Hallo.
Ich war vor ein paar Tagen mit meiner „besten Freundin“ in der Stadt unterwegs und wollte ein bisschen was mit ihr unternehmen, da wir uns in letzter Zeit nicht oft sehen konnten, weil ich sie nicht erreichen konnte… Wir waren in vielen Geschäften drin. Sie wollte einige Dinge für ihren Freund (Anhänger, einen Ring, Kondome usw.) kaufen.
Dachte ich zumindest.
Anstatt die Dinge zu bezahlen hat sie sie geklaut. Es fing an mit dem Schmuck. Ich selber war vertieft in Ohrringen und bekam zunächst nicht mit, dass sie den Schmuck eingesteckt hat. Sie war schon aus dem Laden raus und rief mich und bat mich zu sich. Sie hatte 2 Schlüsselanhänger, eine Kette und einen Ring in der Hand. Ich dachte sie hätte die Sachen bezahlt, weil ja auch noch die Etiketten dran waren (ich wusste nicht, dass der Laden kein Pieppsgerät neben den Türen hatte und hielt es deswegen für gekauft). Daraufhin fragte sie mich, ob ich die Sachen in meiner Handtasche aufbewahren kann. Ich sagte: „Ja.“ und packte es in meine Tasche weil in ihre angeblich nichts mehr reinpasste. Ich dachte mir nicht viel dabei und ging mit ihr in noch ein Geschäft. Da hat sie ebenfalls geklaut. Da habe ich es auch gesehen und mir wurde heiß und kalt zugleich. Ich fragte sie warum sie das macht. Dann meinte sie, dass sie für sowas kein Geld ausgeben wolle und es sei ganz einfach, sie sei dabei noch nie erwischt worden und dass ich es auch mal probieren soll. (Habe ich aber nicht.) Ich nahm sie an der Hand und ging eilig mit ihr aus dem Geschäft. Wieder pieppte nichts. Ein Profie. Leider bedachte sie nicht die Kameras im Laden. Ich weiß ich hätte irgendwas machen sollen aber ich hatte Angst noch mal in den Laden zu gehen und es für sie zurück zu bringen (ich wollte sie auch nicht einfach verpfeifen oder hinterher dachten sie noch, ich hätte die Sachen geklaut). Ich wollte eigendlich danach sofort nach Hause um das zu vergessen aber da viel mir ein, dass ich noch Kanninchenfutter und Shampoo kaufen musste. Also musste ich in noch einen Laden und vergaß leider auch die Sachen die meine beste Freundin geklaut hatte wieder heraus zu nehmen und ihr zu geben. Sie begleitete mich noch in den Laden. Ich ging also in den rein und krallte mir schnell ein Shampoo und suchte noch nach Tierfutter um schnell bezahlen zu können. In der Zeit stand sie bei den Kondomen. Ich hörte neben mir ein langsames reißen. Sie hatte 2 Kondompackungen in der Hand und riss sie neben mir auf und hielt sie mir auch noch vor die Nase und vorderte mich auf, sie einzustecken.
Ich war so wütend und nahm ihr die Packung aus der Hand und wollte die Kondome gerade wieder in die Packung tun, da würden wir auch schon „erwischt“… Lage rede, kurzer Sinn. Wir mussten unsere Taschen leeren und nur bei mir haben sie was gefunden, da ich sie für sie eingepackt habe. Anzeige in 3 verschiedenen Läden. Meine Eltern wissen davon noch nichts, weil sie noch knapp 2 wochen im Urlaub sind. Ich bin 17 Jahre alt und meine Schwester 20 ist mit mir zu Hause geblieben…Meine Frage ist:
Was erwartet mich? Was ist, wenn meine Freundin (18) nicht zugibt, was sie getan hat und mir die Sache überlässt? Ich habe echt furchtbare Angst, was auf mich zukommt. Ich war noch nie vorgestaft. Was passiert wenn es Aussage gegen Aussage gibt? Soll ich mir einen Anwalt holen? Und müssen meine Eltern bei der Aussage dabei sein, weil der Termin am 01.08. ist und bis dahin noch nicht wieder da sind?
Bitte helft mir!
Tja, Du wirst schnell herausbekommen, wie gut Deine Freundin wirklich ist.
Streitet sie ab, die Sachen entwendet zu haben, hast Du ein Problem. Die Jugendrichter haben nämlich (fast) alle Geschichten schon einmal gehört und die Staatsanwälte auch.
Zu Deinen Fragen:
Deine Eltern müssen nicht zur Vernehmung kommen. Als Jugendliche kannst Du ohne Erziehungsberechtigte vernommen werden. Da Du nach eigenen Angaben bisher nicht straffällig geworden bist, ist auch kein Gerichtsverfahren zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass die entwendeten Dinge von geringen Wert waren. Der Staatsanwalt wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, vielleicht gegen Zahlung einer Geldbuße. Dafür benötigst Du keinen Anwalt. Der ist teurer, als alles was Dich erwartet.
Was passiert dann, wenn sie es abstreitet?
Muss das ehrlich nicht vor Gericht?
Was könnte mich denn für eine Strafe erwarten?
Zunächst einmal: Die Eltern MÜSSEN nicht bei einer Vernehmung dabei sein - sie müssen lediglich Kenntnis von dem Ganzen erhalten.
Einen Anwalt kann, muss man aber nicht einschalten. Das Einfachste wäre, wirklich reinen Tisch zu machen und alles genau so zu erzählen, wie es passiert ist. Auch wenn manche jetzt aufschreien: „Einen Freund verpfeift man nicht!“ Blödsinn: Ein FREUND würde einen nicht in soetwas hineinziehen. Abgesehen davon empfinde ICH klauen nicht als Kavaliersdelikt. Und auch wenn Deine „Freundin“ ihre Taten nicht zugeben sollte, glaube ich nicht, dass allzuviel auf Dich zukommt. Deinen letzten Absatz interpretiere ich mal so, dass Du DIr noch nie Ärger mit Justizia zugezogen hattest und demzufolge eine (bislang) "weisse Weste"hast. Ehrlichkeit und offensichtliche Reue wirken immer strafmildernd. Ob und in welchem Maße Dir von Seiten der Staatsanwaltschaft Deine Rolle als „unbewusste“ Helferin geglaubt wirkt, hängt davon ab, wie ehrlich Du alles schilderst. Ansonsten kann man soetwas als Ferndiagnose schlecht einschätzen.
Also: MAch „Tabula rasa“ und schieß Deine „Freundin“ in den Wind!
Ich habe eben noch mit ihr telefoniert und sie sagte mir, dass sie bei sowas keine Freundschaft kennt und in dem Fall egoistisch ist und an sich selber denkt und selber schauen muss wo sie bleibt… Tja ich bin also erledigt.
Sie will fein aus der Sache raus kommen sagt sie.
Wenn sie es abstreitet, steht Aussage gegen Aussage. Es kommt dann auf den Staatsanwalt an, wem er glaubt. Mitschuldig bist Du ohnehin, da Du durch das Aufbewahren von Diebesgut zumindest einen Tatbeitrag geleistet hast. Ich möchte Dir nichts unterstellen, aber mit Milde kannst Du nur rechnen, wenn Du ehrlich bist. Verärgere den Staatsanwalt nicht mit wilden Geschichten
Nein, das muss nicht vor Gericht. Wie es konkret ausgeht, hängt davon ab, ob der Staatsanwalt diese Bagatelle anklagt. Eine Garantie gibt es nicht. Der § 243 STGB sieht für Diebstahl eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Wie bereits geschrieben, Ersttäter werden zunächst milde behandelt, spät ändert sich das!
Noch ein Grund mehr, reinen Tisch zu machen! Ansonsten habe ich vorhin noch etwas vergessen bezüglich Deiner Frage, was auf Dich zukommt/zukommen könnte: In Deutschland gibt es seit einigen Jahren das sogenannte Diversionsverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_%28Deutschlan…). Dieses dient eben dazu, Jugendlichen und Heranwachsenden, die als Erstttäter in Erscheinung treten, OHNE Gerichtsverfahren „die Leviten zu lesen“ … (vereinfacht gesagt).
Wie soll man dir denn helfen? So stellt man sich doch nich an. Du hast so einen langen brief? Um deine situation zu beschreiben. Druck den aus und gib ihn bei der Polizei ab und hoffe, dass dir die polizei und der staatsanwalt glauben. Grundsätzlich wird halt jeder annehmen, dass es von euch mindestens gemeinschaftliches handeln war. Also
ihr seid beide ladendiebe. Wenn ihr zum ersten mal erwischt worden seid, dann wird das verfahren eingestellt werden und es gibt auch
keinen eintrag. Aber die Eltern werden natürlich informiert.
Ich dachte, den eintrag gibt es trotzdem. Als ob die mir die Sache glauben, wenn sie erzählt, dass ich alles geklaut habe. Werden denn die Aufnahmen von dem jeweiligen Geschäften als beweis gezeigt? Da kann man bestimmt sehen, wie sie die Packung aufgerissen hat und mir die Kondome reichte…
Hi,
zunächst mal werden die Polizeibeamten natürlich versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Ihr werdet dann beide wegen Ladendiebstahl bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aber einstellen. Wenn es das erste Mal ist. Ansonsten erfolgt ein Strafbefehl über 100.-€. Wir Erwachsenen glauben nicht daran, dass ein jugendlicher Ladendieb schon kriminell ist. Ich glaube eher, dass hat meistens was mit fehlgeleiteter, vorübergehender Entwicklung zu tun und dass sich dieses Verhalten auf dem Weg zum Erwachsenwerden wieder ändert. Deshalb wird der Fall bei der Polizei gespeichert. Damit wir immer sagen könne, wie oft das schon vorgekommen ist. Keine Speicherung aber beim Bundeszentralregister in Berlin. Also das Führungszeugnis bleibt noch sauber.
Erzähl das mal deinen Eltern und lass sowas in Zukunft sein. Deine Freundin hat dich ganz schön reingelegt. Gruss KL
Hallo,
das ist ziemlich dumm gelaufen. Du wirst einen Brief der Polizei bekommen, wo sie dich zur aussage vorladen.
Du mußt nichts sagen. Ich würde empfehlen, daß du exakt das erklärst, was du in deiner frage gepostet hast.
Mach dir nicht zu große sorgen. Dir wird nichts passieren und vorbestraft wirst du auch nicht sein.
Wenn die Staatsanwaltschaft das geschehene nachvollziehen kann, wird sie die vorgänge wahrscheinlich sogar einstellen.
Das nächste mal entferne dich am besten sofort, wenn du jemanden klauend neben dir hast und gib ihm alles, was er dir gab, noch im laden zurück.
Keine klugschiss, sondern wirklich Empfehlung fürs nächste mal.
Sowas kann immer wieder geschehen.
Erzähle es deinen Eltern sofort. Sie werden es sowieso erfahren. Und wenn deine geschichte stimmt, hast du auch nichts zu befürchten-von deinen Eltern.
Staatlich ist alles möglich. Allerdings selbst wenn sie dich schuldig sprechen, wird nicht wirklich etwas aufregendes passieren mit dir.
Versprochen, ok?
o)
Alles gute für dich.
Karsti
Guten Tag,
es fällt wirklich schwer, diese Geschichte zu glauben. Wie kann man nur so naiv sein? Wenn Ihre „beste“ Freundin Ihnen nun noch alles in die Schuhe schiebt, haben Sie schlechte Karten.
Mein Rat: Spielen Sie mit absolut offenen Karten. Informieren Sie Ihre Eltern, Sie werden das auf Dauer nicht verheimlichen können, wenn z.B. Post von Polizei oder Gericht kommt.
Was Sie in Ihrer Anfrage geschrieben haben, können Sie als persönliche Äußerung zur Akte nehmen lassen. Der Beamte kann das auch als Aussage aufnehmen, er hat vielleicht noch einzelne Fragen dazu.
Anwaltlicher Rat ist immer gut.
Vor der Polizei können Sie ihre Aussage verweigern, wenn Sie beschuldigt werden. Als Zeuge müssen Sie aussagen. Achten Sie darauf, ob Sie der Beamte belehrt, das muss er, wenn er Sie als Beschuldigte vernehmen will.
Gewöhnlich findet vor der Vernehmung ein Gespräch statt, um ein paar Fragen zu klären. Wenn Sie Sorgen haben, dass die Sache für Sie nicht gut läuft, verweigern Sie als Beschuldigte die Aussage und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben. Das geben Sie Ihrem Anwalt.
Rufen Sie den Sachbearbeiter an, ob jemand von Ihren Eltern dabei sein muss. Falls ja, bitten Sie um Terminverlängerung unter Hinweis auf den Urlaub Ihrer Eltern.
Vielleicht geben sie mir mal irgendeine Rückmeldung, wie die Sache gelaufen ist ([email protected])
Mit freundlichen Grüßen, W. Görtz
Ich habe meine Eltern schon angerufen und ihnen alles erzählt.
Meine Mutter meint, dass mir nicht viel passieren kann, weil ich eine „weiße weste“ habe… Trotzdem habe ich Angst… Sie werden aber nicht für den Termin extra aus dem Urlaub kommen, obwohl ich gerne jemanden dabei haben möchte…
Danke für die Hilfe.
Ich fühle mich auch jetzt besser, da ich mehr weiß.
Mal angenommen, diese abenteuerliche Geschichte stimmt so wie geschrieben: Du bist Jugendlicher, deine Eltern werden auf jeden Fall informiert. Wenn deine Freundin behauptet, du hättest die Sachen geklaut, weil sie bei dir auch gefunden wurden, dann hast du schlechte Karten. Es ist ja die Frage, ob der Staatsanwalt bzw. der Richter dir die Geschichte abkauft, egal ob deine Freundin für oder gegen dich aussagt. Wenn du noch keinerlei Vorstrafen oder ähnliche „Geschichten“ hattest, könnte das Verfahren gegen dich eingestellt werden wegen Geringfügigkeit (jugendtypisches Fehlverhalten etc).
Hi, das Beste ist, es deinen Eltern zu erzaehlen, wenn du ein reines Gewissen hast, sollte das kein Problem sein. Weiterhin solltest du dir rechtlichen Rat suchen.Mehr kann ich Dir nicht sagen.
Hallo,
dies ist nicht mein Fachbereich.
Gruß - Michel
Am Besten einen Anwalt einschalten. Bei Jugendlichen dürfen die Erziehungsberechtigten dabei sein, müssen aber nicht. Wenn das wirklich der erste Ladendiebstahl war, wird auch nicht viel passieren, meist nur eine Verwarnung oder gemeinnützige Arbeit.
mfg
W.