Mal angenommen Person 1 kauft sich ein PKW und holt diesen mittels Kurzkennzeichen ab. Soweit alles gut. Da das Kennzeichen noch ein paar Tage gültig ist, meldet Person 1 seinen alten PKW ab und pappt die Kurzkennzeichen drauf. Person 2 kauft den PKW und nimmt ihn samt Kurzkennzeichen mit. Einen Tag später macht Person 2 einen Unfall. Kaufvertrag wurde abgeschlossen mit Datum. Wer macht sich alles strafbar?
Hallo!
Person 1 begeht eine Ordnungswidrigkeit (weil Kurzzeitkennzeichen an Dritte weitergegeben).
Person 2 fährt somit ohne Zulassung und Versicherung,das ist eine Straftat.
MfG
duck313
Sicher das Person 1 nur ein Ordnungswidrigkeit erhält? Schließlich hat er das Kennzeichen am Fahrzeug montiert.
Sicher das Person 1 nur ein Ordnungswidrigkeit erhält?
Schließlich hat er das Kennzeichen am Fahrzeug montiert.
Bitte § 16 Abs.1 + 2 des FZV beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
Evt. gibt es noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Gruß Merger