Studenten und Rentner können ja bis zu 70 Tage im Jahr in kurzfristigen Beschäftigungen arbeiten, ohne dafür Sozialabgaben abführen zu müssen.
Also lediglich Lohnsteuer.
Wie sieht es aber beispielsweise aus mit einer Aufwandsentschädigung (mehrere hundert Euro) für den Auftritt in einer Fernsehshow? Zählt das auch als „Arbeitstag“?
Wenn man also die 70 Tage ausreizt (zum Beispiel mit Komparsenjobs), darf man dann auch noch für ein paar Tage Aufwandsentschädigung (Brutto = Netto) erhalten?
Es geht nicht um die Steuer! Daß diese Einnahme bei der Steuererklärung angegeben werden muss, ist klar.
Die Frage zielt einzig darauf ab, ob man damit die 70 Tage für kurzfristige Beschäftigungen überschreiten würde.