Hallo,
Kurzzeitkennzeichen darf man ja bekanntlich nur fuer Probe-, Pruefungs- oder Ueberfuehrungsfahrten nutzen. Aber was soll das eigentlich sein?
Die Gesetzestexte sind wenig aufschlussreich: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142536.htm
Meine Fragen dazu:
Gibt es rechtliche bzw. versicherungsrechtliche Problem wenn z.B. eine Ueberfuehrungsfahrt nicht auf direktem Weg stattfindet?
Wie lange darf eine Probefahrt sein?
Gruss und Dank
Desperado