Lageplanauszug ohne eingezeichnete alte Nebengebäude, sind die von Stadt zu dulden

Da der Makler nur Interesse am Verkauf an sich hat, und der Notar neutral sein muss (was man nicht damit verwechseln darf, dass der verpflichtet wäre einen 100% ausgewogenen Vertragsentwurf zu machen!!!), kann man nur dringend zum eigenen Anwalt raten, der in Immobilienangelegenheiten fit ist. Den bezahlt man selbst, und dafür ist der dann eben auch ausschließlich auf Seiten seines Mandanten.

Der erklärt einem dann jede einzelne Vertragsklausel (ich gehe fest davon aus, dass 99,9% derjenigen, die ohne anwaltliche Unterstützung einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben nicht ansatzweise wissen, was die einzelnen Klauseln bedeuten, und ob die gut für sie, den Verkäufer oder neutral zu bewerten sind), macht sich schlau, was beim konkreten Objekt rechtlich ggf. kritisch sein könnte (man muss/kann nicht immer das volle Programm abspulen, ist aber mit Erfahrung von mehr als einem Hauskauf in der Lage potentielle Risiken anständig einzuschätzen), und weiß zudem auch zu verhandeln und begleitet die Abwicklung so, dass er rechtzeitig aufmerken wird, wenn Dinge komisch laufen.

Der Erwerb einer Immobilie ist für den Großteil der Bevölkerung eine einmalige Angelegenheit, bei der sie auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgreifen können. Zudem ist die Sache rechtlich anspruchsvoll und komplex. Am deutschen Abstraktionsprinzip scheitern nicht wenige Jurastudenten noch im Examen! Zudem geht es um eine Summe, mit der kaum jemand regelmäßig zu tun hat. Nicht zuletzt herrscht hier oft nicht ansatzweise Waffengleichheit, wenn man vom Verkauf durch Bauträger, … ausgeht, die eigene juristische Abteilungen haben, ihren „Haus- und Hof-Notar“ wöchentlich mit großen „easy-going-Mandaten“ versorgen, der daher auch nicht unbedingt geneigt sein wird, „überkritisch“ zu sein.

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Experten befragen. Hmm. Die Frage ist immer noch wen, und nach was fragt man, damit man die richtigen Antworten bekommt.
Die Stadt Karlsruhe z.B. hat einen Gutachterausschuss, der Verkehrswertgutachten erstellt. Ich ein von denen erstelltes Gutachten dann fußangelbefreit und stolperfrei?
Ich habe mir das vom Amtsgericht KA in Auftrag gegebene Gutachten für die Zwangsversteigerung eines Wohn-und Geschäftshauses in Malsch angeschaut. Da sind ein Hauptgebäude, Nebengebäude und andere interessante Dinge und nirgendwo im Gutachten wird erwähnt, dass der Einmessen - Verpflichtung nachgegangen wurde, dass die Gebäude so genehmigt sind und so weiter. Kann man sich darauf verlassen, wenn man so ein Gutachten besorgt, dass da wirklich dies alles überprüft wurde oder kann es dann plötzlich doch zu einer Abrissverfügung kommen, ein paar Jährchen nach Kauf mit einem solchen Gutachten, weil da LBO Gesetze nicht eingehalten wurden o.ä.?
Von wegen, da hätten Sie nach fragen müssen…
Immer noch neblige Grüße, ynot
P.S. gibt es den Zabel oder den Duck313 (Dagobert oder Donald?) in KA oder anderswo in B-W, ich vermute beide sind „vom Fach juris“

Moin Wiz und andere,
ich habe mittlerweile Folgendes aus 2014 im Netz gefunden, auch nach 75 Jahren droht die Abrissverfügung:


Oh, mann, also kein Kauf ohne Baugenehmigung.
Hoffnung gibt’s nur, wenn das Bauen da und so eigentlich genehmigungsfähig wäre…
LG ynot