Lack- und Glasschaden am Auto durch Baudreck auf der Straße - wer ist verantwortlich?

Hallo.
Die Strecke, die ich jeden Morgen und Abend fahre ist seit einigen Wochen deutlich mit Baudreck (Schlamm, Steine usw.) verunreinigt. Es wird gerade eine amerikanische Kaserne umgebaut und entsprechend viel Baubetrieb ist dort. Vor vier Wochen fuhr ein Baufahrzeug an mir vorbei und schleuderte einen Dreckbatzen/-stein an meine Fahrerseite, jetzt habe ich einen kleinen Lackschaden. Die Firma (ich konnte mir den Namen merken) hat sogar eine Versicherung für herabfallende Ladung. Allerdings würden sie die Ladefläche immer mit einer Plane abdecken. Vier Wochen später wird mir durch ein entgegenkommendes Auto ein Stein auf die Windschutzscheibe geschleudert. Glasschaden. Dieser wird zwar prinzipiell von der Teilkasko bezahlt. Sollte ich jedoch eine neue Scheibe benötigen wird die Selbstbeteiligung fällig.
Das kann doch nicht sein, dass ich das alles selbst bezahlen darf/muss.
Kann man die Stadt oder die Bauunternehmen/Architekturfirma da nicht in die Pflicht nehmen?
Ich bin für jeden Tipp/Ratschlag dankbar.
Vielen Dank!

Laut StVO muss der die Straße reinigen, der sie auch verdreckt. Ob in deinem Fall konkret nachzuweisen ist, wer sie verdreckt hat weiss ich natürlich nicht, da müsste man wissen, wer im einzelnen mit den Bauarbeiten beauftragt ist. Wenn etwas vom LKW fällt, ist die Haftung eigentlich eindeutig

Verantwortlich für einen Schaden ist immer der Verursacher sagt §823 BGB . Hier also die Baufirma in deren Auftrag das Fahrzeug unterwegs war. Also bittest du die den Schaden zu begleichen. Dito den Führer/Halter des Autos welches dir entgegen kam.

das ist ja das Problem, ich kann nicht nachweisen, ob der Dreckbatzen/-Stein vom LKW gefallen ist, oder vom Reifen bzw. der Straße weggeschleudert wurde.
ich werde auf jeden Fall die Baufirma, deren Fahrzeug mir entgegenkam, nochmal anrufen, und sie bitten, den Sachverhalt an ihre Versicherung weiterzuleiten, vielleicht sind sie ja so kulant und übernehmen den Schaden ja doch…
in dem Fall müsste ich ja die Stadt verklagen, die diesen Umbau in die Wege geleitet hat oder ich schau mal auf der Bautafel, wer der Bauherr ist…

das ist ja das Problem, ich kann nicht nachweisen, ob der Dreckbatzen/-Stein vom LKW gefallen ist, oder vom Reifen bzw. der Straße weggeschleudert wurde. ich werde auf jeden Fall die Baufirma, deren Fahrzeug mir entgegenkam, nochmal anrufen, und sie bitten, den Sachverhalt an ihre Versicherung weiterzuleiten, vielleicht sind sie ja so kulant und übernehmen den Schaden ja doch…in dem Fall müsste ich ja die Stadt verklagen, die diesen Umbau in die Wege geleitet hat oder ich schau mal auf der Bautafel, wer der Bauherr ist…
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Ich würde auch den Bauherren anschreiben, vielleicht den Zustand der Straße fotografieren und deinen Schaden und das dazulegen und die Versicherungsdaten anfordern.

Die ist aber nicht Verursacher. Und verklagen würde ich deswegen schon mal gar keinen. Denn du sagst ja selbst dass du keine Beweise hast und auf die Kulanz des vermeintlichen Verursachers angewiesen bist. Damit wirst du einen Richter nicht überzeugen, ergo den Prozess verlieren und ihn ergo komplett bezahlen dürfen.

das ist mein nächster Schritt…
bin morgen eh in der Werkstatt…
sie sollen mir einen Kostenvoranschlag schreiben
vielen Dank

verklagen war jetzt etwas unglücklich ausgedrückt…

Da muss ich mal nachhaken. Da ist nicht möglicherweise der Fahrer/Halter des Fahrzeugs bzw. dessen Arbeitgeber erstmal haftbar zu machen? Nur weil jemand meinen Baudreck wegfährt, bin ich doch nicht dafür verantwortlich, dass der das ordentlich macht? Oder muss ich als Bauherr in solchen Fällen dafür sorgen, dass die Karre vor Befahren öffentlicher Straßen gewaschen werden kann? Da wäre ich übrigens sehr dafür, aber ich befürchte, dass das nicht (überall) so ist.

Davon mal abgesehen, wenn die Straße schon seit Wochen verdreckt ist, kann man sich bestimmt mal ans Ordnungsamt wenden und darauf aufmerksam machen.
Hinsichtlich der Haftung könnte es egal sein, ob der LKW nun was hochgeschleudert oder verloren hat. Leider gibt es da hinsichtlich der Betriebsgefahr keine einheitliche Rechtsprechung. Also am besten woanders parken.

Grüße