Hallo, nehmen wir einmal an eine Person geht einer regelmäßigen geringfügigen Beschäftigung nach und es bietet sich die Möglichkeit für 6 Wochen eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Wie verhält sich das mit der Sozialversicherungspflicht? Müssen die beiden Beschäftigungen zusammengerechnet werden, entsprechend eines MIDI-Jobs? Danke!
MfG di.neu