Ladendiebstahl aber bis jetzt keine Strafe

Hallo,

Ich bis Auslnder und studiere in Deutschland.

Ich habe im Dezember,2011 bei Galeria Kaufhof etwas geklaut und erwischt. (werte von 38). Danach ist die Polize gekommen und ich habe einen Zettel untergeschrieben, über die ich meine Erklarung geschrieben habe.

Aber bis jetzt habe ich keinen Brief vom Gericht oder Staatsanwalt genommen.

Haben Sie eine Ide, wieso?

ps: Ich ziehe ab Mai von der adresse aus, der ich zur Polizei gegeben habe. Ich muss meine Neue Stadt einmelden.(Ich lebe alleine in Deutschland nur für Studium)

Ich weiss nicht, was ich machen soll?

Lg

Hallo,

Wann war der Diebstahl ?

Hallo,

Wann war der Diebstahl ?

Hallo,

Es war am 15.12.2011

Hallo gulludo,
du wirst von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht schon noch was bekommen.
Wenn du aus der Stadt wegziehst und dich neu anmeldest, wirst du von den Justizbehörden auch gefunden.
Du musst aber keinem Bescheid geben, wenn du deinen Wohnort wechselst.
Du wirst wahrscheinlich zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wenn es die erste Straftat ist, die du begangen hast.

Viel Glück und nicht wieder klauen!!!

Hallo,

der Umzug ist kein Problem: Am neuen Wohnort sofort anmelden und Nachsendeauftrag bei der Post: http://www.nachsendeauftrag.de/

In welcher Stadt ist das passiert? Insbesondere in größeren Städten werden wegen der vielen Vorgänge „kleine unwichtige Sachen“ nicht so schnell bearbeitet - kann also noch etwas dauern.

Ansonsten können Sie zur Polizeidienststelle gehen und nachfragen - oder dort anrufen. Haben Sie das Aktenzeichen der Polizei? Ansonsten kann man den Sachbearbeiter auch mit Ihrem Namen in der Vorgangsverwaltung feststellen.

Kein Grund, beunruhigt zu sein!

Gruß
polos

Hallo,

die Verzögerung kann daran liegen, dass Staatsanwaltschaften überlastet sind. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Wenn Sie unbedingt mehr erfahren wollen, dann rufen Sie bei der Polizei an, lassen sich mit dem Kommissariat für Ladendiebstahl verbinden und erfragen Sie dort das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Dann rufen Sie die Staatsanwaltschaft an und fragen Sie nach dem Stand Ihres Verfahrens. Aber, wie gesagt, das müssen Sie nicht. Sie sollten sich nur umgehend ummelden, wenn Sie umgezogen sind. Dann kann Ihnen nichts passieren. M.f.G. Paul H.

Hallo,

fragen sie einfach bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, oder Amtsanwaltschaft nach. Und sagen sie da, dass sie umziehen und sagen ihre neue Adresse.

Ein Aktenzeichen von der Polizei müssen sie aber haben.

Gruß

Hallo,

tatsächlich würde ich bei Ihrer Polizeidienststelle („Kripo“) Ihre neue Adresse angeben. Sollten Sie nämlich für Staatsanwaltschaft und Gericht nicht erreichbar sein, werden Sie zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Eine Idee, weshalb Sie noch keinen Brief bekommen haben, habe ich natürlich: Eine Strafbefehl oder eine Gerichtsverhandlung kann dauern. Teilweise dauert es über ein Jahr, bis Sie Ihre Strafe bekommen. Die Justiz ist überlastet.

Mit freundlichem Gruß

Du musst dafür nicht extra zur Polizei um deinen neuen Wohnort anzugeben. das Einwohnermeldeamt wird das automatisch an deine neue Adresse weiterleiten wenn du da wirklich noch Post bekommen solltest.

Zu deiner Frage warum du solange noch nichts bekommen hast kann ich dir nicht sagen.

Hallo,
Sie brauchen nichts machen, wenn Post kommt kann man reagieren,wenn keine Post kommt, kann man sicherlich nachfragen,würde ich aber nicht machen…
Auch das sie umziehen tut nichts zur Sache,dafür gibt es nachsendeanträge.
So lange sie keine Post bekommen, will auch niemand was von Ihnen.

mfg
Kaisen

Hallo, die Frage kann ich auch nicht beantworten, es ist oft davon abhängig, wie schnell die Vorgänge von der jeweiligen Institution bearbeitet werden.
Deshalb würde ich bei der zuständigen Polizeidiensstelle vorsprechen, die können mit Sicherheit weitere Auskünfte erteilen.

K. Nadler

Hallo,

kann sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO eingestellt wurde. Aufgrund des noch geringen Zeitablaufs bin ich da aber noch nicht ganz sicher.

Gruß Peter

Hi,

Es ist normal, dass sie noch nichts weiter von der Sache gehört haben. Polizei, Kripo und Staatsanwaltschaft sind nicht so schnell und Gerichtstermine/ Einstellungsbescheide lassen oft auf sich warten. Deswegen müssen sie sich keine Sorgen machen.
Die neue Adresse wird über die Einwohnermeldeämter/ Bürgerämter weitergeleitet, wenn sie sich am neuen Wohnort melden.
Sie werden sicherlich irgenwann dieses Jahr noch von den Behörden hören. Natürlich können sie sich auch bei der Polizei erkundigen ob das Verfahren schon an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde oder nicht.

Ich hoffe ich konnte helfen…

MFG- Martin

Hallo gulluda,

die Strafverfolgungsbehörden sind überlastet. Es kann sich bis zu einem Jahr hinziehen, bis Sie einen Strafbefehl bekommen.
Den Umzug müssen Sie nicht melden, da die Behörden den neuen Wohnort nachrecherchieren werden.

Zur Strafe: Hier ist es wichtig, ob Sie bereits Straftagen begangen haben, ansonsten denke ich dass Sie verwarnt werden.

mfg
rotkarin

Hallo,

Sie sollten auf jeden Fall eine Benachrichtigung erhalten. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, muss Ihnen dass mitgeteilt werden. Sie können sich diesbezüglich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erkundigen.
Es bleibt also bei Ihnen, ob Sie warten bis der Strafbefehl oder die Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens eintrifft, oder ob Sie sich selbst erkundigen.