Ladesäule bei Vermietung , Gewerbesteurpflicht?

Servus,

Nun derzeit ist ja ein Gesetzentwurf im Gangen, den den Eigentümern und Mietern das Recht auf eine Ladesäule geben soll.

Nun wie ist es aber bisher steuerlich geregelt?

Man nehmen einen Vermieter eines Gebäudes und Stellplätzen. Dieser Stellt eine Ladesäule auf. Wird er dadurch nicht derzeit Gewerbesteuerpflichtig auf alle seine Einnahmen?

Danke

Hallo!

Der Verkauf von Strom ist gewerblich. Dies würde auf eine öffentliche Ladesäule zutreffen. Wenn jedoch lediglich eine Stromnutzung durch die Mieter erfolgt, die über die Nebenkosten abgerechnet wird, stellt dies m.E. keine eigene gewerbliche Tätigkeit dar, sondern gehört dann zur Vermietung.

Wenn jedoch ein gewerblicher Stromverkauf (öffentliche Ladesäule) erfolgt, dann kann dies als gewerbliche Tätigkeit neben der Vermietung erfolgen. Das Grundstück ist entsprechend aufzuteilen, ähnlich wie bei einem Vermieter, der in seinem Vermietungsobjekt eine Wohnung für Zwecke seines eigenen Gewerbebetriebes nutzt. Eine „Infektion“, wie man das bei Freiberufler-Personengesellschaften kennt, gibt es bei Vermietung nicht.

Schöne Grüße!

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Danke, nur wie ist es, wenn mehrere Mieter diese Benutzen und einzeln bezahlen müssen, z.B. über diese Berühmten Karten die man an Öffentliche Ladesäulen benötigt.

Bitte Näher erklären, Danke

Das ist unproblematisch. So etwas kennt man auch von Waschkellern mit Waschmaschinen und Münzeinwurf oder Chipkarte.
Auch hier ist es ein eingeschränkter Personenkreis (nämlich die Mieter) die es ausschließlich nutzen.

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Bei einer Freiberufler-Personengesellschaft werden alle Einkünfte gewerblich, wenn die GbR gewerbliche Einkünfte (oberhalb einer Bagatellgrenze) erzielt. Wenn also eine Rechtsanwaltssozietät sich auf das Dach Ihrer Kanzleiräume eine Photovoltaikanlage setzt, dadurch gewerbliche Einkünfte oberhalb der Bagatellgrenze erzielt, dann werden auch die sonst freiberuflich-selbständigen Einkünfte zu gewerblichen Einkünfte mit allen unerwünschten Folgen, beispielsweise der Gewerbesteuerpflicht. Die kleine gewerbliche Photovoltaikanlage „infiziert“ die freiberuflich-selbständige Personengesellschaft.

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Interessant, ich habe das mal so gelernt, dass Vermieter die Möglichkeit haben die Gewerbesteurer um 100% zu kürzen, solange sie keine anderen Schädliche Einkünfte haben. Verkaufen diese z.b. im Kiezkaffee Kuchen werden sie voll Gewerbesteuer Pflichtig für Kuchen und Miete.

ist das nicht mehr so?

Das gilt für gewerbliche Vermieter, insbesondere wenn Gewerblichkeit aufgrund der Rechtsform vorliegt (vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften). Gewerbliche Vermietung ist eher eine Ausnahme, zumindestens was die Zahl der Fälle angeht.

sprich in diesen Fall würde die Ladesäule dazu führen, dass Gewerbesteuer abzuführen ist? Trifft dann vermutlich auch auf Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke zu.

Wenn ein gewerblicher Betrieb unterhalten wird, ist das schädlich. Da sollte man aufpassen, wenn man die erweiterte Gewerbesteuerbefreiung für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften haben will.

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