Lackkratzer am Mietwagen bei Sixt

Hallo, liebe Gemeinde der Betroffenen!
Ich möchte euch hier in Diskussionsrunde meine Frage einwerfen. Vielleicht könnt ihr für mich paar Tipps geben, was ich jetzt machen sollte. Ich habe jetzt für eine Woche bei Sixt ein Auto gemietet, bei der Übernahme habe ich das Fahrzeug gründlich angeschaut und keine Schaden  festgestellt.
Jetzt während der Mietzeit nach 4 Tagen habe ich auf dem Kotflügel Fahrerseite einen Kratzer ca. 5cm x 5cm entdeckt.
Selber habe ich während dieser Zeit keinen Unfall gemacht. Es hat mich höchstwahrscheinlich jemand auf dem Parkplatz bei einparken oder ausparken erwischt und weggeflohen.

Was soll ich jetzt machen?
Schaden gleich bei Sixt anmelden oder bei der Abgabe?
Einen Übergabeprotokoll bei der Abgabe fordern und die Situation klären?
Ich würde für jegliche Hilfe euch sehr Dankbar!
VG!
Paul

Hi,

nachdem das keine wirkliche Rechtsfrage ist, wird sie vielleicht nicht gelöscht. Ansonsten stelle sie bitte nach den Regeln im Brett (siehe Beschreibung) noch einmal neu.

Es kommt auf Deine Versicherung an. Hast Du Vollkasko ohne Selbstbehalt? Dann stellst Du denen zum Ende der Mietzeit den Wagen auf den Hof und verziehst Dich. Eventuelle Beschädigungen interessieren dann nicht groß.

Wenn Du einen Selbstbehalt hast wirst Du diesen einbüßen - egal ob Du den Schaden jetzt oder zum Ende der Mietdauer meldest. Da ein Nachweis darüber, wer die Beschädigung verursacht hat, nicht zu erbringen ist, kannst Du auch nicht viel machen - außer zu hoffen dass der Kratzer bei der Übergabe nicht bemerkt wird (eher unwahrscheinlich).

bye
Rolf

Es kommt auf Deine Versicherung an. Hast Du Vollkasko ohne
Selbstbehalt? Dann stellst Du denen zum Ende der Mietzeit den
Wagen auf den Hof und verziehst Dich. Eventuelle
Beschädigungen interessieren dann nicht groß.

Wenn Du einen Selbstbehalt hast wirst Du diesen einbüßen -
egal ob Du den Schaden jetzt oder zum Ende der Mietdauer
meldest. Da ein Nachweis darüber, wer die Beschädigung
verursacht hat, nicht zu erbringen ist, kannst Du auch nicht
viel machen - außer zu hoffen dass der Kratzer bei der
Übergabe nicht bemerkt wird (eher unwahrscheinlich).

Hallo, Rolf!
Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe bei Sixt keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Es ist nur eine Haftpflicht mit dabei, die beim diesen Fall mir nicht viel weiter hilft.
Sind die neuen Autos bei grossen Firmen wie Sixt nicht automatisch auf kleine Beschädigungen versichert?
Und wenn ich die Schaden nicht verursacht habe und den Verursacher nicht festzustellen ist, dann muss doch eine Lösung sein außer das gesamten Last jetzr auf mich zu kommt. Oder?

VG!
Paul

Hi,

Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe bei Sixt keine
zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Es ist nur eine
Haftpflicht mit dabei, die beim diesen Fall mir nicht viel
weiter hilft.

Wurde Dir keine angeboten?

Sind die neuen Autos bei grossen Firmen wie Sixt nicht
automatisch auf kleine Beschädigungen versichert?

Warum sollten sie?

Und wenn ich die Schaden nicht verursacht habe und den
Verursacher nicht festzustellen ist, dann muss doch eine
Lösung sein außer das gesamten Last jetzr auf mich zu kommt.
Oder?

Genau das ist das Problem. Wenn Du einen Verursacher hast, kannst Du diesen auch schadenersatzpflichtig machen. Da Du aber nicht nachweisen kannst wer es gewesen ist, bleibst Du auf dem Schaden sitzen, fürchte ich.

Manche Vermietstationen sehen über kleinere Beschädigungen schonmal hinweg wenn sie den Wagen zurück nehmen. Das ist aber Kulanz oder Schludrigkeit und hat keinerlei Rechtsgrundlage.

Bye
Rolf

Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe bei Sixt keine
zusätzliche Versicherung abgeschlossen. Es ist nur eine
Haftpflicht mit dabei, die beim diesen Fall mir nicht viel
weiter hilft.

Hast du die Haftpflichtversicherung mal geprüft?

Denn du haftest ja.

mfg

Hallo Paul,

Was soll ich jetzt machen?
Schaden gleich bei Sixt anmelden oder bei der Abgabe?

Die Sixt-AGB sind da eigentlich recht eindeutig. Zitat:
_"G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht

  1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies gegenüber der Vermieterin nachzuweisen.
  2. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und
    vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten."_

Sicherlich ist es müssig, jetzt darauf hinzuweisen, dass eine Vollkasko mit einer sinnvollen SB bei Sixt ab ca. 9,- € pro Tag zu haben gewesen wäre.
Wahrscheinlich wird´s jetzt etwas teurer, tut mir leid…

Viele Grüße
Loroth

Hallo >Misanthrop