Lärmmessen dBA oder dBC?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich wohne zur Miete. Die Wohnung über mir wurde kürzlich renoviert. Der nun dort eingezogene Nachbar verhält sich wie ein Elefant, und jede freundliche Kommunikation mit ihm ist nicht möglich. In meiner Verzweiflung habe ich nun ein Lärmmessgerät gekauft, um ein Lärmprotokoll zu erstellen. Dieses Gerät misst in dBA und dBC. Mit welchem Wert soll ich messen, wenn ich später evtl. diese Werte auch gerichtlich verwenden möchte?
Ich danke Ihnen sehr für eine Antwort.

Ich glaube man misst in db (A). Sicher wieß ich das aber nicht. Ist keine Frage meines Fachgebietes. Ob selbstgemessene Schallmessungen, mit einem nichtgeeichten Schallmessgerät vor Gericht anerkannt werden, bezweifele ich allerdings. Man müsste sicherlich ein Gutachten erstellen lassen (vom Fachmann). Das gekaufte Gerät erfüllt mit Sicherheit nicht die Anforderungen

Hallo „Peter“,

da ich keine genaue Antwort weiß, stellte ich die Anfrage unter Google ein. Diesen Rat möchte ich hiermit an Sie weiterleiten, denn es gibt verschiedene Geräte und u.a. entsprechende Antworten dazu.
Tut mir leid-aber hier bin ich überfragt, da ich nur den Wert dBM kenne.
Haben Sie keine Vermieter, den SIe diesbezüglich kontaktieren könnten? Er ist doch eigentlich in erster Linie der Ansprechpartner(Mietminderung z.B.) u.im Ernstfall auch der Kläger.

Alles Gute wünscht Ihnen Waldi64

Der hier zu messende Lärmpegel wird in dBA gemessen.
Eine Selbstmessung können sie sich jedoch schenken. Das wäre nur für sie mal als Überblick. Das wird kein Gericht anerkennen. Wenn sie vor Gericht gehen, dann muss dort unbedingt ein vom Gericht bestellter vereidigter Sachverständiger diese Lärmmessungen durchführen. Das kann mehrere 1000 € kosten, die sie zunächst erstmal vorstrecken müssen.wenn dann der Lärm so hoch ist, dass der Mieter verliert, dann zahlt er diese Kosten. Anders wird das Gericht das jedoch nicht machen.

Anders ist es jedoch, wenn sie den Vermieter ansprechen. Das sollten Sie in jedem Fall zuerst tun. Mit dem von Ihnen gemessenen Wert, den sie dem Vermieter mitteilen, hat dieser wenigstens einen Anhalt, um gegen den Mieter vorzugehen.

Sie sollten in jedem Fall das Lärm-Protokoll führen und vor allem Zeugen unterschreiben lassen. Dieses senden Sie den Vermieter mit der Aufforderung, den Lärm zu unterbinden. Setzen Sie ihm dafür eine Frist und eine Nachfrist, je 14 Tage. Mindern sie die Miete entsprechend der Belästigung, die sie durch die Lärmbelästigung erfahren.

Hallo Peter,

trage zu Sicherheit lieber beide Daten ein, normalerweise müsste aber die dBA-Messung reichen.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,

ob Sie die Werte gerichtlich verwenden können, weiß ich gar nicht. Gegen wen wollen Sie die denn überhaupt verwenden? Auch ob dBA oder dBC kann ich Ihnen nicht beantworten. Messen Sie doch einfach beides.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Peter2005,
ich bin kein Akustik-Techniker oder dergleichen - fragen Sie einen solchen oder einen Fachanwalt.
Besten Gruß USKO
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Gar nicht. Messen sollten Sachverständige. Vor allem sollte man es nicht selbst machen.

Du solltest ein Lärmprotokoll führen und die Einträge, soweit möglich, von Besuchern oder Nachbarn bestätigen lassen. Versuche den Lärm lieber zu beschreiben statt ihn zu messen.

Mit dem Lärmprotokoll kannst du dann deinen Vermieter auffordern, etwas zu unternehmen und die Miete mindern.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer