Hallo,
„Das Alternativverbot ist ein Begriff aus der
Schwingungsspektroskopie. Es besagt, dass eine
Normalschwingung eines Moleküls mit Inversionszentrum entweder
nur Infrarot-aktiv oder nur Raman-aktiv ist.“
Für mich ist bei dem Wiki- Link kein Inversionszentrum zu erkennen. Jedenfalls nicht, wenn ich die unter
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ch/3/a…
gegebene Definition betrachte. Ein einfaches Molekül mit einem Inversionszentrum ist das CO2. Dessen asymmetrische Streckschwingung ist nur IR- aktiv, weil sich das Dipolmoment ändert, die Polarisierbarkeit hingegen nicht. Hingegen ist die symmetrische Streckschwingung nur Raman- aktiv, weil sich die Polarisierbarkeit ändert, das Dipolmoment dagegen nicht.
Bei den letzten beiden verschieben sich die beiden Kugeln
(atome) in einer Ebene. Ich habe es mir mit Wasser
vorgestellt. Die positive Teilladung der Wasserstoffe würde
zwar räumlich ihren Platz ändern aber nicht im vergleich zum
Sauerstoff.
Kannst du mir erklähren warum du es anders siehst?
Zu den „letzten beiden“ habe ich mich gar nicht konkret geäußert, sondern nur die Frage aufgeworfen, ob sich das Dipolmoment der „letzten drei“ ändert, wozu auch die „letzten beiden“ gehören. Wobei mit „letzten beiden“ laut deinem Wiki- Link „Drehschwingung (engl. twisting oder torsing)“ und „Wippschwingung“ (engl. wagging) gemeint ist. Und da verschiebt sich „nichts in einer Ebene“.
Wenn du aber stattdessen die „ersten beiden“ meinst, laut deinem Link „Symmetrische Streckschwingung (engl. symmetrical stretching)“ und „Asymmetrische Streckschwingung (engl. asymetrical stretching)“, dann bleibt die Ebene gewahrt. Beide Schwingungen sind jedoch IR- und Raman- aktiv, wie das Experiment zeigt. Siehe meinen chemgapedia- Link aus der ersten Antwort.
Ich denke, dass das „Alternativverbot“ für die Interpretation des Wiki- Links nicht anwendbar ist
Gruß
Peter