Kurzzeitkennzeichen ohne spätere Versicherung?

Hallo,

bekommt man ein Kurzzeitkennzeichen bzw. dessen Versicherungsnummer nur für eine Überführung.

Es geht um einen Autoanhänger,der nach der Überführung nicht versichert wird und für landwirtschaftliche Zwecke (25 km/h LOF-Betrieb) genutzt werden soll. Zum aufladen auf einen anderen (zugelassenen) Anhänger ist er aber zu groß.

Für das Kurzzeitkennzeichen braucht man ja von der Versicherung eine eVB-Nummer.

Bekommt man die auch NUR für die Überführung,wenn ich anschließend bei der Versicherung nichts weiter zulasse?

Danke,

Gruß, Jakob

Hallo Jakob,

auch hier gilt … alles was auf deutschen Straßen rumfährt (außer natürlich Fahrräder usw.) muss ein Kennzeichen haben!

Was du brauchst, ist ein Überführungskennzeichen.

Dieses Kennzeichen ist ein Überbegriff und steht für zwei Kennzeichenarten, die du dazu verwenden kannst, um Fahrzeuge, Anhänger oder Motorräder zu überführen.

Das Überführungskennzeichen wird zwischen dem sog. Kurzzeitenkennzeichen, welches für Fahrten innerhalb Deutschlands verwendet wird und zwischen dem Ausfuhrkennzeichen, das für Fahrzeugüberführungen vom oder in das Ausland herangezogen werden kann, unterschieden.

Bei der jeweiligen Zulassungsstelle benötigst du diese Unterlagen um die Papiere zu erhalten:

Die eVB-Nummer - diese Nummer bekommst du bei einer Versicherung
Eine gültige TÜV-Bescheinigung (ohne TÜV darf der Anhänger NICHT auf die Straße!)
Deinen Ausweis oder Reisepass
Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief 

Wenn du also ein Kennzeichen zum Überführen brauchst, dann gehe ganz normal zu einer Versicherung und lass` dir eine EVB Nummer geben … (was Viele nicht wissen) die kostet was !!!

Mit der eVB-Nummer kannst du dir nun ein Überführungskennzeichen machen lassen,- es ist 5 Tage gültig und kostet 70 - 90 Euro! (diese Kosten bekommst du in der Regel von der Versicherung erstattet oder angerechnet, wenn du hinterher das Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versicherst),- deshalb denken die meißten Leute, dass so ein Überführungskennzeichen nichts kostet! Wenn du also - wie bei dir - das Fahrzeug hinterher nicht zulässt, dann musst du der Versicherung die 70 - 90 Euro für die 5 Tage bezahlen. Die Kosten für die Anmeldung beim Ordnungsamt bzw. bei der Zulassungsstelle liegen bei > ca. 10-12 Euro. Die Preise für die Prägung des Kennzeichens schlagen mit > ca. 15-25 Euro zu Buche. Die Police der Versicherung kostet wie schon gesagt > ca. 70 - 90 Euro … deine Kosten für eine Überführung OHNE danach den Anhänger zuzulassen ist dann minimal: 95 Euro und maximal: 127 Euro.

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

Grüße Bernd :dolphin:

Hallo Bernd,

ja,hilft mir weiter und danke für den ausführlichen Bericht!

Gruß, Jakob

JA.
Zwar ist es ungewöhnlich, wenn man ein überführtes Fahrzeug nicht auch (bald) zulässt, aber es ist möglich und niemand fragt danach.

Die Versicherungen haben da Pauschalen. Es ist natürlich umgerechnet auf die wenigen Tage teuer.

MfG
duck313