Hallo Leute,
mal angenommen: Person 1 kauft sich einen gebrauchten PKW und holt sich dafür ein Kurzkennzeichen ( 5 Tages-Zulassung ). Person 1 macht die Überfahrt bis nach Hause, alles gut. Noch innerhalb dieser 5 Tage verkauft Person 1 sein altes Fahrzeug. Person 1 meldet das alte Fahrzeug ab übergibt aber dem Käufer (Person 2) die Kennzeichen mit, damit er seine Überfahrt machen kann. Ein Tag später ruft Person 2 an und erzählt, das Fahrzeug hatte einen Unfall.
Wie sieht es rechtlich aus?