Neue Schilder für Deutschland
Hallo.
Da müssten mal wieder neuere Urteile zu Fangprämien her.
Danke. Das würde ich sehr begrüßen.
Denn ist es eh nicht gerechter, wenn der Dieb den erhöhten Personal-/Betriebsaufwand zu ersetzen hat, statt eine ausgelobte Fangprämie?
Das Urteil stellt es umgekehrt heraus; Fangprämie ja, aber Kosten nein. D.h. der Unternehmer bleibt auf den Mehraufwendungen, wegen vorl. Festnahme, ggf. Hausdetektiv, also i.d.R. Persoanlaufwendungen, sitzen, welche zu seinen zu erwartenden Geschäftsrisiken gehören sollen, aber eine Fangprämie an den MA, soll der Dieb ersetzen, mit welchem doch schwerlich eine Schadenersatzpflicht für selbst ausgelobte Kosten entstehen kann. Schadenersat zu ersetzen, meint doch i.d.R. die tatsächlichen Aufwendungen, welche notwendig und billig waren.
Neue Schilder für Deutschland:
Für Grundbesitzer:
„Achtung! Unser Hausmeister bekommt 50 EUR Fangprämie für die Ergreifung von Hundesbesitzern, welche ihren Hund auf unser Grundstück kacken lassen! Dies zu erstatten sind sie verpflichtet!“
Für Städte und Kommunen:
„Achtung jeder Bürger unserer Stadt/Gemeinde erhält 50 EUR Fangprämie für die Ergreifung von Kippen- und Kaugummiewegwerfern auf öfftl. Plätzen! Dies zu erstatten sind sie verpflichtet!“
Und wieso eigentlich nur 50 EUR. Also ehem. 50 DM laut Urteil. Wo ist da die Angemessenheit? Und wonach bemisst man die?
Ist es nicht besser, um Müllverschmutzer in den Städten dingfest zu machen, beschlisst die kommunale Legislative gleich 2000 EUR Fangprämie auszuloben, auch was sag ich, ich beantrage 5000 EUR. Und auf welcher rechtlichen Grundlage ist der gestellte Verursacher eigentlich zur Übernahme jedweder, auch utopischen, Fangprämie, verpflichtet?
Manchmal ist das Recht recht verwirrt angewendet.
MfG