Ich fahre einen LKW 40T Gardine. Ein Kollege erzählte mir neulich dass ich meine Ladung (Paletten, Gitterboxen usw.) nicht gurten brauche wenn ich diese Formschlüssig und auf Antirutschmatten lade. Die Ladefläche hat aber keine seitliche Rutschkante. bitte sagt mir auch wo ich diese Forschrift finde.
Dein Kollege ist im Recht.
Dennoch rate ich Dir die Ladung über waagerecht Platzierten Spreizstangen abschnittsweiße zu sichern.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
LG log_know
sagt wer?
Hallo,
für die Ladungssicherungsvorschriften gibt die jeweilige Berufsgenossenschaft Auskunft. Außerdem ist dein Chef für die Einhaltung der Voschriften verantwortlich. Auf die Aussage eines Kollegen würde ich mich nun wirklich nicht verlassen.
Es wird doch bei euch im Betrieb Vorschriften geben, die auch irgendwo aushängen. Wenn nicht, gibt diese Seite erste umfassende Informationen.
Data
In meinem Bekanntenkreis befindet sich ein Polizist der mit LKW Kontrollen zu tun hat.
Der weiß alles über Ladungssicherung.
Nein, er ist auch verantwortlich, aber der Fahrer doch genauso.
Im Kontrollfall und bei Verstoß bekommen doch beide ein Bußgeld.
Na dann wll ich nichts gesagt haben.
Mein Mann ist übrigens Chirurg. Wenn du mal eine Blinddarmentzündung hast, kannst du gern zu mir kommen, ich kann das auch.
Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, dass der UP deine Antwort ernst nimmt? Er sichert die Paletten nicht mehr mit Gurt und es gibt einen Unfall, nicht mal Unfall, sondern nur scharf in eine Kurve gefahren (Achtung Physik). Die Paletten machen sich selbständig und fallen in den fließenden Verkehr. Zahlreiche Verletzte und vielleicht sogar Tote und der UP sagt dann vor Gericht aus, das mit der Ladungssicherung hat ihm ein Helferlein, den er nicht kennt, im Internet geflüstert.
Mann, mann, mann
Data
Hallo,
um es kurz zu machen:
Die Seitenplane des Curtainsiders ist auch im abgespannten Zustand flexibel. Probier es aus: Du kannst die problemlos einige zig Centimeter nach außen drücken.
„Formschluss“ ist aber nur dann gegeben, wenn die Ladung direkt an der stabilen und feststehenden Laderaumbegrenzung anliegt und ständigen Kontakt mit dieser hat. (VDI Richtlinie 2700).
Somit entfällt der Formschluss auf den Seiten.
Deine Angaben sagen rein garnichts darüber aus welche Ladungssicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
„Gardine“ bedeutet lediglich das man die Plane Fahrzeug-längsseitig leicht nach vorn oder hinten öffnen kann.
Entscheidend aber ist welcher Qualität die Plane ist, ob es Versteifungen gibt, wie der Aufbau ist, kurz - ob der Auflieger zertifiziert ist und welcher Art das Zertifikat ist.
Darüber hinaus kommt es auf Ladung an - Palette ist nicht gleich Palette, Gitterbox nicht gleich Gitterbox.
Die Nutzung von Antirutschmatten und Verladung mit Formschluss sind zwei wichtige und wirkungsvolle Ladungssicherungsmaßnahmen. Ob diese aber ausreichen kommt auf andere Faktoren an, wie z.B. dem Fahrzeugaufbau und der Plane, der Art der Ladung und deren Gewicht usw… Anhand von Formeln kann man berechnen welche Kräfte auftreten und wie man diese in den Griff bekommen kann.
Einen Paragrafen o.ä. der Dir bescheinigt das „Gardine“+Antirutschmatte+Formschluss als Ladungssicherung ausreichen wirst Du nicht finden.
Wenn man so an die Sache herangeht wie dein Kollege dann denkt man ganz sicher zu kurz.
Sollte Dein Chef nicht in der Lage sein Dir entsprechende fachliche Hilfe zukommen zu lassen dann sorge selbst dafür - neben Absender, Frachtführer, Halter und Verlader stehst besonders Du als Fahrer in der Verantwortung.
Im Übrigen solltest Du und Dein Kollege mindestens schon einmal an der Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG teilgenommen haben in dem es auch umfassend um das Thema Ladungssicherung geht.
Gruß Crack
Nicht nur das, die Polizei achtet auch auf Rutschmatten unterhalb der Ladung. Gelle
wir transportieren überwiegend Stückgut auf Europaletten bzw in Eurogitterboxen