Danke für die vielen Antworten. Das mit dem
Versicherungsvertreter wechseln werde ich machen. Er meinte
man müsste entweder einen Antrag (wie der genau hieß weis ich
nicht mehr) der aber teuer wäre. Er hat gesagt einfach bei der
2ten KV anmelden und danach wieder abmelden.
Nein - während der GKV-pflichtigen Tätigkeit wird die PKV in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt.
Wenn diese Tätigkeit beendet ist, wird wieder die PKV aktiviert.
Weiter geht es ab November mit einem halben Jahr
Auslandsaufenthalt in Neuseeland.
In dieser Zeit läuft die PKV weiter - bei vielen Versicherern gibt es im außereuropäischen Ausland bei Reisen bis zu 6 Monaten keinen Zuschlag.
Sollte man aber bei der Versicherung auf jeden Fall melden.
Danach also nächstes Jahr im September werde ich ein duales
Studium machen.
Zu meiner 2ten Frage:
Ich meine damit, wenn ich jetzt wieder abgemeldet werde bei
der 2ten Versicherung, kann ich dann weiterhin bei meinen
Eltern versichert bleiben, oder wäre das Versicherungsbetrug.
Ich dachte eigentlich könnte man nicht zurück in die
Familienversicherung, wenn man einmal selbst versichert war.
nein - siehe meine Antwort weiter oben.
Wenn eine kurzfristige GKV-pflichtige Tätigkeit von unter einem Jahr vorliegt muss man wieder zurück in die PKV (hier wird jede Person einzel versichert - also keine Familienversicherung).
Gruß Merger