KV möchte Steuererklärung einsehen - berechtigt?

Hallo,

hat die ges. Krankenversicherung ein Recht (wenn ja, auf welcher Grundlage?) darauf, sich die Einkommenssteuererklärung vorlegen zu lassen, um Einblick in die Einkommenssituation des mitversicherten Ehepartners zu erlangen?

oder muss sie sich mit der Auskunft des Versicherten und Ehepartners „zufriedengeben“?

danke, Beate

Hallo,

Hallo,

hat die ges. Krankenversicherung ein Recht (wenn ja, auf
welcher Grundlage?) darauf, sich die Einkommenssteuererklärung
vorlegen zu lassen, um Einblick in die Einkommenssituation des
mitversicherten Ehepartners zu erlangen?

Unter Umständen ja - um dies zu beantworten,
benötigen wir die kompletten Informationen über die Krankenversicherung der beiden Ehepartner.

Gruß Merger

Nehmen wir mal an, der Versicherte ist angestellt und gesetzlich krankenversichert und hat außerdem Einkünfte aus Vermietung und Photovoltaik. .
Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keine Einkünfte.

Wie sähe es da aus mit der Forderung der KV, den Steuerbescheid einzusehen?

danke, Beate

hat die ges. Krankenversicherung ein Recht (wenn ja, auf
welcher Grundlage?) darauf, sich die Einkommenssteuererklärung
vorlegen zu lassen, um Einblick in die Einkommenssituation des
mitversicherten Ehepartners zu erlangen?

Grundsätzlich ja. Nach Deiner Antwort an Merger frage ich mich, warum sie das will. Vermutlich geht es darum zu prüfen, ob der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung für die Ehefrau noch besteht.

oder muss sie sich mit der Auskunft des Versicherten und Ehepartners „zufriedengeben“?

Was glaubst Du, was da rauskäme ?

Hallo,

Hallo,

hat die ges. Krankenversicherung ein Recht (wenn ja, auf
welcher Grundlage?) darauf, sich die Einkommenssteuererklärung
vorlegen zu lassen, um Einblick in die Einkommenssituation des
mitversicherten Ehepartners zu erlangen?

Ich vermute, dass die Krankenkasse anzweifelt, dass die Ehepartnerin keine Einkünfte hat.

Um in der Familienversicherung bleiben zu können, hat die GKV die Möglichkeit die erforderlichen Unterlagen anzufordern.
SGB V §§ 10 Abs. 6, 289

§ 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung
Für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis hat die Krankenkasse die Versicherung nach § 10 bei deren Beginn festzustellen. Sie kann die dazu erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben. Der Fortbestand der Voraussetzungen der Versicherung nach § 10 ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen.

Wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden,
wird der Ehepartner dann wohl nicht länger in der Familienversicherung bleiben.

Gruß Merger

Hallo,

Nehmen wir mal an, der Versicherte ist angestellt und gesetzlich krankenversichert und hat außerdem Einkünfte aus Vermietung und Photovoltaik. .
Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keine Einkünfte.
Wie sähe es da aus mit der Forderung der KV, den Steuerbescheid einzusehen?

Was meinst Du, wie die Krankenkasse die Behauptung keine Einkünfte überprüfen kann? Wenn die da nur auf Aussagen derjenigen angewiesen wären, die kostenlos mitversichert werden wollen/sollen, dann kann man sich leicht ausrechnen, was da rauskäme. Da würde es absichtlich oder auch aus Unkenntnis Falschangaben regnen.
Also dürfen die selbstverständlich Unterlagen anfordern. Wer etwas will, muss es nachweisen. In diesem Fall will man die beitragsfreie Versicherung, also muss man das Vorliegen des Anspruch belegen.
Die Quellen wurden schon genannt, ebenso die Konsequenzen, wenn dem nicht nachgekommen wird.

Grüße

Naja, ob jemand da etwas „will“, sei dahingestellt. Es handelt sich in dem Beispiel schließlich um eine Zwangs - Sozialversicherung, für den Ehemann.

Und die Ehefrau setzt möglicherweise auch nicht auf die durch die KV bezahlte schulmedizinische Versorgung, sondern zahlt bessere und wirksamere Behandlungen selbst, soweit möglich - ob sie die Mitversicherung „will“, ist also auch offen. Sie hat sie einfach.

Die Berechtigung der Datensammelei der KV und anderer Zwangsversicherungen (BG…) steht hier im Mittelpunkt der Frage und die unausgesprochene, möglicherweise als ärgerlich empfundene und unzutreffende Unterstellung, jemand würde falsche Angaben machen.

Danke für alle Denkanstöße!

B. N.

Hi

Naja, ob jemand da etwas „will“, sei dahingestellt. Es handelt
sich in dem Beispiel schließlich um eine Zwangs -
Sozialversicherung, für den Ehemann.

… in dem praktischerweise alle Familienangehörigen die kein eigenes Einkommen haben beitragsfrei mitversichert werden.

Und die Ehefrau setzt möglicherweise auch nicht auf die durch
die KV bezahlte schulmedizinische Versorgung, sondern zahlt
bessere und wirksamere Behandlungen selbst, soweit möglich -
ob sie die Mitversicherung „will“, ist also auch offen. Sie
hat sie einfach.

Sie kann sich ja privat versichern wie sie will, keiner zwingt sie die GKV in Anspruch zu nehmen.

Die Berechtigung der Datensammelei der KV und anderer
Zwangsversicherungen (BG…) steht hier im Mittelpunkt der
Frage und die unausgesprochene, möglicherweise als ärgerlich
empfundene und unzutreffende Unterstellung, jemand würde
falsche Angaben machen.

Kommt jeden Tag vor … 10 tsd fach. Wie die Kollegen schon sagten, das ist die einzige Kontrollmöglichkeit. Wo es ein Schlupfloch gibt, da wird betrogen… leider nutzen viele gerade dieses System gnadenlos aus.

Greetz

zahao

Hallo,

Naja, ob jemand da etwas „will“, sei dahingestellt. Es handelt sich in dem Beispiel schließlich um eine Zwangs - Sozialversicherung, für den Ehemann.
Und die Ehefrau setzt möglicherweise auch nicht auf die durch die KV bezahlte schulmedizinische Versorgung, sondern zahlt bessere und wirksamere Behandlungen selbst, soweit möglich

Und der Rest?

  • ob sie die Mitversicherung „will“, ist also auch offen. Sie hat sie einfach.

O.K. Ob dann die Wunderheiler bei Bedarf auch einen Notarzt losschicken und eine Notaufnahme bereithalten, will ich mal bezweifeln. Tut aber auch nichts zur Sache. Wenn man die beitragsfreie Familienversicherung nicht will, dann reicht man die Steuererklärung nicht ein. Eine KV ist Pflicht, also dann schnell eine eigene suchen, die den eigenen Ansprüchen am besten entspricht. Und immer daran denken, dass es eine Versicherung ist, also Unvorhergesehenes abdecken soll.

Die Berechtigung der Datensammelei der KV und anderer Zwangsversicherungen (BG…) steht hier im Mittelpunkt der Frage

Ist ja anhand der Gesetze nun festgestellt worden.

und die unausgesprochene, möglicherweise als ärgerlich empfundene und unzutreffende Unterstellung, jemand würde falsche Angaben machen.

Es werden nunmal falsche Angaben gemacht. Wie sollte das Deiner Meinung nach geprüft werden? Die GKV sammelt das im Übrigen auch nicht, weil sie Langeweile haben, sondern weil auch sie verpflichtet sind sowas zu prüfen.

Grüße

Die Berechtigung der Datensammelei der KV und anderer
Zwangsversicherungen (BG…) steht hier im Mittelpunkt der
Frage und die unausgesprochene, möglicherweise als ärgerlich
empfundene und unzutreffende Unterstellung, jemand würde
falsche Angaben machen.

Wenn man ein Privileg, hier die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV, in Anspruch nehmen will, muß man zeigen, dass man dazu berechtigt ist. Wer bereit ist seinen Beitrag zu zahlen, muß auch keine Auskünfte geben.