LAGA: Anforderungen an die stoffliche Verwertung

von mineralischen Abfällen - Teil II: Abfallspezifische Anforderungen (Technische Regeln)

Hallo Experten,

entsprechend dem o.g. Regelwerk wird unser Sandfang (Steinmetzbetrieb mit Sägen und Schleifmaschinen) geprüft. Wenn ich dieses Regelwerk
ansehen will, soll ich mehr als 70 EUR als Nutzungsgebühr zahlen, was zu kaufen es kosten würde, weiß ich noch gar nicht. Dabei ist mit Sicherheit nur ein ganz kleiner Part für uns wichtig.

Habt ihr einen Tipp, wie ich zu meinen Informationen kommen kann?

Dieses ist eher noch eine der einfachsten Fragen, die sich mir in Zusammenhang mit dem Schneid- und Schleifschlamm stellen.

LG, Karin

Hallo Karin,

hilft dir das weiter?

Gruß
Thomas

http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hoi Karin!

versuch es doch mal bei Deiner IHK!
Normalerweise haben die die Unterlagen, die Du brauchst!
Eigentlich halte ich nicht viel von den Ergüssen dieser „LAGA“ … kommt selten etwas wirklich brauchbares raus :frowning:

Ich erinnere mich wage, das Ding mal in der Hand gehabt zu haben… werde im Büro mal schauen, ob ich es da rumliegen habe.
Was sind denn Deine Fragen???

verwertende Grüsse
Ulli, die sich auch mit Abfällen rumschlägt!

Hallo Thomas,

leider hilft mir das nicht wirklich weiter. Die von dir gefundene Seite betrifft den Straßenbau, d.h., mineralische Baustoffe, die
im Straßenbau Verwendung finden dürfen.

Wir haben bisher unseren Sandfang vom Schneiden und Schleifen
des Natursteines in einer stillgelegten Kiesgrube entsorgt. Das
hatte den Vorteil, dass der Schlamm nicht völlig entwässert sein
mußte und wir eine schwer erreichbare ausreichende „Flügelscherfestigkeit“ nicht
nachweisen mußten.

LG, Karin

Hallo Ayla,

bei der IHK werde ich es unbedingt versuchen, obwohl wir dort kein
Mitglied sind. Die Handwerkskammer werde ich als nächstes ansprechen,
unsere Bundesinnung habe ich schon versucht, zu Rate zu ziehen. Die
Ansprechpartnerin ist zur Zeit auf Vortragsreise.

Nach dieser LAGA werden unsere Reststoffe beurteilt. Ich möchte einfach wissen, was darin steht, um mir ein Bild davon zu machen, warum man sagt: Nein, wir dürfen ihren Sandfang nicht entsorgen.

In unserem Sandfang ist zuviel Kupfer enthalten. Kupfer wiederum
ist in den Steinen, die wir schneiden, enthalten, so z.B. in
Jura - Marmor.
Würden wir vermehrt Sandstein schneiden, auch hier aus der direkten Region (Nordhessen), dann wäre evtl. zuviel Arsen im Sandfang.

Wir bauen diese Steine in Wohnungen ein, Menschen leben damit.
Muss ich das verstehen?

LG, Karin

Hallo,

In unserem Sandfang ist zuviel Kupfer enthalten. Kupfer
wiederum ist in den Steinen, die wir schneiden, enthalten,
so z.B. in Jura - Marmor.
Würden wir vermehrt Sandstein schneiden, auch hier aus der
direkten Region (Nordhessen), dann wäre evtl. zuviel Arsen im
Sandfang.
Wir bauen diese Steine in Wohnungen ein, Menschen leben
damit. Muss ich das verstehen?

LOL, nein verstehn muß man das wohl nicht können.

Es ist natürlich so, daß Stäube eine ganz andere
Wertigkeit haben, als massive Steine.

Überleg doch mal, ob es nicht eine Möglichkeit
zum „Recycling“ gibt. z.B. Indem man mit dem
„hochwertigen“ Füllstoff in Verbindung mit Zement oder
Gips etwas Massives machen kann, z.B. künstlerisch
wertvolle Pflanzschalen oder sowas …?
Gruß Uwi

Hallo Karin,

zuerst mal der von Dir gewünschte Link:

http://www.breitsamer-entsorgung.de/htdocs/pages/pdf…
hab den Link ‚klickbar‘ gemacht (Gandalf (MOD))

Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit, deshalb schreib ich mal folgende Erklärung:

Abfälle sind (sinngemäß) Stoffe, die Du nicht mehr brauchst*. So ist auch die Idee von Uwi zu verstehen: Wenn Du ihn zur Produktion verwendest, ist es schon mal kein Abfall mehr. Ob du das Produkt in Umlauf bringen (=Verkaufen) darfst, ist eine ganz andere Frage.

Abfälle können verwertet und entsorgt werden. Ersteres ist zweiteren vorzuziehen*. Damit dies geschieht ohne neue Umweltprobleme zu schaffen, haben sich die Länder auf einen Katalog von Werten geeinigt. Dabei gilt für die (massenhaft anfallenden) Bauschutt und Böden folgende Regel: Alles bis einschließlich Z2 darf (ggf. eingeschränkt) verwertet (d.h. beim nächsten Bauprojekt wieder verbuddelt werden), alles was drüber ist (>Z2) geht in die Deponie und in eng begrenzte Verfahren der Verwertung (Rohstoffgewinnung, Deponiebau).

Über alles was nicht wieder eingebaut werden darf, wacht die untere Abfallbehörde (in Sa.: Landratsamt). Dieser ist der Anfall (Masse, Art, Herkunft) und der Entsorgungsweg anzuzeigen. Dieser wird dann bestätigt. Zuständig ist der Abfallerzeuger, der kundenfreundliche Spediteur/Entsorger bereitet ihm i.d.R. die Formulare unterschriftsreif vor.

Nun, woher weiss die Behörde, wohin der Abfall gehen kann, ohne daß da Umweltgefährdungen entstehen, richtig, sie genehmigt die Deponien und Verwertungsanlagen (dito die Transporteure**). Jede Verwertungsanlage und Deponie bekommt einen Katalog von Stoffen und/oder Grenzwerte zugeteilt, welche sie annehmen darf. Je nach Geologie etc. kann es durchaus sein, daß eine Deponie halt erhöhte Cu- Gehalte, aber keine erhöhten As- Gehalte annehmen darf.

Zu deiner Frage bzgl. LAGA-Grenzwerte und Nutzung in Wohngebäuden:
Es ist durchaus ein Unterschied, ob ein (abriebsfester und gasemissionsfreier) Stoff in Gebäuden verwendet wird, oder ob er Jahr(-zent)elangen Auswaschungen durch Regen ausgesetzt wird. Bei ersterem ist die Dosis = 0, bei letzteren kann sie >0 sein, und dann ist nur noch auf den Satz von Erasmus von Rotterdam zu verweisen:
Allein die Dosis macht, daß ein Ding Gift ist. (frei zitiert).

Ciao maxet.
P.S.: Ich arbeite nicht bei der Quelle der Dokumente.

*Exakte Definition (und mehr) s. hier:
http://www.breitsamer-entsorgung.de/htdocs/pages/pdf…

**so sieht so etwas aus
http://www.breitsamer-entsorgung.de/htdocs/pages/pdf…

Hallo Ayla-Ulli,

versuch es doch mal bei Deiner IHK!
Normalerweise haben die die Unterlagen, die Du brauchst!
Eigentlich halte ich nicht viel von den Ergüssen dieser „LAGA“
… kommt selten etwas wirklich brauchbares raus :frowning:

Ich erinnere mich wage, das Ding mal in der Hand gehabt zu
haben… werde im Büro mal schauen, ob ich es da rumliegen
habe.

EIn Baubetrieb ohne (fast) tägliche Nutzung der LAGA ? Machrt ihr überhaupt keine Abrißarbeiten ?

Ciao maxet.

Allein die Dosis macht, daß ein Ding Gift ist. (frei zitiert).

Hallo Maxet, vielen Dank für deine so ausführliche Antwort. Eigentlich habe ich schon verstanden, worum es bei geregelter Entsorgung geht. Allein der oben von dir zitierte Satz macht mich stutzig. Einerseits ist Kupfer kein Gift, andererseits verdampft es meines Wissens nach nicht und außerdem sind die Mengen, die wir einbringen bezogen auf die Gesamtmasse so gering, dass diese verschwinden. Natürlich: Es gibt menschengemachte Vorschriften und
Grenzwerte.

Die aktuellen Cholesterin - Grenzwerte sind auch kaum noch einzuhalten. :wink:

LG, Karin

Hoi Maxet!

EIn Baubetrieb ohne (fast) tägliche Nutzung der LAGA ? Machrt
ihr überhaupt keine Abrißarbeiten ?

*grins* doch hin und wieder reissen wir auch etwas ab!
Aber hauptsächlich verbrennen wir Abfall :smile:

einen lieben Gruss
Ulli

Hallo Maxet, vielen Dank für deine so ausführliche Antwort.

Allein die Dosis macht, daß ein Ding Gift ist. (frei zitiert).

vezog sich auf dein Statement:

Wir bauen diese Steine in Wohnungen ein, Menschen leben damit.

Allein der oben von dir zitierte Satz macht
mich stutzig. Einerseits ist Kupfer kein Gift, andererseits
verdampft es meines Wissens nach nicht und außerdem sind die
Mengen, die wir einbringen bezogen auf die Gesamtmasse so
gering, dass diese verschwinden.

Ich meinte: Es ist unproblematisch in Häusern, da dort das Cu da bleibt wo es ist.
Es ist problematisch bzgl. der Einbringung in die Natur, weil es vom Regen ausgewaschen wird.

Ein potentielle Verbindung ist schädlich f. Wasserorganismen (Punkt 3):
http://www.uni-saarland.de/fak8/springborg/lab/Kupfe…

vgl. CuCl2 (Punkt 12):
http://www.hedinger.de/bilder/6/Kupfer(II)-chlorid_v…

Auch die toxik. Einstufung als reizend für Menschen (analog bei Kupfersulfat) bei dermaler Aufnahme auch nicht so prickelnd, so dass Wasserwerke es aus dem Grundwasser entfernen müssen.

Natürlich: Es gibt menschengemachte Vorschriften und Grenzwerte.

Wer lässt sich vom Gift im Trinkwasser verrückt machen?

Ciao maxet.