Hallo,
Naja, ob jemand da etwas „will“, sei dahingestellt. Es handelt sich in dem Beispiel schließlich um eine Zwangs - Sozialversicherung, für den Ehemann.
Und die Ehefrau setzt möglicherweise auch nicht auf die durch die KV bezahlte schulmedizinische Versorgung, sondern zahlt bessere und wirksamere Behandlungen selbst, soweit möglich
Und der Rest?
- ob sie die Mitversicherung „will“, ist also auch offen. Sie hat sie einfach.
O.K. Ob dann die Wunderheiler bei Bedarf auch einen Notarzt losschicken und eine Notaufnahme bereithalten, will ich mal bezweifeln. Tut aber auch nichts zur Sache. Wenn man die beitragsfreie Familienversicherung nicht will, dann reicht man die Steuererklärung nicht ein. Eine KV ist Pflicht, also dann schnell eine eigene suchen, die den eigenen Ansprüchen am besten entspricht. Und immer daran denken, dass es eine Versicherung ist, also Unvorhergesehenes abdecken soll.
Die Berechtigung der Datensammelei der KV und anderer Zwangsversicherungen (BG…) steht hier im Mittelpunkt der Frage
Ist ja anhand der Gesetze nun festgestellt worden.
und die unausgesprochene, möglicherweise als ärgerlich empfundene und unzutreffende Unterstellung, jemand würde falsche Angaben machen.
Es werden nunmal falsche Angaben gemacht. Wie sollte das Deiner Meinung nach geprüft werden? Die GKV sammelt das im Übrigen auch nicht, weil sie Langeweile haben, sondern weil auch sie verpflichtet sind sowas zu prüfen.
Grüße