Hallo Rechtsexperten,
eine Firma besitzt ein Gelände mit einer großen Halle darauf. Dort werden Geräte für die Lebensmittelherstellung in der Industrie produziert. Die Lackierarbeiten dazu werden allerdings neben der Halle unter freiem Himmel durchgeführt. Der Boden ist nicht besonders behandelt.
Etliche Personen haben sich darüber beschwert - leider nur am Stammtisch beim Bier, oder beim Kaffeekränzchen - unternommen hat niemand etwas.
Gerüchteweise gibt es vom Verursacher angeblich eine Aussage, dass es ja „nur“ lebensmittelverträgliche Farbe sei; das Zeug ist silberfarben und sieht aus wie Zinkspray (nach meiner laienhaften Beobachtung).
Ob eine Behörde (Stadtverwaltung) darüber Bescheid weiss ist nicht bekannt, jedenfalls gibt es von Stadtseite Nachforschungen zu einem anderen Themen bei dieser Firma.
Meine Fragen:
Welche Behörde ist für so etwas zuständig?
Ist dieses Lackieren gesetzeswidrig? Gegen welches Gesetz?
Gibt es Ausnahmen für lebensmittelverträgliche Farben?
Welche Möglichkeiten gibt es eine Überprüfung anzustossen, ohne gleich Anzeige zu erstatten?
Wie kann ich das Ergebnis einer Prüfung erhalten?
Gruß
Klaus (dem die Sauerei mächtig stinkt)