Kurzfristiges Teammeeting ausserhalb der Arbeitszeit

Moin,

ich mach’s mach’s kurz. Wir sind ein Gastrpnomiebetrieb, unsere Kernarbeitszeiten liegen in der Zeit von 14.00 - 24.00 Uhr. Jetzt kam auf einmal heute der Chef um die Ecke, dass er morgen früh um 9.00 Uhr ein Teammeeting halten möchte und dass es ein Kündigungsgrund ist, wenn wir nicht erscheinen,

Nun die Frage: gibt es hier gesetzliche Regelungen? wie ist das für den Kollegen, der heute Spätschicht hat, und vor MItternacht auf keinen Fall zuhaus sein wird und der ohnehin 1h Fahrzeit hat.

Welche Vorlaufzeiten müssen eingeahlten werden. min. 24h?

und ist es wirklich ein Kündigungsgrund wenn ich zu einem solchen Meetin nicht erscheine, weil ich beispielsweise einen Arzttermin habe, der schon lange anliegt und den ich extra so früh auf den morgen gelegt habe damit er nciht mit meiner arbeitszeit kollidiert.

Hi!

Ja.

Die Fahrzeit spielt keine Rolle, allerdings müssen zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem erneuten Beginn mindestens 11 Std. Ruhezeit eingehalten werden.
Selbst, wenn nach Absatz 2 die verkürzte Ruhezeit von 10 Std. greift, haut das bei Schichtende um 24 Uhr nicht hin.

Tatsächlich sind es seit dem Urteil des AG Berlin, Az. 28Ca 10243/12 4 Tage.

Lt. dem Urteil des LAG Frankfurt, AZ 3 Sa 2222/04 ist es das nicht.

So viel zum Rechtlichen.
Da wir aber von Gastronomie reden:
Wie viele Mitarbeiter gibt es dort?
Wenn es 10 oder weniger Vollzeitkräfte sind, greift nämlich der Schutz aus dem Kündigungsschutzgesetz nicht …

VG
Guido

Hi Guido,

das hat jetzt richtich Spaß gemacht zu lesen!

Schöne Grüße

MM

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Ich glaube nicht, dass rechtliche Recherchen bis morgen früh gründlich genug sein können. Das ist schon ein ziemlich freches Verhalten.
Dem kann man so kurzfristig nur freundlich offensiv entgegentreten.
Also alle, die nicht wegen Spätschicht noch schlafen müssen, wegen Spätschicht entschuldigen, sich über die neue Möglichkeit der Teamsitzung freuen. Hilfe anbieten, insbesondere bei der der notwendigen neuen Gestaltung des Arbeitsplanes.wieder ein Lob einbauen, vielleicht über den neuen frischen Wind.
Dann ziemlich sachlich aber fröhlich nachfragen, wie lange die Teamsitzung dauern wird und ob sie als Arbeitszeit oder als Überstunden verbucht werden soll. Genauso fragen. „Ist das Arbeitszeit oder sind das Überstunden?“ Keine Ausflüchte zulassen, weil das in den Arbeitsplan ncht integrierbar wäre.
Er ist neu!
Halt so eine Mischung aus Peitsche und Zucker.
Ich wünsche Dir viel gerechten Zorn mit lachender Laune.

Servus,

alldieweil alle relevanten rechtlichen Auskünfte seit 15:16 Uhr in diesem Thread zu lesen sind, scheint mir das hier

doch ziemlich anmaßend.

Welche Fragen zur vorgelegten Frage sind denn bei Dir offen geblieben, nachdem Du den genannten Beitrag einschließlich der dort verlinkten Quellen gelesen hattest?

Schöne Grüße

MM

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Vielleicht weil kitchenpunk und ich nicht die Zeit haben, seit 15.16 im Netz zu hängen?

Servus,

zu dem Zeitpunkt, als Du Deinen Beitrag schriebst, war die umfassende Antwort von Guido auch noch sehr gut zu lesen.

Schöne Grüße

MM

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Mal abgesehen von ersten Satz mag ich diesen Beitrag!

VG
Guido

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Oh, ein extrem entspanntes Arbeitsverhältnis, nehme ich an!?

Glückauf!

Ich nehme an, Du hattest noch nie mit dem Gastrogewerbe zu tun, oder? :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Glückauchauf!

Das stimmt wohl!

Dass es dort „abgeht“, weiß ich aber schon und es ist, in meinem Verständnis, trotzdem kein Grund dafür, eine Einladung direkt mit einer Drohung zu versehen…

Glückauf!

Die Anmerkung von MM zum Zeitverlauf ist zutreffend.
Was der pure Gesetzestext beeinhaltet, sagt meist nur wenig über Auslegungen oder potenziell konkurrierende Regelungen durch hinzukommende und nach Text nicht bekannte besondere Bedingungen aus. Deshalb meine Warnung vor einem Schnellschuss. Das Theater fand ja auch in einem Team statt. Da müssen meiner Meinung nach alle über evtl. Konsequenzen einer harten rechtlichen Konfrontation informiert sein und auch Zeit haben, sich damit auseinander zu setzen.
Das war nicht gegeben.
Wie ist das denn nun ausgegangen?
Ich hoffe, nicht katastophal.

Hallo,

mal wieder ein ziemlicher Quatsch, den Du hier von Dir gibst.

Wenn Du auch nur einen Hauch von Ahnung hättest, wüsstest Du, daß es zu Gesetzen keine „konkurrierende“ Regelungen gibt, sondern lediglich Ausnahmen, die dann auch im Gesetz ausdrücklich zugelassen sein müßten.
Ist eine Ausnahme nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen, kann kein Tarif- bzw. Arbeitsvertrag oder gar Cheflaune dieses Gesetz rechtswirksam aushebeln.
Und das ArbZG kennt nun mal eine absolute Untergrenze für tägliche Nachtruhe.

Hier geht es um ein WissensForum, also um rechtliche Fakten. Ob und in welcher Form der UP von den Informationen Gebrauch macht, ist seine/ihre Sache. Und auf ein Problem bei der Rechtswahrnehmung hat Guido ja selbst hingewiesen.

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Sei so gut und halte doch bitte einfach den Rand, wenn du bis auf von Ahnungslosikeit geschwängerter Plauderei, die mit der rechtlichen Beurteilung nichts zu tun hat, nichts beizutragen hast!

Du kannst aber auch gerne die Öffnungen erläutern, welche die genannten §§ beinhalten und direkt danach anders lautende Präzidenzfälle nennen …

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