Liebe WWWler,
angenommen, man wohnt in einem Haus und das Schlafzimmer der bewohnten Wohnung geht auf einen Hinterhof. Weiter angenommen, der Mieter wird wiederholt durch Lärm aus dem Hinterhof belästigt: streitende Mieter, überlautes Telefonieren bei geöffneten Fenstern, Saufgelage der Nachbarn etc.
Die Lärmbelästigung bestünde außerdem nicht nur im Sommer, sondern prinzipiell das ganze Jahr, nur mehr oder minder stark. Sie findet darüber hinaus im überwiegenden Maß außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten statt.
Wäre der Mieter nun berechtigt, die Miete zu mindern? Und wenn ja, in welcher Höhe? Wie müsste er dazu vorgehen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand was zu diesem Sachverhalt weiß.
Besten Gruß, Kate