Lärmbelästigung durch lautes Knallen von Feuerschutztüren

Hallo zusammen, 

im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses ist eine neue Mieterin eingezogen. Das Haus wird vorwiegend von Eigentümern bewohnt, nur vier der zwölf Wohnungen sind vermietet.

Unter Ihrer Wohnung befinden sich die Kellerräume, der Müllraum und der Zugang zur Tiefgarage. Diese Räume sind durch Feuerschutztüren vom Flur getrennt. An den Feuerschutztüren sind Türschließer und jedesmal wenn die Türen geöffnet werden, fallen diese mit einem lauten Knall zurück ins Schloss. Die Mieterin wird dadurch sehr in Ihrer Wohnqualität beeinträchtigt, da dieses Türenknallen direkt in Ihr Wohnzimmer übertragen wird.

Bei 12 Parteien mit je 2-3 Bewohner ein ständiges Knallen von früh bis spät.

An einen ruhigen Feierabend oder einen ruhiges Wochenende ist in dieser Wohnung gar nicht zu denken.

Die Mieterin hat sich sehr bald nach dem Einzug über das Türenknallen bei Ihren Vermietern beschwert. Es wurde Ihr zugesagt dieses Problem bei der nächsten Eigentümerverhandlung mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Bei der Eigentümerversammlung wurde beschlossen neue Türschließer (!!) anzubringen was natürlich keinerlei Verbesserung brachte.

Die Mieterin hat daraufhin mit einem Aushang um leises Schließen der Türen gebeten, worauf die Eigentümer mit sehr viel Unverständnis reagiert hatten und der Mieterin unmissverständlich zu verstehen gegeben haben sie soll sich nicht so anstellen.

Weder die Hausverwaltung noch die Vermieter haben sich jemals direkt ein Bild vor Ort über die tatsächliche Situation gemacht.

Welche Möglichkeiten hat hier die Mieterin? Kann Sie eine Mietminderung geltend machen? Kann Sie darauf beharren, dass an den Türen Türdämpfer angepracht werden?

Hallo!

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Minderung/Abstellung von vermeidbarem Lärm aus dem Haus/der Haustechnik. Es muss nicht zwangsläufig von Eigentümergemeinschaft nachgebessert werden, die Mieterin hat jedenfalls einen Anspruch an ihren Vermieter. Ob der was machen kann oder nicht, ist für den Anspruch egal. Er ist rechtlich der Ansprechpartner und verantwortlich, müsste auch eine Mietminderung dulden. Selbst wenn er nichts gegen die Gemeinschaft durchsetzen könnte.

Und Türschließer kann man einstellen, sie schließen sanft, stellen aber trotzdem sicher, die wichtige Schutztür fällt sicher ins Schloss.
Damit ist jeder Türbauer, Schlosser, Metallbauer vertraut.

MfG
duck313

Hallo zusammen,

Ihr müsst nur die Obertürenschließer anständig einstellen oder lassen!
Mfg

Bei der
Eigentümerversammlung wurde beschlossen neue Türschließer (!!)
anzubringen

„(!!)“ ?? Zusätzlich zu den bereits erteilten Antworten noch der Hinweis, dass Türschließer an Feuerschutztüren nun nicht, wie deine Typografie vermuten lässt, etwas völlig abwegiges sind, sondern im Gegenteil Pflicht.

s.

Moin,

da es sich um Brandschutztüren handelt, könnte es sein, dass die Feuerwehr oder Beauftragte eine Mindestschließgeschwindigkeit fordern.

Ich habe mal auf Nachfrage in einem Hotel diese Antwort bekommen "Wir DÜRFEN die Türen nicht sanfter schließen lassen.

Es ist keine Ausrede, ich kenne die Hotelleitung.

Gruß Volker

Eigentlich ganz einfach:

Der Lärm stellt einen Mangel der Mietsache dar = Minderung

Zur Tür:
Es gibt auch Feuerschutztüren, die sehr langsam und leise zugehen.
Die sind aber teuer.

Warum taucht das Problem erst jetzt auf?
Neue Tür?
Die Vormieter waren taub?

Gruß

Vielen Dank für die Antwort!!

Danke für die Antwort. Mit (!!) war gemeint das man um eine Tür leise zu schließen Türdämpfer montieren kann, die es auch für Feuerschutztüren gibt.

Danke für die Antwort. Jedoch denke ich nicht das es für die Türen in dem Mietshaus Mindestschließgeschwindigkeiten gibt, da alle drei Türen unterschliedlich schnell und laut schließen.

Danke für die Antwort. Der Vormieter war immer auf Montage und nur 1 mal im Monat zu Hause.

Und mir ist bewusst das Feuerschutztüren Pflicht sind!!! Nur nicht das die so laut schließen müssen!

Danke für die Antwort

Hi,

da es sich um Brandschutztüren handelt, könnte es sein, dass
die Feuerwehr oder Beauftragte eine
Mindestschließgeschwindigkeit fordern.

Ja, es gibt immer wieder solche Pseudofachleute, die Dinge fordern ohne eine Rechtsgrundlage dafür zu haben.
Es gibt keine Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage man eine solche „Mindestschließgeschwindigkeit“ fordern könnte.

Ich habe mal auf Nachfrage in einem Hotel diese Antwort
bekommen "Wir DÜRFEN die Türen nicht sanfter schließen lassen.

Es ist keine Ausrede, ich kenne die Hotelleitung.

Möglicherweise war es keine Ausrede, falsch ist die Aussage trotzdem. Auch dies ist leider nicht so selten: schlechte oder falsche Beratung einer Betriebsleitung.
Was immer wieder vorkommt: das Selbstschließen einer Tür funktioniert wegen der Bedingungen vor Ort (z.B. Druckverhältnisse) nur dann zuverlässig, wenn der Selbstschließer der verbauten Tür extrem „stramm“ eingestellt ist. Das Ergebnis ist dann eine knallende Tür.
Aber auch hierfür gibt es technische Lösungen, sie erfordern aber eine Investition und natürlich das Wissen um ihre Existenz. Scheut man die Investition oder fehlt das Marktwissen, knallt die Tür halt…
Außerdem ist es wunderbar einfach, mit Hinweis auf die ach so bösen Brandschützer berechtigte Beschwerden ins Leere laufen zu lassen - ich muss das täglich erleben. In den allermeisten Fällen sind aber mangelnde Investitionsbereitschaft oder Planungsfehler die eigentlich Schuldigen…

Gruß Stefan

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Ich würde dringend empfehlen, dem Vermieter vorzuschlagen, dass die Obertürschließer durch einen Profi eingestellt werden. Es ist in jedem Falle möglich, das so einzustellen, dass es nicht übermäßig knallt.

Vorschriften für Hotels gelten in Mietshäusern nicht. Feuerschutztüren müssen zügig schließen. Gute Obertürschließer sind so einstellbar, dass der lange Weg der Tür - also bis kurz vor dem Schließen - schnell läuft, und der eigentliche Schließvorgang dann relativ langsam erfolgt.

Sicherlich hilfreich ist, sich da durch einen Fachmann beraten zu lassen. Fachmann meint jemanden, der vom Hersteller der Obertürschließer geschult ist, nicht nur jemand, der das seit Jahren macht (auch wenn das schon besser ist, als man kauf einen Schließer im Onlineshop und versucht es selbst).

Ganz geräuschlos wird es aber nicht gehen, denn offensichtlich sind die Türzargen einfach so in die Öffnungeneingesetzt und haben keinerlei Schallschutzelemente. Das kann man nicht bis zum idealen oder auch nur bis zur maximal möglichen Zustand nachbessern. Dass die Mieterin die Tür hören wird, wird so bleiben, nur eben nicht mehr so laut. Das sollten alle vorneweg wissen, damit es nach einer - hoffentlich erfolgenden Verbesserung - nicht weiterhin Stress gibt.