Hallo Leute,
habe ein problem mein Campingmobil ist seit ende letztes Jahr Außerbetríeb gesetzt. Die Versicherung habe ich nicht gekündigt. Kann ich jetzt egal von wem das Kurzzeitkennzeichen Versichern lassen oder muss ich zu meiner Aktuellen Versicherung gehen um dies zu beantragen.
Zwecks versicherung?
Es macht Sinn sich bei der noch laufenden Versicherung zu melden. Die kennen dein Auto etc. Bekommst eine Email mit nem Code und auf geht’s zur Zulassungsstelle
Hallo,
das Kurzzeitkennzeichen bzw. die evb Nummer dafür kann man sich bei jeder Versicherung holen, welche man möchte. Kostengünstig wird es wenn man das Wohnmobil dort versichert, da das in der Regel dann verrechnet wird.
Bei Außerbetriebsetzung, also ich schätze, dies soll bedeuten, das es abgemeldet wurde, endet auch der Versicherungsvertrag, da das STraßenverkehrsamt der Versicherung darüber Meldung gibt.
Extra kündigen muss man dann nicht
Grüße
Ein Kurzzeitkennzeichen kannst Du Dir überall holen, nur dann, wenn Du das Fahrzeug wieder dauerhaft zulässt und seit der Stilllegung kein 18 Monate vergangen sind, dann hat die „alte“ Versicherung die älteren Rechte und Du musst wieder dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Hallo,
Kurzzeitkennzeichen kann man beantragen wo man will soweit ich weiß, nur für die reguläre Zulassung muss es in dem Fall glaube ich die aktuelle Versicherung sein. Ich würde mal dort anfragen, ob die das Kurzzeitkennzeichen (bzw. die Versicherung dazu) kostenfrei anbieten, da du dort versichert bist
Gruß,
Micha
Ich würde mal das allereinfachste tun: mit der bisherigen Kfz-Vers. sprechen.
Denn wenn eine Außerbetriebsetzung erfolgt, besteht bei nahezu jedem Versicherer die sogen. Ruheversicherung. Und wenn das Fzg. wieder bewegt werden soll, ist es das Einfachste (und oft das Billigste) mit dem bish. Versicherer zu sprechen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Das kurzzeitkennzeichen kannst du dir bei jeder Versicherung holen. Jedoch werden dann meist Kosten für dieses Kennzeichen fällig.
Der Vertrag bei deiner alten Versicherung ist noch gültig. Die Versicherung hat die sogenannten ältern Rechte am Vertrag, wenn zwischen Stilllegung und Wiederanmeldung weniger als 365 Tage liegen.
Du kannst ja mal bei der Versicherung nachfragen, ob die aus Kulanz den Verzrag freigeben. Sollten diese es nicht machen, würde ich mir dann auch von dort eine eVB für das Kurzzeitkennzeichen geben lassen.
Hallo,
in Versicherungsfragen kenne ich mich leider nicht aus. Würde einen Versicherungsexperten fragen.
mfG
Mattern
entweder man rechnet die alte Vers. ab und macht dann ne neue
oder
man bleibt bei der alten und wechselt zum Jahresende in eine andere!!
für Angebotsanfragen stehe ich gerne zur Verfügung unter [email protected]
Gruß
Thomas Wolter
G
hallo patrick190
eigentlich ist es egal wo du dir das Kennzeichen holst, aber bei deiner aktuellen Versicherung kriegst du es eventuell umsonst.
Gruß Meltie
Hallo.
Bin kein Vers. Experte.
Aber was heißt außer Betrieb gesetzt?
Abgemeldet oder greift ein Saisonkennzeichen?
Ich bin da nicht fit- Vertrag lesen.