Kurzschluß Stromausfall- wer übernimmt Kosten?

hallo liebe mitglieder/experten,

hoffe, ihr könnt mir bzgl. des folgenden sachverhaltes helfen:

A hat heute früh ihre wohnung gesaugt; als sie den stecker gezogen hat, sind funken aus der steckdose gekommen und die sicherung fürs entsprechende zimmer war raus. diesen hat A wieder reingedrückt, als auch alle sicherungen einmal an- und wieder ausgeschaltet. leider sind jetzt die kompletten steckdosen im wohnzimmer tot und leider auch der gasboiler, dessen fühler ebenfalls im wohnzimmer hängt (vaillant mini computer).

A nimmt an, dass das komplette wohnzimmer keinen strom mehr bekommt (auch die anderen steckdosen funktionieren dort nicht), im rest der wohnung funktioniert alles. blöd ist, dass der boiler auch tot ist.

montag ist wohnungsübergabe mit der maklerin und dem neuen mieter.

was kann A jetzt tun? vermieter bereits heute informieren oder montag bei der wohnungsübergabe der maklerin den schaden melden? wer bezahlt den elektriker, der wohl definitv kommen muß, in diesem fall? A nimmt an, dass die steckdose kaputt ist und die leitung/sicherung vielleicht auch.
A hat den mietvertrag leider grade nicht bei sich, so dass sie nicht wg. bagatell regelung nachschauen kann.

normalerweise müsste doch der vermieter die kosten für den elektriker übernehmen, oder?

danke für eure antworten und konstruktive vorschläge.

viele grüße, mirka

Hi,

es muß derjenige den Schaden bezahlen, der ihn auch verursacht hat.

Wer das jetzt ist, kann ich mangels Wissen über elektrische Dinge, nicht beurteilen.

Lag der defekt an der Leitung, zahlt der VM, lag der defekt an unsachgemäßer Bedienung durch den M oder am Staubsauger, dann zahlt der Mieter.

Gruß
Tina

Hallo!

Lag der defekt an der Leitung, zahlt der VM, lag der defekt an
unsachgemäßer Bedienung durch den M oder am Staubsauger, dann
zahlt der Mieter.

Aus technischer Sicht: Solange ein Nutzer/Mieter die Steckdosen, Verteiler und Sicherungskästen nicht öffnet und nicht daran manipuliert, kann er die intakte E-Anlage seiner Wohnung nicht zerstören. Einzige Ausnahme: Anbohren von Leitungen.

Selbst wenn der Nutzer ein defektes Elektogerät anschließt, löst im schlimmsten Fall eine Sicherung oder der FI-Schalter aus. Nachdem man den Stecker des defekten Elektrogeräts aus der Steckdose gezogen und die Sicherung wieder eingeschaltet hat, muß die E-Anlage wieder einwandfrei funktionieren.

Sollte die E-Anlage nach Entfernen des mutmaßlich defekten Geräts und Wiedereinschalten der Sicherung nicht funktionieren, trifft den Nutzer auf keinen Fall eine Schuld. Es ist gar nicht möglich, eine intakte E-Anlage durch gewöhnliche Benutzung der Steckdosen mit handelsüblichen Haushaltsgeräten zu beschädigen. Selbst dann nicht, wenn das Haushaltsgerät einen Defekt beliebiger Art aufweist.

Mancher Vermieter/Verwalter behauptet möglicherweise, der Mieter hätte die Anlage mit seinem Staubsauger oder womit auch immer kaputt gemacht, aber das ist blanker Unfug. E-Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik sind idiotensicher, solange sich keine Bastlerfinger daran zu schaffen machen und sofern sie einer gelegentlichen Revision mit Überprüfung der Schutzeinrichtungen unterzogen werden.

Gruß
Wolfgang

E-Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik sind idiotensicher

Hallo,
dass die Anlage eine besondere nach dem heutigen Stand der Technik sein soll, hatte ich gar nicht gelesen.

Das Herausziehen des Steckers kann keinen Kurzschluss verursachen an den Kontaktstellen zwischen Stecker und Steckdose.

Wenn es beim Herausziehen des Steckers gefunkt hat, war der Staubsauger nicht ausgeschaltet. Es lag schon mal eine Fehlbedienung vor. Die allerdings nicht zum Stromausfall fuehren sollte, sondern zu verschmorten und beschaedigten Kontaktstellen an Stecker und Steckdose, Beschaedigung durch den Mieter.

Was genau passiert ist, ist aus den Angaben nicht ersichtlich. Moeglicherweise ist eine lockere Steckdose bewegt worden, mit Kontaktgabe dahinter. Ob der Mieter die angenommen lockere Dose verursacht oder fristgerecht gemeldet hat, wissen wir auch nicht.

Dass der Strom danach nicht wieder einzuschalten geht, deutet auf einen weiteren, auch unbekannten Fehler hin, oder auf zwei Fehler. Der Elektriker findet diese in der Anlage. Dann kann ER sagen, wer Verursacher war.

Melden an den Makler? Wieso nicht an den Gemuesehaendler. Der Vermieter ist Ansprechpartner.
Gruss Helmut

hat die wohnung den vielleicht einen fi? dann könnte der auch rausgefolgen sein.
alternativ kann auch ein komplette phase tot sein.

Im zweifel den vermieter anrufen, sagen geht nicht mehr, was wollen wir tun.

hth

Überschlag beim Stecker ziehen
Servus,

der Überschlag beim Abziehen des Steckers lässt daran denken, dass der Stecker vielleicht öfter mal in klassischer Hausfrauenmanier durch Reißen am Kabel gezogen wurde, und dass jetzt kurz vor Übergabe die Krallen der Dose so weit gelockert waren, dass diese bloß noch lose in ihrem Haus hängt und auf diese Weise auch die blanken Kontakte, die sie eigentlich voneinander isolieren sollte, ziemlich beliebig zu- und aneinander kommen (wenn z.B. einer davon die dauernde Malträtierung nicht verkraftet hat und aus der Klemme gerutscht ist). Ob durch unsachgemäße Handhabung irgendwas abgeraucht ist, ließe sich relativ leicht an den Funkenstrecken in der Dose (und schlimmstenfalls den ganzen Leiter entlang in der Wand) sehen.

  • Staubsaugerfäns ist in dieser Hinsicht jede Mißhandlung der Installation zuzutrauen -

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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