Lärm aus der Nachbarwohnung durch Gehstock

Hallo,
angenommen, zwei Wohnungen in einem Mietshaus liegen nebeneinander.
Diese Wohnungen haben die gleiche Bodenplatte.
Weiterhin angenommen, in der einen Wohnung wohnt eine 95 Jahre alte Frau.
Angenommen, diese Alte (Begründung zu dieser Bezeichnung weiter unten) marschiert mit ihrem Gehstock in den frühen Morgenstunden gegen 4.30 Uhr durch ihre Wohnung.
Das Auftreffen des Stockes (tac-tac-tac usw.)auf den Boden ist in den anderen Wohnungen hörbar.
Die Dauer des Geräusches beträgt etwa zwei mal 15 Sekunden (vermutlich sucht die Frau die Toilette auf).
Alle noch schlafenden Mieter werden dadurch geweckt und fühlen sich sehr gestört.
Dieses Geräusch hat die Frau vor längerer Zeit schon mal verursacht. Dann war Ruhe, weil sie als Gehhilfe einen Rollator genommen hat. Jetzt verursacht sie es wieder.
Mit der Frau zu sprechen hat keinen Sinn. Diese Alte ist im Hause für ihre Ruhestörungen in der Mittagszeit bekannt. Bitten die anderen Mieter um Ruhe so werden diese Wünsche ignoriert oder in das totale Gegenteil gekehrt. Diese Frau ist in der Nachbarschaft und in ihrer Familie für ihre Streitsucht bekannt. Ein Sohn bestätigte das ebenfalls in einem Gespräch.
Die Mitbewohner vermuten pure Böswilligkeit und Absicht.
Bei der derzeitigen Vermieterin, die nicht im gleichen Hause wohnt, hat die Alte Narrenfreiheit!

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Hat es Sinn den Rechtsweg einzulegen?

Besten Gruß und Dank
Zorro

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Hallo,
angenommen, zwei Wohnungen in einem Mietshaus liegen
nebeneinander.
Diese Wohnungen haben die gleiche Bodenplatte.
Weiterhin angenommen, in der einen Wohnung wohnt eine 95 Jahre
alte Frau.
Angenommen, diese Alte (Begründung zu dieser Bezeichnung
weiter unten) marschiert mit ihrem Gehstock in den frühen
Morgenstunden gegen 4.30 Uhr durch ihre Wohnung.
Das Auftreffen des Stockes (tac-tac-tac usw.)auf den Boden ist
in den anderen Wohnungen hörbar.
Die Dauer des Geräusches beträgt etwa zwei mal 15 Sekunden
(vermutlich sucht die Frau die Toilette auf).
Alle noch schlafenden Mieter werden dadurch geweckt und fühlen
sich sehr gestört.
Dieses Geräusch hat die Frau vor längerer Zeit schon mal
verursacht. Dann war Ruhe, weil sie als Gehhilfe einen
Rollator genommen hat. Jetzt verursacht sie es wieder.
Mit der Frau zu sprechen hat keinen Sinn. Diese Alte ist im
Hause für ihre Ruhestörungen in der Mittagszeit bekannt.
Bitten die anderen Mieter um Ruhe so werden diese Wünsche
ignoriert oder in das totale Gegenteil gekehrt. Diese Frau ist
in der Nachbarschaft und in ihrer Familie für ihre Streitsucht
bekannt. Ein Sohn bestätigte das ebenfalls in einem Gespräch.
Die Mitbewohner vermuten pure Böswilligkeit und Absicht.
Bei der derzeitigen Vermieterin, die nicht im gleichen Hause
wohnt, hat die Alte Narrenfreiheit!

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Hat es Sinn den Rechtsweg
einzulegen?

wohl eher nicht, lieber hoffen das baldiges Ableben erfolgt

Besten Gruß und Dank
Zorro

Mikesch

wenn einige der mieter die vermieterin aufsuchten und DRUCK machten,würde sicherlich was passieren,nur ist die frage,wer von den mietern wäre bereit, mit zu machen?!

Ich würde gerne sehen welches Gericht einer alten Frau die Gehhilfe verbietet…

Gruss Ivo

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Hallo

abgesehen davon, dass ich einen so tiefen Schlaf habe, dass mich nichts vor der Zeit weckt, wie wäre es denn wenn ihr alle der alten Dame einen neuen Stock schenkt, unten mit einem fetten Gummi dran, das ist nicht so laut.

Gruß

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Wie würdet Ihr Euch verhalten? Hat es Sinn den Rechtsweg
einzulegen?

Ich hoffe, dass die Mieter in besagtem hypothetischen Fall in fortgeschrittenem Alter nicht auf eine Gehhilfe angewiesen sein werden, damit ihnen mit ähnlich unfairen Nachbarn nicht selbiges geschieht.

Gruß,
-Efchen

eine Gehhilfe will der Frau keiner streitig machen. Aber lange Zeit ging es doch mit einmem Rollator.
Der Rollator wurde übrigens auch vom Hausarzt und der betreuenden Krankenpflege empfohlen. Es ist mehrfach passiert, dass die alte Frau mit dem Stock umgefallen ist. Nur aus reiner Schikane scheint sie jetzt wieder den Stock zu benutzen.
Haben Deiner Meinung alte Leute mehr Rechte als andere Bewohner?
Rosa-Luxemburg sagte bereits:„Die Freiheit des einen hören da auf wo die Rechte des anderen beginnen“.

MfG Zorro

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Recht hast du! Habe ich jeden Tag über mir.
Wenn ich so einen Quatsch höre: „Ich hoffe, dass die Mieter in besagtem hypothetischen Fall in fortgeschrittenem Alter nicht auf eine Gehhilfe angewiesen sein werden, damit ihnen mit ähnlich unfairen Nachbarn nicht selbiges geschieht.“.

Die Diskussion ist fast 15 Jahre alt. Das Problem dürfte sich inzwischen auf natürliche Weise erledigt haben.

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Du meinst, mit jetzt 110 Jahren kann die Dame nach vier Hüft- und Knieoperationen wieder ohne Stock laufen? :wink:

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Gummi macht Sinn:

An einer Haltestelle warten ein Ehepaar mit Kinderwagen und ein Blinder im Regen auf den Bus.

Bus kommt, ist besetzt. Nur der Kinderwagen und die Frau passen noch gerade eben hinein, die beiden Männer müssen zu Fuß laufen.

Regen, schlechte Stimmung. Den einen stört das Tak-Tak-Tak des Blindenstocks:

„Können Sie nicht ein Gummi über die Spitze ziehen?“

„Wenn Sie rechtzeitig ein Gummi über Ihre Spitze gezogen hätten, könnten wir jetzt im Bus fahren.“

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wohl wahr :joy: :slightly_smiling_face:

:joy: :rofl: :slightly_smiling_face:

Hallo Zorro,

  1. miteinander reden
    2.Lärmprotokoll führen, evtl. Zeugen
  2. Lärmprotokoll Vermieter zukommen lassen
    4:wenn keine Besserung -Vermieter nochmals informieren und Lärmprotokoll zusenden
    5.wenn keine Besserung - entweder akzeptieren, ausziehen oder Miete mindern
    5a. Vermieter wird vermutlich alte Dame wegen eines durch eine Gehhilfe verursachten Tak Tak Geräusches nicht verklagen.
  3. Du akzeptierst es, ziehst aus oder Du minderst die Miete
    6a.Vermieter wird sich das nicht gefallen lassen, verklagt Dich auf Zahlung der offenen Miete, Vermieter wird der alten Dame den „Streit verkünden“
  4. Ausgang vor Gericht offen, entweder trägt die alte Dame die Kosten oder Du, der Vermieter holt sich die Kosten vom Verlierer des Streites zurück.

So einfach ist das und gleichzeitig doch so kompliziert

meint der liebe Peter

Der UP hat das im Jahre 2007 geschrieben und ist hier längst abgemeldet.

Im übrigen sollte man im Mietrecht mit Ratschlägen vorsichtig sein.

Nein, der Vermieter wartet, bis der Rückstand zwei Monatsmieten beträgt und kündigt dann fristlos, ohne ein Gericht zu bemühen.
Einmal in der Nacht mit Gehstock aufs Klo zu gehen rechtfertigt i.a. keine Mietminderung sondern dürfte unter „normalen Gebrauch der Mietsache“ fallen. Selbst wenn es nervt.