Guten Abend,
Angenommen Herr A ist zur Zeit arbeitslos.
Ihm wird von einem Unternehmen angeboten, für drei Wochen einen großen Auftrag auf selbständiger Basis auszuführen. Um nicht von der Agentur gesperrt zu werden, meldet er sich im Einvernehmen mit der Arbeitsagentur für drei Wochen ab.
Er meldet sich bei der Krankenkasse, die ihm sagt, dass er sich für diese Zeit selber versichern muss.Nun ist mein Gedanke, dass ja gesetzlich Versicherte für eine „Karenzzeit“ von vier Wochen nach Beschäftigungsende oder Ende der Krankenversicherung weiterhin versichert sind in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Muss Herr A nun KV-Beiträge bezahlen? Und wenn ja, gibt es einen Tarif für kurzfristig Selbständige?
Wenn nein, greift dann die Karenzzeit?
Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße Gesine