Ist es nach dem KI erlaubt jemanden zu töten der das Wohlsein meiner Familie oder der Welt gefährdet? Würde ich jemanden töten der das Leben meiner Familie bedroht, dann ist dieser jemand in diesem Fall ja bloß ein Mittel und kein Zweck, oder spielt das in solch einer Situation keine Rolle?
Lieber Embryoyo
Würde ich jemanden
töten der das Leben meiner Familie bedroht, dann ist dieser
jemand in diesem Fall ja bloß ein Mittel und kein Zweck, oder
spielt das in solch einer Situation keine Rolle?
So wie ich den KI verstanden habe, soll man sich bei allem was man tut, vorstellen, als wenn alle so handeln würden. Deiner Familie beizustehen, wenn sie in Lebensgefahr ist, ist auch dann völlig legitim, wenn alle es tun würden, die an deiner Stelle wären.
Danach also ok.
Oder?
Viele Grüße
Voltaire
Danke für deine Antwort, so habe ich mir das auch gedacht, da ich wollen kann, dass jeder in so einer Situation so handeln sollte. Nur das mit dem Mittel und Zweck verwirrt mich ein wenig. Aber ich denke in so einer Situation sollte das nicht entscheidend sein.
mfg Embryoyo!
Naja…
Das ist eine Gratwanderung.
Gefährdet ein Politiker schon das Wohl meiner Familie, wenn das Sozialgesetz so geändert wird, dass ich weniger finanzielle Unterstützung erhalte?
Oder der Nachbar, der in der Straße, in der meine Kinder spielen, 120 km/h fährt?
Bei akuter Lebensgefahr - jemand hält dem Kind ein Messer an die Kehle - wäre es natürlich etwas anderes, aber auch nicht so einfach.
Im KI ist formuliert, dass es „jederzeit allgemeines Gesetz“ werden könnte.
Sollte es allgemeines Gesetz werden, dass man das Leben eines Menschen beenden darf, um ein anderes zu retten?
LG,
batz
Nehmen wir an sie sind in akuter Lebensgefahr. So könnte das Gesetz auch lauten: Es ist erlaubt das Leben eines Menschen zu beenden wenn dieser aus vollem Bewusstsein das Leben anderer gefährdet. Damit hätte wohl kaum einer ein Problem.
mfg Embryoyo
Hallo Embryoyo,
„Handle“ lautet, die unabdingbare Aufforderung. Und zwar möglichst nach Deinem freien Willen, so dass Dein Handeln auch für andere nachvollziehbar ist (Ideal); dabei sollte in Deinem speziellen Fall der Agressor kein Mittel sein, um Deine selbstnützigen Motive zu verfolgen (z.B. eigene Schulden gegenüber dem A zu begleichen). Das kategorische dabei ist jedoch die unabdingbare Aufforderung, in jedem Fall zu handeln und sich nicht vor der eigenen Courage zu fürchten (Selbstachtung).
Grüße mki
Hallo,
Ist es nach dem KI erlaubt jemanden zu töten der das Wohlsein
meiner Familie oder der Welt gefährdet? Würde ich jemanden
töten der das Leben meiner Familie bedroht, dann ist dieser
jemand in diesem Fall ja bloß ein Mittel und kein Zweck,…
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Ich kann nicht erkennen das hier irgendwas verboten oder erlaubt wird.
Oder fragst Du danach, was Du(!) wollen SOLLST? :o)
Ansonsten ist die volksnahe Anlehnung an den KI vielleicht hilfreicher:
„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“
Möchtest Du, das Dich irgend jemand umbringt, weil dieser Jemand gerade der Meinung ist das Du eine Gefährdung für die Welt oder seine Familie bist?
Grüße
K.
In diesem Fall ist das natürlich so und wird doch auch so praktiziert, oder?
Beispielsweise wenn ein Geiselnehmer einer Geisel eine Pistole an die Schläfe hält, darf er doch in diesem Moment von Scharfschützen erledigt werden?
Die übliche Verschwommenheit
Hi.
Ist es nach dem KI erlaubt jemanden zu töten der das Wohlsein meiner Familie oder der Welt gefährdet? Würde ich jemanden töten der das Leben meiner Familie bedroht, dann ist dieser jemand in diesem Fall ja bloß ein Mittel und kein Zweck, oder spielt das in solch einer Situation keine Rolle?
Wie immer bei solchen Fragen ist auch diese viel zu allgemein formuliert. Eine Formulierung wie „Wohlsein der Familie“ oder (erst recht) „Wohlsein der Welt“ ist einfach nur nichtssagend. Im Folgesatz wirst du konkreter, aber der Sinn deines Sprungs zur Mittel-Zweck-Thematik des KI erschließt sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Die Konkretheit („Leben der Familie bedroht“) ist allerdings auch hier noch zu vage, um irgendwelche fundierten Aussagen dazu zu machen:
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Wie wird die Familie „bedroht“? So wie in jenen Filmen, in welchen Geiselgangster Frau und Kinder eines Familienvaters kidnappen, um ihn unter Druck zu setzen (Harrison Ford, Bruce Willis)? Das ist noch keine unmittelbare Lebensgefahr für die Familie, da die Drohung ´nur´ verbal ist - theoretisch könnten die Gangster die Familie ja freilassen, sobald ihre Forderung erfüllt ist. Hier ist moralisch und juristisch also maximal das Kampfunfähigmachen der Gangster erlaubt - was einer berechtigten Notwehr entspricht. Alles darüber hinaus wäre überzogene Notwehr und moralisch und vor allem juristisch unakzeptabel. Sobald allerdings einer der Gangster einem Familienmitglied die Pistole an den Kopf hält und damit droht, es an Ort und Stelle zu erschießen (um den Erpressten zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen), meine ich, dass eine unmittelbare Notwehrsituation gegeben ist, welche die Tötung des Aggressors legitimiert - in solchen Fällen würden Scharfschützen jedenfalls eingreifen (dürfen), je nach taktischer Vorgabe des Einsatzleiters. Auch dem Erpressten stände dieses Mittel zu, falls er entsprechend (und für die Gangster unbemerkt) bewaffnet wäre.
-
„Wohlsein der Welt“ ist ganz und gar kein sinnvolles Kriterium, weil viel zu schwammig. Die Frage stellt sich sinnvollerweise nur im Kontext des sog. „Tyrannenmords“, wobei dieser Ausdruck seinen moralischen Gehalt negativ präjudiziert, da „Mord“ per definitionem unmoralisch ist. Nennen wir es also „Tyrannentötung“. Auch hier kommt alles auf die Details der Situation an und darauf, ob es sich wirklich um einen Tyrannen handelt, der aus egoistischen Motiven das Lebensrecht seiner Untertanen und/oder anderer Gruppen systematisch und grob missachtet. Hier gelten die Kriterien des Menschen- und des Völkerrechts. Höchst gewissenhaft abzuwägen ist für den Täter in jedem Fall die Frage, ob die Tat zwingend zur Verbesserung der Lage führt oder möglicherweise zu einer Verschlimmerung, also zu vermehrten Verfolgungen und Ermordungen politischer Gegner aus Gründe der Rache und Abschreckung.
Du siehst, dass ich dem KI in diesem Zusammenhang keine Bedeutung beimesse. In solchen Fällen geht es nicht darum, was jeder tun sollte, sondern darum, was getan werden muss bzw. darf (auch wenn nicht jeder dazu fähig ist).
Chan
Notrecht
Nehmen wir an sie sind in akuter Lebensgefahr. So könnte das
Gesetz auch lauten: Es ist erlaubt das Leben eines Menschen zu
beenden wenn dieser aus vollem Bewusstsein das Leben anderer
gefährdet. Damit hätte wohl kaum einer ein Problem.
In seiner „Einleitung in die Rechtslehre“ hat Kant das Notrecht (Notwehr) in diesem Sinne genannt:
Es kann nämlich kein Strafgesetz geben, welches demjenigen den Tod zuerkennete, der im Schiffbruche, mit einem andern in gleicher Lebensgefahr schwebend, diesen von dem Brette, worauf er sich gerettet hat, wegstieße, um sich selbst zu retten. Denn die durchs Gesetz angedrohete Strafe könnte doch nicht größer sein, als die des Verlusts des Lebens des ersteren.
und stellt voran:
Also ist das allgemeine Rechtsgesetz: handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne, zwar ein Gesetz, welches mir eine Verbindlichkeit auferlegt, aber ganz und gar nicht erwartet, noch weniger fordert, daß ich, ganz um dieser Verbindlichkeit willen, meine Freiheit auf jene Bedingungen selbst einschränken solle,…
An anderer Stelle (Das Völkerrecht) weist Kant beispielsweise auch auf das Notrecht des Staates „als eine moralische Person“ i.S. eines Verteidigungskriegs hin. Insofern sollten unter der Definition des allgemeinen Rechtsgesetzes alle möglichen Fälle abgedeckt sein.
In Bezug auf den KI und deiner Frage nach Zweck würde ich antworten, dass die Maxime meines individuellen Handelns darin liegen muss, dass ich diese M. auch dann noch will, wenn sie von allen anderen angewendet wird. Also allgemein, zweckungebunden (nicht nur meine Person, meine Familie, meinen Staat betreffend) und somit (moralisches) Gesetz für alle ist.
Gruß
nasziv
Kat Imp: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem Anderen zu“ Jemanden zu töten (ganz gleich wen und warum) ist demnach ein klarer Verstoß.
Übrigens hat Kant dises ziemlich banale Gesetz aus dem Neuen Testament (Bergpredigt) übernommen.
Hallo,
Kat Imp: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch
keinem Anderen zu“ Jemanden zu töten (ganz gleich wen und
warum) ist demnach ein klarer Verstoß.
das haben die Nazis aber anders gesehen.
Das zeigt, dass es eine Allgemeingültigkeit des KI nicht geben kann, sondern immer abhängig von der herrschenden Klasse ist.
Übrigens hat Kant dises ziemlich banale Gesetz aus dem Neuen
Testament (Bergpredigt) übernommen.
was es auch nicht viel aufwertet.
Gruß
C.
Der KI lautet aber „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werden könnte“. Kann ich wollen, dass eine Person die sich das Recht nimmt das Leben anderer Personen grundlos zu bedrohen, umgebracht werden darf? wenn du mich fragst: JA.
Nun kannst du zwar sagen, dass diese Person ganz sicher nicht will, dass man sie umbringt. Jedoch betrachtet diese Person die Opfer selbst nur als Mittel wodurch sie den KI selbst nicht einhält.
mfg Embryoyo
Hallo,
Kat Imp: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch
keinem Anderen zu“ Jemanden zu töten (ganz gleich wen und
warum) ist demnach ein klarer Verstoß.das haben die Nazis aber anders gesehen.
Die Nazis wären mit Sicherheit nicht gern in der Rolle des KZ-Häftlings, aber sie haben dennoch gegen das Prinzip des KI
gehandelt. Das KI besagt im Grunde ja nichts anderes als eine Moral.
Das zeigt, dass es eine Allgemeingültigkeit des KI nicht geben
kann, sondern immer abhängig von der herrschenden Klasse ist.
Das sehe ich nicht so und einige Gerichtshöfe im Übrigen auch nicht - allerdings alles zur gegebenen Zeit und zum gegebenen Ort.
Die ausführenden Nazis wurden und werden für ihre Taten heute vor Gericht gestellt.
Bei den Spionen (und Schützen) der DDR sieht es etwas komplizierter aus. Sie können nicht wegen ihrer Tätigkeit als Agent belangt werden, wohl aber wegen der Hinrichtungen.
Jeder Mensch ist zu jedem Zeitpunkt in der Lage eine Entscheidung zu treffen, eine Anweisung zu hinterfragen und zu kritisieren - auch Spione, Soldaten - ja jeder Angestellte und Mitglied einer Gesellschaft. Das zwar mit all seinen Konsequenzen, die man gegenüber denen abwägen muss, die gegen die persönliche Moral geht.
Übrigens hat Kant dises ziemlich banale Gesetz aus dem Neuen
Testament (Bergpredigt) übernommen.was es auch nicht viel aufwertet.
So banal ist es nicht, denn jeder Mensch handelt jeden Tag gegen dieses Gesetz. Reflektierte Menschen bekommen dabei ein schlechtes Gewissen - sei es Lügen, unkontrollierte Ausbrüche oder Ungerechtigkeiten.
Viele Grüße
Hallo,
Der KI lautet aber „handle nur nach derjenigen Maxime, durch
die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz
werden könnte“.
Kann ich wollen, dass eine Person die sich das
Recht nimmt das Leben anderer Personen grundlos zu bedrohen,
umgebracht werden darf? wenn du mich fragst: JA.
Es geht beim KI nicht darum wie Du etwas interpretierst, rechtfertigst oder rationalisierst.
Es geht nicht um ein Motiv - es geht allein um die Tat.
Wenn Du tatsächlich möchtest das Leute sich gegenseitig umbringen dann kannst Du halt jemanden umbringen.
Du kannst es Dir ja schönreden - wie Du es die ganze Zeit tust - das es „richtige“ Gründe für „Leute umbringen“ gibt.
Der KI ist auch kein Gesetz oder sowas - es ist eine Art Faustregel, die man berücksichtigen KANN, wenn man vor einer Entscheidung steht, bei der man Zeit hat sie rational zu überdenken.
In spontanen Reaktionen - wie Selbstverteidigung etc. wird sich niemand vorher mit moralisch, intelektuellen Denkspielchen beschäftigen.
Nun kannst du zwar sagen, dass diese Person ganz sicher nicht
will, dass man sie umbringt.
Jedoch betrachtet diese Person
die Opfer selbst nur als Mittel wodurch sie den KI selbst
nicht einhält.
Ob eine andere Person sich nach dem KI richtet ist völlig uninteressant und wird vom KI selbst daher auch nicht thematisiert, er hätte sonst den Anhang:
„Es sei denn die Auswirkungen Deines Tuns richten sich gegen jemanden der den KI nicht berücksichtigt.“
Die ganze Frage erinnert mich an diese schlechten Filme, wo dem „anständigen, ehrlichen“ Familienvater seine Familie geschändet und gemeuchelt wird - DAMIT(!) er eine Rechtfertigung erhält entlich selbst gnadenlos mordend durch die Gegend zu ziehen.
Man kann jede Tat „rechtfertigen“. Aber die Rechtfertigung ist i.d.R. nicht der wirkliche Grund.
Den „kantischen Imperativ“ als Rechtfertigung für Mord zu nutzen ist allerdings schon ein bißchen absurd - such Dir lieber andere Gründe warum es „richtig und gut“ sein kann, jemand anderes (natürlich Böses) umzubringen.
Grüße
K.
Also würdest du deine Familie umbringen lassen, weil du mit dem KI nicht rechtfertigen kannst, dass es das Richtige wäre den Mörder umzubringen?
Es ging mir bei meiner Frage nicht darum das Morden recht zu fertigen, sondern einfach nur darum ob es dem KI nach immer schlecht ist jemanden umzubringen. Ich meine in diesem konkreten Fall töten man den Mörder ja aus einem guten Gewissen heraus.
mfg Embryoyo
Hallo,
Es ging mir bei meiner Frage nicht darum das Morden recht zu
fertigen, sondern einfach nur darum ob es dem KI nach immer
schlecht ist jemanden umzubringen. Ich meine in diesem
konkreten Fall töten man den Mörder ja aus einem guten
Gewissen heraus.
-
Der kategorische Imperativ gibt keine konkrete Handlungsanweisung. Er gibt KEINE Auskunft dazu was Gut oder Schlecht sei.
Er verweist auf DICH!
Was DU möchtest, das alle TUN - so sollst DU Dich VERHALTEN. -
Der kategorische Imperativ berücksichtigt auch nicht WARUM Du Dich auf eine gewisse Art verhältst.
DAS was DU TUST(!) - solltest Du nur dann tun, wenn Du möchtest, das alle anderen auch so handeln.
Warum?
Während Dein TUN, für alle Sichtbar ist, ist Dein MOTIV nicht für alle erkennbar.
Deswegen geht es nicht um Argumente, sondern um die TAT.
Die TAT als Vorbild.
Das ursprüngliche Motiv für die Tat wird ersetzt.
Ersetzt durch das Motiv des Kategorischen Imperativ.
Lautete Dein Motiv ursprünglich: „Ich will die Welt verteidigen.“
Lautet es nun: „Das was ich Tue - soll nun Vorbild für alle sein.“
Wenn Du nun jemanden umbringst. Ist diese Tat das Vorbild für alle. Völlig egal WIESO Du das tust - ES INTERESSIERT NICHT.
NUR DEINE TAT interessiert und bedarf keiner weiteren Worte, und Erklärungen.
Grüße
K.
Hallo Chili,
nur kurz zur Klarstellung:
Mir ging es nicht um die Rechtfertigung übelster Taten, sondern um Infragestellung des „heiligen“ Kategorischen Imperativ.
Gruß
C.
Dem Kategorischen Imperativ nach ist es aber auch ein guter Wille der zählt. Der Wille zum Guten allein ist das, was moralisch gut ist. Es ist also nicht nur wichtig was man tut, sondern auch warum. Es macht also einen Unterschied weshalb man jemanden umbringt, nicht nur die Tat allein zählt, sondern auch das Motiv.