Die Berechnung ab Steuerbescheid stammt wahrscheinlich aus dem Vorgehen bei hauptberuflich Selbstständigen, aber das ist die Frau noch lange nicht, oder ?
Bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Die Abgrenzung von nebenberuflich und hauptberuflich Selbstständigen orientiert sich (soweit mir bekannt) primär nach dem Einkommen (>405 hauptb. / <405 nebenb.). Häufig kommt noch das zusätzliche Kriterium der Arbeitszeit hinzu, aber primär gilt erst mal das Einkommen. Und da dies bei Selbstständigen häufig extremen Schwankungen unterworfen ist, kann das monatliche Einkommen eigentlich nur als Durchschnitt des Jahreseinkommen (lt. Steuerbescheid) angesehen werden.
–> Bitte um Korrektur, wenn ich hier falsch liegen sollte
Das heißt ein einzelner Monat als Ausreisser wäre nicht das Problem, aber wenn das dauerhaft passiert, dann sofort
Hmm, und wie genau definiert man „dauerhaft“? In jedem Monat, alle zwei Monate? Woher will die KV wissen, ab wann man mehr als 405 EUR verdient?
Ich frage mal ein bisschen provokant: Woher soll die Heilpraktikerin von nebenan selbst wissen, was sie monatlich verdient, wenn sie überhaupt keine Ahnung von Finanzen/ Buchhaltung etc hat? Das weiss sie ja erst im nächsten Jahr, wenn sie zusammen mit dem Steuerberater die Steuererklärung macht und später den offiziellen Bescheid erhält. Wenn dieser besagt, dass sie über 4.860 EUR verdient hat, hat sie auch effektiv monatlich mehr verdient als die 405 EUR. Demzufolge hätte sie sich selbst versichern müssen, kein Zweifel. Die Frage ist, was passiert, wenn sie nun der KV den Bescheid zuschickt:
- KV fordert (Mindest)beitrag für das komplette Jahr 2015 (erscheint mir eigentlich erstmal logisch)
- KV fordert eine monatliche Einnahmen-Überschussrechnung für 2015 an, um den tatsächlichen Zeitpunkt zu ermitteln, aber wann die Familienversicherung nicht mehr griff, und fordert entsprechend Nachzahlung (halte ich nicht für realistisch weil zu aufwändig)
- keine Nachforderung für 2015 (wie gesagt, hatte ich mal irgendwo gelesen, dass Beiträge nicht mehr nachgefordert warden dürfen. Finde ich selbst aber nicht plausibel)