Guten Tag,
wir stellen uns folgenden Sachverhalt vor:
Arbeitnehmerin (A) ist als Teilzeitkraft bei einem Optiker (O) beschäftigt und hat für die erste Woche der Herbstferien NRW bereits zu Beginn des Jahres Urlaub beantragt und diesen auch genehmigt bekommen.
Nun wird das kleine Geschäft durch eine größete Kette übernommen, so dass der (O) Franchisenehmer wird.
In der ersten Woche der Herbstferien (also im geplanten Urlaub der A) findet eine neue Softwareeinführung statt, an der (A) teilnehmen soll.
Ab der zweiten Ferienwoche wird das Geschäft für ca. 3 Wochen wegen Umbauarbeiten geschlossen. Es wird seitens (O) angeordnet, dass die Mitarbeiter (auch (A)) unbezahlten Urlaub nehmen müssen, bzw. Urlaubstage dafür verlorengehen.
Nun meine Frage: Kann (O) seinen Mitarbeitern diesen (unbezahlten) Urlaub über einen so langen Zeitraum „aufzwingen“ bzw. anordnen, dass dafür Urlaubstage vom „Urlaubskonto“ gehen? Wie sieht es mit der ersten Ferienwoche aus (Urlaubsverwehrung)?
Ich wünsche einen schönen Tag.
Vielen Dank