Warum zeigst Du einen Auszug aus der Bußgeldliste über Überladung wenn Du nach „ungesicherter Ladung“ fragst ?
Bei Überladung gibt es für den Halter(Chef, Spedition) noch zusätzliche „Geldstrafen“ die sich auf den wirtschaftlichen Gewinn beziehen, die man durch die Überladung gehabt hat.
Das nennt sich Abschöpfung.
Wenn man ohne Überladung z.B. 2 Fahrten kalkulieren müsste, so hat man ja einen Vorteil davon wenn man das mit einer Fahrt macht. Dieses Geld kann berechnet und abgeschöpft werden.
Schließlich soll es sich nicht rechnen, mit dem eher geringen Bußgeld zu kalkulieren um höheren Gewinn zu machen !
MfG
duck313