Des wegen schrieb ich ja in dem Satz davor, den Du wegzitiert hast:
„Da in deine Beschreibung gar nicht die relevanten Punkte enthalten sind, lässt sich hier nur das Übliche annehmen“
Des wegen schrieb ich ja in dem Satz davor, den Du wegzitiert hast:
„Da in deine Beschreibung gar nicht die relevanten Punkte enthalten sind, lässt sich hier nur das Übliche annehmen“
Der Satz davor lautet:
Der Punkt ist aber, daß er das eben nicht durch ein Schild kommunizieren muß, das irgendwo rumhängt. Ein Mitarbeiter am Eingang, der den Leuten den Korb in die Hand drückt und einen Satz dazu sagt, reicht voll kommen aus. Es muß auch kein Korb sein, sondern es kann auch ein Stab sein, den der Kunde beim Weggang wieder abgeben muß, der den Zufluß reguliert. Nix davon muß man irgendwo aufschreiben oder -malen. Wenn ein Mitarbeiter sagt „Du kommst hier nur mit Korb rein. Hier ist Dein Korb.“ ist das voll und ganz ausreichend.
OK, OK da hat jemand einen Korb bekommen? Und will den nicht, aber so ist das Leben…
als ich einen Korb bekommen habe, fand ich das Mädchen immer noch toll haber es aber verkraften können… das ist nun ein paar Jahre her…
Was soll denn diese ganze Aufregung?
ironievermeidenistnichmeingeschäft
Hallo,
Richtig.
Der Ladenbseitzer ist nur verpflichtet, die Anzahl Personen pro Ladenflaeche zu beschraenken.
Wenns grad so Vorschrift ist, aendert sich jeden Monat mehrfach
Wer lesen kann ist deutlich im Vorteil, siehe weiter oben
Gruss Helmut
Wie kommst du denn auf so etwas? Außerhalb des Anwendungsbereichs des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kann der Ladeninhaber reinlassen und rauswerfen, wen er will.
Oh, was für herzige Gänsefüßchen! Nu sach ma an, wie viele Coronaverordnungen gibt es denn bei Euch im Freistaat Bayern? Falls Du Mühe hast, zu verstehen, was „im betreffenden Bundesland“ bedeutet, frage ruhig nach, wenn Du mit dem Duden nicht weiterkommst.
Was die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg betrifft, schau gerne mal dortselbst in § 4 Abs 1 Nr. 1, dann dürfte Dir der Bezug der vom Fragesteller geschilderten Situation zur CoronaVO seines Bundeslandes sicher klar werden: Diese Verordnungen unterscheiden sich nicht so sehr von Bundesland zu Bundesland.
Auch, dass - wie Du zielsicher erkannt hast - vergessen worden ist, in § 19 CoronaVO einen Bezug auf § 4 CoronaVO zu nennen, dürfte nicht bloß in Baden-Württemberg zu beobachten sein, kannst ja mal nachlesen.
Umso ärgerlicher für Madame A, weil sie sich dann ersatzweise ggf. mit § 123 StGB auseinandersetzen müssen wird - über das Vorliegen öffentlichen Interesses kann man da bei der geschilderten Geschichte durchaus unterschiedlicher Meinung sein: Ich täte mich da nicht von vornherein in quäkend herumfanfarender Sicherheit wiegen, das kann nach hinten losgehen.
Gruß
MM
Nicht zu vergessen, daß in so manchen Korb auch etwas lohnenswertes vorhanden ist. Dumm halt nur, wenn man einen Wolf trifft, aber das Risiko ist heutzutage in der Nähe von Supermärkten eher überschaubar.
Du machst es nicht besser…
Die Vorschrift (egal welches Bundesland) hätte ich gerne mal gesehen.
In einen Laden/Gebäude können soviel Leute rein, wie rein wollen und reinpassen.
Höchstanzahl von Personen gibt es nur bei Aufzügen.
Das gibts tatsächlich. Ich bin zu müde, um das alles rauszusuchen, aber natürlich gibt es Obergrenzen von Personenzahlen je Quadratmeter, die dann wieder in Mindestbreiten von Rettungswegen münden. Aber mir wird das auch alles zu doof. Nur wegen einer Querulantin, die meint, sie dürfe ohne Korb (und wahrscheinlich ohne Maske) in den Markt, während ihre Brüder… ach, das macht mich alles noch müder.
Ich bestreite nicht, daß es einen Zusammenhang zwischen qm-Verkaufsfläche und Breite der Fluchtwege gibt.
Aber ich bestreite, daß in der entsprechenden Bau-Vorschrift von Personenanzahl die Rede ist.
Nimm die großen Kaufhäuser (KaDeWe, Alsterhaus) an Samstagen im Advent. Gedränge über Gedränge, aber bis 2019 hat noch nie jemand an den Eingängen gestanden und die rein- und rausgehenden Kunden gezählt.
Hast recht! Mir gehen diese Typen auch auf den Geist.
Bei Ikea ist es ein Platikkärtchen. Und wer keins will, kommt halt nicht rein. Egal, ob mit prügelndem Ehepartner oder nicht.
schade das man von der Fragestellerin @Marned so gar nichts mehr liest zu den bisherigen Antworten …
Einspruch.
Maximal eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmeter.
Irgendeine Quelle aus irgendeinem Bundesland im Nov2020 mehr … …
Moin,
Unabhängig von deinem Einwand: für Versammlungsstätten gibt es das durchaus : http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VStättV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VStättVSH2014pP1
Bei Gebäuden geht es vorwiegend um die Nutzlast: https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzlast_(Bauwesen) Wenn ich https://www.xlstatik.de/bt_01_nutzlasten.htm richtg verstanden habe, dann sind das 500 kg/m^2. Mal angenommen, es gäbe keine Möbel, dann sind das ca. 5-6 Menschen pro qm.
Da waren Begriffe wie Viruslast ja auch wenig relevant.
-Luno
Abgewiesen! Es ging um die Regelungen vor/ohne Corona.
Moin,
wird ihr(?) wohl peinlich sein, dass man sie beim Schwadronieren erwischt hat.
…und alle Menschen werden Brüder. Apropos - müsste der Verlag diesen Titel nicht gendern?!?
Nebenbei: Der Simmel selber sprach von diesem Roman gelegentlich als „Alle Menschen werden blöder“. Hat was, odrr?
Gruß
Ralf
Ja… aber wir können uns trotzdem herrlich miteinander balgen… beleidigen… diskutieren…
obzwar ich auch glaube das @marned es nur darum geht oder nicht interessiert…
In der Tat nicht - es ist nehmlich nicht besser zu machen, es ist wie es ist.
Und das ist halt im Augenblick ziemlich beschissen.
Zumindest für Leute, die sich in engagierter jahrzehntelanger Kleinarbeit die Hälfte der Lungenkapazität weggeraucht haben wie meinereinen. Für diese gehen nämlich die lustitschen Eskapaden der Mme A auf Leben und Tod: Wenn sie mich infiziert, werde ich mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit daran sterben.
Und ja, wir haben uns natürlich ein paar Dutzend Deiner heißgeliebten FFP2-Masken besorgt, und wir tragen sie auch immer in berechenbar gefährlichen Situationen (z.B. S-Bahn Sonntagnachmittag 17 Uhr, im Gegensatz zu Sonntagmorgen 9 Uhr). Trotzdem finde ich es voll scheiße, wenn ich das Teil dort anlegen muss (und in Ermangelung einer Skibrille übrigens ohne Garantie auf Erfolg), wo der gleiche Effekt mit allerbanalsten Mitteln ohne Atembeklemmung und Plastikgestank in der Nase erreichbar wäre.
Nimm es einfach mal hin, dass Dein Konzept, die Alten, die Fetten und die anderstwie Lebensuntüchtigen schlicht für ein Jahr in irgendein gasdichtes Silo zu werfen und nebenzus mit ein bissele Sauerstoff und irgendwievielhundert Kalorien am Tag zu versorgen, nicht zwingend das Ei des Kolumbus zu sein hat.
Zumal die vor einigen Tagen von Jens Spahn erwähnten rund vierzig Prozent der Bevölkerung mir nicht völlig aus der Luft gegriffen scheinen. Also keine vernachlässigbare Minderheit, sondern Leute, die auch zu Deinem weiteren Leben ihren Beitrag leisten.
Wäre gar nicht so verkehrt, das auf Gegenseitigkeit zu organisieren. Wat meinste?
Gruß
MM