Die Frage ist etwas schwer verständlich:
Zuerst ist es vorgeschrieben (Verordnung über Abrechung zu Heizzwecken und Warmwassererzeugung), das der Verbrauch des Gebäudes (und der Wohnung) zu erfassen ist.
Dies ist der Massstab zur Abrechung: in diesem Verhältnis werden die Kosten aufgeteilt (nicht nur Heizöl oder Gas etc!!, auch Wartung, Stromkosten der Umwälzpumpe usw… etc. gehört zu den Kosten: aber: abgerechnet werden daf nur, was auch im Mietvertrag steht: wenn dort z. B. Kosten für Betrieb der Heizung steht, wäre die Wartung auch inbegriffen.
also 100% aller zusammengerechneten Werte des Verbrauch entspricht 100% der Kosten, das andere ist Dreisatz: entweder haben Sie noch Verdunster mit Striche oder digitale Werte von Verdunstern oder Wärmemengenzähler kWh in Euro für 1 Liter Öl ist Unsinn (kann man zwar ausrechnen, ist aber unwichtig: wichtiger wäre der Verbrauchswert und die Kosten für xx Quadratmeter: diese können Sie ggf. vergleichen mit anderen Wohnungen, ob Sie einen höheren Wert oder weniger haben, als die Statistik anderer Wohnungen (siehe Mieterverein/Stiftung Warentest Vergleich Verbrauchswerte). Hier können Sie im Vergleich sehen, ob Ihre Wohnung gut isoliert ist und welchen Wirkungsgrad ggf. die Heizung hat. wird auch Warmwasser mit er Heizung erzeugt??
Beispiel: am Jahresende (ca. zeitgleich mit der Ablesung) wurden 900 Lieter verbraucht, eingekauft hat der Eigentümer/Verwalter 1000 Liter für 1000 Euro.
Die Kosten für das Öl wären dann 900 Euro, die in der Abrechnung stehen müssen. Dazu kommt dann der Strom der Pumpe, Wartung, ggf. Ablesefirma + Erstellung Abrechung.
Alles im Verhältnis des Verbrauchs setzen und die Kosten sind ermittelt.
Ob die Heizung 15 oder 20 Jahre alt ist, ist nicht wichtig. Zahlen Sie im Verhältnis zu anderen Wohnungen in der BRD zuviel (weil das Haus nicht gut gedämmt ist, oder die Heizung ggf. falsch dimensionioniert oder oder)sollten Sie ausziehen und eine neuere bessere Wohnung suchen: haben Sie den Energierausweis vom Vermieter bekommen?? Sie haben Anrecht darauf!! Dies wäre ein kleiner Hinweis auf die Gebäudewerte, besser aber sind die o.g. Vergleiche zu anderen Wohnungen.
Auch wichtig wäre, das der Vermieter das Heizöl, Strom, Gas oder anderen Brenstoff wirtschaltlich einkauft. Macht er das nicht, fordern Sie den Vermiter dazu auf: Strom- oder Gaswechsel ist fast ohne Aufwand! Öl kaufen ist schon schwieriger, den richtigen Zeitpunkt abzupassen.
Hat der Vermieter den Ölverbrauch und die Kosten richtig in der Abrechnung eingesetzt oder nur den Gesamtbetrag der Ölrechnung?? Bestimmt hat er den Tank nicht leer gefahren und was noch drin ist, wäre für das nächste jahr mit der dann neuen Rechung für Öl in die Abrechung zu setzen. Was ist mit dem Ölrest aus dem Vor-Vorjahr?? Diese Wert müsste in der jetzigen Rechung auftauchen. Nur wer fragt, bekommt Antwort. Fragen Sie immer schriftlich. Aber sachlich und wenn ich mir ihre Frage ansehe, sollten Sie die Frage vom Mieterverein stellen lassen! Soweit verstanden?