben als mündliche LEK. Fertig.
Danke für Deine Antwort. Alles gute weiterhin!
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo, tut mir Leid, dass ich zu Deiner Frage nichts antworten kann. Da hilft nur, im entsperchenden Landesschulgesetz nachzuschauen bzw. bei den Auführungsbestimmungen dazu.

Grus Siegfried