KV: Familienversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Hallo liebe Gemeinde,

vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt eine Aussage geben:

Meine Frau (nebenberuflich selbstständig, ansonsten keine berufliche Tätigkeit) ist aktuell über mich in der Familienversicherung abgedeckt. Das ist furs letzte Jahr auch überhaupt kein Problem da der Gewinn mit ca. EUR 3000,- noch unter der Einkommenschwelle gelegen hat. Die Frage ist, was passiert, wenn diese Schwelle überschritten wird? Denn für dieses Jahr ist dies zu erwarten.
Klar, die Familienversicherung greift nicht mehr und sie muss sich selbst versichern. Aber ab wann?

  • Reicht es aus, wenn wir der KV Bescheid geben, wenn wir die Bestätigung (sprich Steuerbescheid) über den Gewinn 2015 haben?
  • Ist dann eine Nachzahlung für das Jahr 2015 zu erwarten? Hatte irgendwo gelesen, dass die KV den Steuerbescheid nur für zukünfte Beiträge berücksichtigen darf und entsprechend keine Nachzahlungen drohen (finde ich allerdings irgendwie merkwürdig).

Schonmal vorab vielen Dank für jede Antwort :smile:

Bei mir war es damals so, dass ich nichts nachzahlen musste. Ich würde aber einfach anrufen und fragen, ich empfehle das gerade weil ich nicht denke, dass die euch sofort hochstufen :smiley:

Danke für die Antwort.
Es ist nicht so, dass wir nicht schon mit der KV telefoniert hätten. Das Ding ist, dass die sich im Laufe der letzten Jahre nicht unbedingt als wahnsinnig kompetent/hilfsbereit erwiesen haben.
Laut deren Aussage müsste meine Frau sich sofort selbst versichern, sobald sie in einem Monat mehr als 405,- eingenommen hat. Als wir dann darum gebeten haben, uns eine entsprechende Anmeldung zuzuschicken, passierte erstmal gar nichts und nach einer Nachfrage erhielten wir ein Formular, wo wir die Einkünfte aus 2014 eintragen sollten (mit Kopie des Bescheids versteht sich). Daraus hatte ich abgeleitet, dass die Krankenversicherungen sich nur für den festgestellten „Jahresgewinn“ interessieren.
Falls diese Annahme korrekt ist, ist halt nur die Frage, ob wir dann für 2015 nachzahlen müssten, wenn wir den entsprechenden Bescheid nach Erhalt (sagen wir mal im Mai 2016) einreichen, oder ob auf Grundlage des Bescheids für das Geschäftsjahr 2015 „nur“ der Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2016 (oder gar noch später?) berechnet wird…

Hallo, die Familienversicherung entfällt, sobald das regelmäßige Einkommen die Grenze von 405 EUR überschreitet. Das heißt ein einzelner Monat als Ausreisser wäre nicht das Problem, aber wenn das dauerhaft passiert, dann sofort. und dann ist eine Nachforderung des (Mindest)beitrags für freiwillig Versicherte auch möglich. Mit Sicherheit gilt das nicht erst ab Steuerbescheid.

Die Berechnung ab Steuerbescheid stammt wahrscheinlich aus dem Vorgehen bei hauptberuflich Selbstständigen, aber das ist die Frau noch lange nicht, oder ?

Viel Glück

Barmer

Die Berechnung ab Steuerbescheid stammt wahrscheinlich aus dem Vorgehen bei hauptberuflich Selbstständigen, aber das ist die Frau noch lange nicht, oder ?

Bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Die Abgrenzung von nebenberuflich und hauptberuflich Selbstständigen orientiert sich (soweit mir bekannt) primär nach dem Einkommen (>405 hauptb. / <405 nebenb.). Häufig kommt noch das zusätzliche Kriterium der Arbeitszeit hinzu, aber primär gilt erst mal das Einkommen. Und da dies bei Selbstständigen häufig extremen Schwankungen unterworfen ist, kann das monatliche Einkommen eigentlich nur als Durchschnitt des Jahreseinkommen (lt. Steuerbescheid) angesehen werden.
–> Bitte um Korrektur, wenn ich hier falsch liegen sollte

Das heißt ein einzelner Monat als Ausreisser wäre nicht das Problem, aber wenn das dauerhaft passiert, dann sofort

Hmm, und wie genau definiert man „dauerhaft“? In jedem Monat, alle zwei Monate? Woher will die KV wissen, ab wann man mehr als 405 EUR verdient?
Ich frage mal ein bisschen provokant: Woher soll die Heilpraktikerin von nebenan selbst wissen, was sie monatlich verdient, wenn sie überhaupt keine Ahnung von Finanzen/ Buchhaltung etc hat? Das weiss sie ja erst im nächsten Jahr, wenn sie zusammen mit dem Steuerberater die Steuererklärung macht und später den offiziellen Bescheid erhält. Wenn dieser besagt, dass sie über 4.860 EUR verdient hat, hat sie auch effektiv monatlich mehr verdient als die 405 EUR. Demzufolge hätte sie sich selbst versichern müssen, kein Zweifel. Die Frage ist, was passiert, wenn sie nun der KV den Bescheid zuschickt:

  • KV fordert (Mindest)beitrag für das komplette Jahr 2015 (erscheint mir eigentlich erstmal logisch)
  • KV fordert eine monatliche Einnahmen-Überschussrechnung für 2015 an, um den tatsächlichen Zeitpunkt zu ermitteln, aber wann die Familienversicherung nicht mehr griff, und fordert entsprechend Nachzahlung (halte ich nicht für realistisch weil zu aufwändig)
  • keine Nachforderung für 2015 (wie gesagt, hatte ich mal irgendwo gelesen, dass Beiträge nicht mehr nachgefordert warden dürfen. Finde ich selbst aber nicht plausibel)

Hallo, das Überschreiten von 405 oder 450 EUR macht noch keine Hauptberuflichkeit aus.

Anzeichen von Hauptberuflichkeit können sein: Selbstständigkeit ist die Haupteinkommensquelle, sie erfordert mehr als mehr als 20 Stunden in de Woche.