Hallo!
Der Verkauf von Strom ist gewerblich. Dies würde auf eine öffentliche Ladesäule zutreffen. Wenn jedoch lediglich eine Stromnutzung durch die Mieter erfolgt, die über die Nebenkosten abgerechnet wird, stellt dies m.E. keine eigene gewerbliche Tätigkeit dar, sondern gehört dann zur Vermietung.
Wenn jedoch ein gewerblicher Stromverkauf (öffentliche Ladesäule) erfolgt, dann kann dies als gewerbliche Tätigkeit neben der Vermietung erfolgen. Das Grundstück ist entsprechend aufzuteilen, ähnlich wie bei einem Vermieter, der in seinem Vermietungsobjekt eine Wohnung für Zwecke seines eigenen Gewerbebetriebes nutzt. Eine „Infektion“, wie man das bei Freiberufler-Personengesellschaften kennt, gibt es bei Vermietung nicht.
Schöne Grüße!