KV - Unfall - Kostenübernahme

Hallo,

ein junger Mann (arbeitssuchend, aber ohne versicherungspflichtige Beschäftigung) ist privat versichert (ca. 160 Euro im Monat) - da er noch bei den Eltern lebt.

Nun hatte er einen Unfall, er ist hingefallen und hat sich die Finger gebrochen.  Die Versicherung will nun genau den Unfallhergang wissen, da sie, wenn möglich, nicht zahlen will.   Es war aber niemand anderes an dem Unfall beteiligt, er ist ausgerutscht und hat sich mit der Hand abgestützt.

Ich nehme an, dass die Versicherung versucht über Wegeunfall oder über die Haftpflicht eines eventuell Beteiligten (den es ja nicht gibT) etc. aus der Zahlungspflicht rauszukommen. Gibt es noch andere Möglichkeiten, dass die Versicherung nicht zahlen muss und dass der junge Mann auf den Kosten selbst sitzen bleibt?  Ich kann mir da nicht vorstellen, deshalb ist er ja versichert.  Aber er hat große Angst, auf dem Formular den Unfallhergang für ihn nachteilig zu beschreiben. 

Meine Frage für ihn: wenn er ohne Beteilgung eines anderen, in seiner Freizeit (also kein Arbeitgeber, auch nicht bei einer geringfügigen Beschäftigung etc.) einfach hingefallen ist, gestolpert (auch nicht auf einem glatten, ungeräumten Weg o.ä.), muss dann die KV immer bezahlten oder besteht die Gefahr, dass er die Kosten selbst zahlen muss?

Siboniwe

Hallo,
von welcher KV. ist hier die Rede - private Krankenversicherung oder freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse ?
Gruss
Czauderna

Hallo!

Auch die gesetzliche KV fragt bei einem „Unfall“ nach, nicht weil sie nicht haften will, sondern weil evtl. jemand anderes als Träger  der Kosten in Betracht kommt.
So z.B. die Berufsgenossenschaft oder auch eine Haftpflicht eines Dritten (Verursachers).

Das ist Formsache, hat mit den Behandlungskosten nichts zu tun. Die werden immer übernommen.

Ist man denn nun privat versichert oder ist man doch bei der gesetzlichen Kasse, zahlt aber einen Mindestbeitrag selbst ?
Aber das nur am Rande, hat mit den Behandlungskosten nichts zu tun.

mfG
duck313

Hallo Guenter,

sorry, das war nicht deutlich genug: freiwillige versichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Siboniwe

Hallo,

beantwortet die Fragen der PKV entsprechend und sie wird zahlen. Zumal es sich wohl nichtum Riesnebeträge handelt. Woher das Mißtrauen ?

Viel Glück

barmer

Hallo,
okay, also die Krankenkasse versucht nicht, sich vor den Behandlungskosten zu drücken, sondern fragt routinemäßig nach ob es ggf. eine „beteiligte“ Haftpflichtversicherung gibt.
Dabei spielt die „Schuldfrage“ grundsätzlich keine Rolle. Die Kasse hat die Möglichkeit, wenn es eine solche "Beteiligung gibt sich im Rahmen eines sog. „Teilungsabkommens“ einen Teil der Behandlungskosten wieder zu holen. Für den Versicherten, bzw. einen evtl. Beteiligten hat dies keinerlei Nachteile. Also, bei dem geschilderten Fall ist das ganz normal, wenn die Kasse nachfragt.
Gruss
Czauderna

2 Like

Danke.

Das wird die Eltern beruhigen.

Siboniwe

Hallo Barmer,

beantwortet die Fragen der PKV entsprechend und sie wird
zahlen. Zumal es sich wohl nichtum Riesnebeträge handelt.
Woher das Mißtrauen ?

Danke für die Antwort. Das Misstrauen kommt von den Eltern, die in den letzten Jahren schon zu oft zur Kasse gebeten wurden. Und Riesenbeträge sind relativ: zwei Operationen, Nachbehandlung, Physiotherapie … da kommt doch etwas zusammen, würde ich annehmen.

Siboniwe