Moin,
ich mach’s mach’s kurz. Wir sind ein Gastrpnomiebetrieb, unsere Kernarbeitszeiten liegen in der Zeit von 14.00 - 24.00 Uhr. Jetzt kam auf einmal heute der Chef um die Ecke, dass er morgen früh um 9.00 Uhr ein Teammeeting halten möchte und dass es ein Kündigungsgrund ist, wenn wir nicht erscheinen,
Nun die Frage: gibt es hier gesetzliche Regelungen? wie ist das für den Kollegen, der heute Spätschicht hat, und vor MItternacht auf keinen Fall zuhaus sein wird und der ohnehin 1h Fahrzeit hat.
Welche Vorlaufzeiten müssen eingeahlten werden. min. 24h?
und ist es wirklich ein Kündigungsgrund wenn ich zu einem solchen Meetin nicht erscheine, weil ich beispielsweise einen Arzttermin habe, der schon lange anliegt und den ich extra so früh auf den morgen gelegt habe damit er nciht mit meiner arbeitszeit kollidiert.