Kurzzeitig sv-pflichtig arbeiten und danach wieder zurück in Familienversicherung (unter 20)

Hallo,
bin  18 und dieses jähr fertig mit dem Abi. dann habe ich ein paar Wochen auf minijob Basis gearbeitet und jetzt arbeite ich 5 Wochen sv-pflichtig. Mein Versicherungsvertreter (bin über meine Eltern privat versichert) meinte die Firma soll mich einfach bei einer Versicherung anmelden und danach wieder abmelden. Bei der privaten Versicherung sollte ich einfach nichts machen und normal weiter laufen lassen. 
Wenn ich jetzt abgemeldet werde, bin ich dann wirklich noch richtig bei meinen Eltern versichert?

 danke!

Hallo,

meine Eltern privat versichert) meinte die Firma soll mich einfach bei einer Versicherung anmelden und danach wieder abmelden.

und den KV beitrag doppelt zahlen ? Toller Versicherungsvertreter ! Die PKV sollte auf einen Anwartsschafttarif umgestellt werden. Direkt bei der Gesellschaft nachfragen.

Wenn ich jetzt abgemeldet werde, bin ich dann wirklich noch richtig bei meinen Eltern versichert?

Diese Frage verstehe ich nicht.

Gruß

Nordlicht

Minijob, das bedeutet entweder monatlich max. 450€ oder alternativ max. 2 Monate ohne monetäre Begrenzung. 
Alles darüber hinaus ist sv-pflichtig. Das bedeutet, dass du in der KV Pflichtversichert bist. Private KV ist dann nicht zuständig, also für diese Zeit eine Anwartschaft. 
Was machst du danach?
Ausbildung mit Vergütung: dann wirst du sv-pflichtig.
Studium: du kannst erstmal privat versichert bleiben.

Hallo,

Hallo,
bin  18 und dieses jähr fertig mit dem Abi. dann habe ich ein
paar Wochen auf minijob Basis gearbeitet und jetzt arbeite ich
5 Wochen sv-pflichtig. Mein Versicherungsvertreter (bin über
meine Eltern privat versichert) meinte die Firma soll mich
einfach bei einer Versicherung anmelden und danach wieder
abmelden.

**:Bei der privaten Versicherung sollte ich einfach

nichts machen und normal weiter laufen lassen.**

Weshalb ? Die PKV in eine Anwartschaftsversicherung umstellen, evt. eine Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung beibehalten.

Wenn der letzte Satz so zutrifft, sollte man den Versicherungsvertreter wechseln.

Wenn ich jetzt abgemeldet werde, bin ich dann wirklich noch
richtig bei meinen Eltern versichert?

Nein. - siehe oben.

 danke!

Gruß Merger

Hallo,

das ist ein fauler Sack.

Für die Zeit, in der Du pflichtversichert bist, könnte man die PKV auf Anwartschaft stellen. Aber natürlich nicht rückwirkend.

Wie geht es denn dann weiter ?

Viel Glück

Barmer

Hi,

ich kann mich meinen Kollegen nur anschließen, auf Anwartschaft stellen (wenn möglich kleine Anwartschaft statt große), dannach individuell schauen.

Auf gar keinen Fall nichts tun!!! Ruhig die Sache mit der Privaten Krankenversicherung durchsprechen. Wenn du sv-pflichtig wirst, helfen die dir gern weiter (müssen dich ja rauslassen, falls du nach den 5 Wochen eine Lehre machst oder normal arbeiten gehst).
Bitte sprich direkt mit der Versicherung nicht über diesen Vermittler.

Neuen Versicherungsvermittler suchen!!!

Gruß
Hobitz

Danke für die vielen Antworten. Das mit dem Versicherungsvertreter wechseln werde ich machen. Er meinte man müsste entweder einen Antrag (wie der genau hieß weis ich nicht mehr) der aber teuer wäre. Er hat gesagt einfach bei der 2ten KV anmelden und danach wieder abmelden.
Weiter geht es ab November mit einem halben Jahr Auslandsaufenthalt in Neuseeland.
Danach also nächstes Jahr im September werde ich ein duales Studium machen.
Zu meiner 2ten Frage:
Ich meine damit, wenn ich jetzt wieder abgemeldet werde bei der 2ten Versicherung, kann ich dann weiterhin bei meinen Eltern versichert bleiben, oder wäre das Versicherungsbetrug.
Ich dachte eigentlich könnte man nicht zurück in die Familienversicherung, wenn man einmal selbst versichert war.

Gruß

Danke für die vielen Antworten. Das mit dem
Versicherungsvertreter wechseln werde ich machen. Er meinte
man müsste entweder einen Antrag (wie der genau hieß weis ich
nicht mehr) der aber teuer wäre. Er hat gesagt einfach bei der
2ten KV anmelden und danach wieder abmelden.

Nein - während der GKV-pflichtigen Tätigkeit wird die PKV in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt.

Wenn diese Tätigkeit beendet ist, wird wieder die PKV aktiviert.

Weiter geht es ab November mit einem halben Jahr
Auslandsaufenthalt in Neuseeland.

In dieser Zeit läuft die PKV weiter - bei vielen Versicherern gibt es im außereuropäischen Ausland bei Reisen bis zu 6 Monaten keinen Zuschlag.
Sollte man aber bei der Versicherung auf jeden Fall melden.

Danach also nächstes Jahr im September werde ich ein duales
Studium machen.
Zu meiner 2ten Frage:
Ich meine damit, wenn ich jetzt wieder abgemeldet werde bei
der 2ten Versicherung, kann ich dann weiterhin bei meinen
Eltern versichert bleiben, oder wäre das Versicherungsbetrug.
Ich dachte eigentlich könnte man nicht zurück in die
Familienversicherung, wenn man einmal selbst versichert war.

nein - siehe meine Antwort weiter oben.
Wenn eine kurzfristige GKV-pflichtige Tätigkeit von unter einem Jahr vorliegt muss man wieder zurück in die PKV (hier wird jede Person einzel versichert - also keine Familienversicherung).

Gruß Merger