Kurzzeitkennzeichen: Was ist eine Probefahrt?

Hallo,

Kurzzeitkennzeichen darf man ja bekanntlich nur fuer Probe-, Pruefungs- oder Ueberfuehrungsfahrten nutzen. Aber was soll das eigentlich sein?

Die Gesetzestexte sind wenig aufschlussreich: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142536.htm

Meine Fragen dazu:

Gibt es rechtliche bzw. versicherungsrechtliche Problem wenn z.B. eine Ueberfuehrungsfahrt nicht auf direktem Weg stattfindet?

Wie lange darf eine Probefahrt sein?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo,

Hallo,

Kurzzeitkennzeichen darf man ja bekanntlich nur fuer Probe-,
Pruefungs- oder Ueberfuehrungsfahrten nutzen.

Richtig!

Aber was soll das eigentlich sein?

wenn dir der Gesetzestext nicht genügt - einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen!

Meine Fragen dazu:

Gibt es rechtliche bzw. versicherungsrechtliche Problem wenn
z.B. eine Ueberfuehrungsfahrt nicht auf direktem Weg
stattfindet?

Ja - evt. gibt es auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung (Kfz-Steuer)!

Gruß Merger

Die Definitionen ergeben sich aus § 2, Nr. 23 ff. FZV http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php

Probefahrten dienen der Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs, auch über eine längere Strecke oder auf mehrere Tage ausgedehnt, sofern sie in der Hauptsache der Erprobung des Wagens dienen.

Prüfungsfahrten werden nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück vorgenommen.

Unter einer Überführungsfahrt versteht man die Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort, auch die Ausfuhr nicht zugelassener Fahrzeuge in das europäische Ausland.

G imager

Hallo,

Danke, klingt schluessig. Das wuerde bedeuten dass bei der Angabe „Probefahrt“ keinerlei Einschraenkung vorhanden ist, oder?

Irgendwie frage ich mich wieso die Buerokraten ueberhaupt wollen dass man eine der genannten Optionen angibt…

Gruss
Desperado

Meine Fragen dazu:

Gibt es rechtliche bzw. versicherungsrechtliche Problem wenn
z.B. eine Ueberfuehrungsfahrt nicht auf direktem Weg
stattfindet?

Ja - evt. gibt es auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung
(Kfz-Steuer)!

Das ist doch Blödsinn. Beim Erwerb eines Kurzzeitkennzeichens wurden alle Gebühren bezahlt. Fertig. Und wenn die Überführungsfahrt unterbrochen wird für eine Probefahrt ? Wer will sowas schon nachweisen ? Kurzzeitkennzeichen sind die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu einem der beschriebenen Zwecke zu nutzen - der Kreativität der genauen Begründung sind keine Grenzen gesetzt und genauer nachfragen tut auch niemand. Betriebssicher sollte das Gerät schon sein und irgendwelche Freiheiten gibt es auch nicht.