Seit einiger Zeit haben wir unsere Eigentumswohnung selbst bezogen. Diese befindet sich in einem 9-Parteienhaus in der ersten Etage. Die Bewohner über uns sind auch Eigentümer und haben drei Kinder im Alter von ca. 3 bis 5 Jahren, welche hyperaktiv sind. Es wird ständig durch die Wohnung gelaufen (gerannt !) und getrampelt. Selbst die Mittagsruhezeit wird ignoriert und mit
Staubsaugen und / oder Bohrmaschine gestört. Die Eigner sind der Ansicht, dass sie in ihrer eignen Wohnung tun und lassen können, was sie wollen. Frage: Muss man sich das gefallen lassen und was könnte man dagegen tun (ständige Verletzung der von allen Wohnnutzern anerkannten Hausordnung) ?
Ist die Hyperaktivität diagnostiziert worden? Ich frage, weil das ein völlig normales kindliches Verhalten ist.
Welche Mittagsruhe? Ist die im Mietvertrag oder einer Hausordnung so bestimmt oder gibt es eine kommunale Regelung zu dem Thema?
Wenn sich in der von allen Eigentümern via Hausordnung anerkannten Mittagsruhe unzulässige Aktivitäten abspielen, hat man einen Anspruch auf Unterlassung (§ 1004 BGB), den man natürlich gerichtlich durchsetzen kann. Kinderlärm (erst recht nicht von Vorschulkindern) fällt aber nicht darunter.
Ja musst du wenn es um Kinder geht und ja man darf auch in der „Mittagsruhe“ Staubsaugen bohren allerdings eher nicht.
Die Rechtsprechung ist da ganz eindeutig , Kinderlärm ist keine Lärmbelästigung und Kinder dürfen auch zur Mittagsruhe durch die Wohnung laufen. Was genau willst du denn einklagen ?
Das die Kinder zwischen 13 und 15 Uhr ans Bett gefesselt werden ?
Nein, man muss sich nicht alles gefallen lassen, aber in Bezug auf das Zusammenleben mit hoffentlich künftigen Einzahlern ins Sozialsystem, ist deren ganz normales, altersgerechtes Leben grundsätzlich hinzunehmen, was auch ständiger Rechtsprechung entspricht.
Sicherlich gibt es Grenzen, deren Überschreitung man nicht akzeptieren muss, und sicherlich gibt es Menschen, die mit dem D-Zug durch die Kinderstube gerast sind, und nicht ansatzweise sozialisiert sind, und denen ihre Mitmenschen vollkommen am Besagten vorbei gehen, bei denen man dann durchaus auch mal auf die ein oder andere Art aktiv werden muss. Aber in Bezug auf kleine Kinder sind diese Grenzen sehr weit gesetzt.
Ein anderes Thema sind laute Elektrowerkzeuge. Dazu schaut man dann in komunale Satzungen und die Hausordnung, und geht dann ggf. unter Einschaltung eines Anwalts angemessen vor. Aber auch da sollte man nicht den Einzelfall zu weit hochstilisieren. Wenn eine Wohnung nicht gerade saniert wird, dann wird die Bohrmaschine vermutlich kein Dauerthema sein. Aber es gibt natürlich auch Menschen wie meinen Lieblingsnachbarn, der keinen Feierabend und keinen Sonn- und Feiertag kennt, und gerade dann seine lautesten Gerätschaften raus holt und diese dann stundenlang zum Einsatz bringt und auf Ansprache nicht reagiert. Da wird es auch irgendwann mal zu weitergehenden Maßnahmen kommen.
Hallo WIZ
Ja, genau das ist auch mein Anliegen ! Natürlich verursachen Kinder, besonders die „kleinen“,
Lärm, dessen Störung auf andere, z.B. Nachbarn, denen nicht bewußt ist und auch sein kann.
Ich war schließlich auch einmal klein…Mir geht es darum, ob es nicht eine Möglichkeit gibt,
die Eltern in gewisse Schranken zu weisen (Hausordnung). Ich habe absichtlich nicht den Hinweis
darauf gegeben, dass es sich hier um „zugereiste“ handelt. Ich ärgere mich nur darüber, dass man behauptet, man kann in seiner EG-Wohnung machen, was einem beliebt.
Da haben wir jetzt aber Glück gehabt!
Das Kind meiner neuen Partnerin ist auch lebhaft. Und da sage ich immer, dass, wenn die Nachbarn sich beschweren, die mit so etwas rechnen müssen, wenn sie in ein Mehrfamilienhaus, gleich welchen Eigentumsstatus ziehen.
Wer das ausschließen möchte, muss sich ein einsames Haus im Wald suchen.
Ist doch irgendwie komisch, dass diese Frage kurz nach Veröffentlichung eines Urteils aufkommt, in dem genau diese Frage (zugunsten der Familie mit den Kindern) entschieden wurde.
Tenor des Ganzen ist, dass Kinder ein Recht haben, sich in einer Wohnung auch laut auszutoben. Ein Mittags- oder gar Wochenendruhe gibt es da nicht.
Könnt ja mal was suchen - war diese oder letzte Woche in der Presse.
War das das Urteil vom Landgericht Bonn, welches vorherige Urteil von einem Amtsrichter erwartungsgemäß kassierte?
Eine Eigentumswohnung gibt einem nicht mehr Rechte als eine Mietwohnung. Die Hausordnung kann sich nicht über das Gesetz stellen.
In einer Wohnanlage mit 24 ETW war der Putz noch nicht trocken, da hing bereits die 18seitige Hausordnung aus - mit Bestimmungen über die Art der Balkonbepflanzung und die zu benutzenden Putzmittel im Treppenhaus. Ich habe mich köstlich amüsiert.
hi,
wenn man bedenkt, dass der Bodenleger eine Reinigungsempfehlung abgeben muss, damit - unter anderem - die Rutschsicherheitsklasse dauerhaft erhalten bleibt, erscheint es nur logisch diese Info auch weiter zu geben.
grüße
lipi