Lagerhalle zu Wohnungen umbauen

Hallo

Worauf muß geachtet alles werden, wenn eine kleine nicht zu hohe Werk-und Lagerhalle in einem Mischgebiet zu Wohnungen gemacht werden soll?

Kann auf dieser Halle, ca. 4m Höhe auch bei entsprechender Statik weiterer Wohnraum aufgebaut werden?
Was wäre dabei zu beachten?

Hallo

ich an deiner Stelle, würde mich mit dem örtlichem Bauamt unterhalten.

Gruß Ingo

Hi,

Worauf muß geachtet alles werden, wenn eine kleine nicht zu
hohe Werk-und Lagerhalle in einem Mischgebiet zu Wohnungen
gemacht werden soll?

Dies ist eine Umnutzung des Gebäudes und damit baugenehmigungspflichtig. Da das Gebäude einer völlig anderen Nutzung dienen soll, kann man sich auch nicht auf Bestandschutz berufen. Dies bedeutet, daß alle aktuellen Vorschriften einzuhalten sind, ich nenne da als zwei (u.U. kostenintensive) Schlagwörter den Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung) und den Brandschutz.

Kann auf dieser Halle, ca. 4m Höhe auch bei entsprechender
Statik weiterer Wohnraum aufgebaut werden?
Was wäre dabei zu beachten?

Das ist so nicht zu beurteilen, aus der Beantwortung dieser Frage könnte man ein Buch machen. Wenn es am kronkreten Ort rechtlich möglich ist, ist es auch technisch möglich. Alles nur eine Frage der Kosten.

Es hilft nichts, man kann in dem Fall auf die fachliche Unterstützung eines Architekten nicht verzichten.

Gruß Stefan

Hallo again, :wink:
(man kennt sich…)
Schon mal Merci für die Antworten.

Worauf muß geachtet alles werden, wenn eine kleine nicht zu
hohe Werk-und Lagerhalle in einem Mischgebiet zu Wohnungen
gemacht werden soll?

Dies ist eine Umnutzung des Gebäudes und damit
baugenehmigungspflichtig. Da das Gebäude einer völlig anderen
Nutzung dienen soll, kann man sich auch nicht auf
Bestandschutz berufen.

Das habe ich schon befürchtet.
Wie teuer bzw. wie umständlich ist so ein Verfahren?
Umliegend wärn die Grundstücke überwiegend gewerblich genutzt, nur das betrefffende wäre ca. 2/3 Wohnzwecke, 1/3 gewerblich.

Kann es deswegen, oder anderes, für eine Umwittmung Schwierigkeiten geben?

Dies bedeutet, daß alle aktuellen
Vorschriften einzuhalten sind, ich nenne da als zwei (u.U.
kostenintensive) Schlagwörter den Wärmeschutz
(Energieeinsparverordnung) und den Brandschutz.

EnEV ist mir ein Begriff und wäe auch die Ausführung mit Geld kein Problem. Auf mehr wäre nicht zu achten?

Brandschutz wäre mir neu. Brandmauern sind zu angrenzenden Gebäudeteilen (Stirnflächen, ohne Türen im EG, nur im Keller) vorhanden, aber eben nach ´60 Jahre Standard.
Hat sich da etwas geändert, bzw. muß etwas beachtet werden.

Kann auf dieser Halle, ca. 4m Höhe auch bei entsprechender
Statik weiterer Wohnraum aufgebaut werden?
Was wäre dabei zu beachten?

Das ist so nicht zu beurteilen, aus der Beantwortung dieser
Frage könnte man ein Buch machen. Wenn es am kronkreten Ort
rechtlich möglich ist, ist es auch technisch möglich. Alles
nur eine Frage der Kosten.

Nach der Kostenerstellung wird erst eine Entscheidung getroffen.
Ein angrenzendes Vorderhaus hätte schon 2,5 Geschosse, die umliegenden Werkhallen wäre nur so hoch die besagte.

Es hilft nichts, man kann in dem Fall auf die fachliche
Unterstützung eines Architekten nicht verzichten.

Es ging mir nur um eine Vorinfo. um mal die Tragweite zu überschauen.

vlg MC

Hi,

Dies ist eine Umnutzung des Gebäudes und damit
baugenehmigungspflichtig. Da das Gebäude einer völlig anderen
Nutzung dienen soll, kann man sich auch nicht auf
Bestandschutz berufen.

Das habe ich schon befürchtet.
Wie teuer bzw. wie umständlich ist so ein Verfahren?
Umliegend wärn die Grundstücke überwiegend gewerblich genutzt,
nur das betrefffende wäre ca. 2/3 Wohnzwecke, 1/3 gewerblich.

Es ist ein ganz normales Baugenehmigungsverfahren, im Prinzip wie bei einem Neubau. Zu Kosten kann ich nichts sagen.

Kann es deswegen, oder anderes, für eine Umwittmung
Schwierigkeiten geben?

Prinzipiell nicht.

Dies bedeutet, daß alle aktuellen
Vorschriften einzuhalten sind, ich nenne da als zwei (u.U.
kostenintensive) Schlagwörter den Wärmeschutz
(Energieeinsparverordnung) und den Brandschutz.

EnEV ist mir ein Begriff und wäe auch die Ausführung mit Geld
kein Problem. Auf mehr wäre nicht zu achten?

Was alles zu beachten ist, kann ein Architekt vor Ort sagen. Ich habe nur zwei Schlagwörter genannt, von denen ich weiß daß sie mit Kosten verbunden sein können (und nur der Brandschutz ist mein eigentliches Fachgebiet). Da ich regelmäßig Umbauten brandschutztechnisch betreue, kenne ich da die Fallstricke und bekomme in den Projektbesprechungen so einiges aus den anderen Gewerken mit.
Grundsätzlich kann man sagen: je älter ein Gebäude, desto schwieriger und kostenintensiver ist die Anpassung an aktuelle Vorschriften und Standards.

Brandschutz wäre mir neu. Brandmauern sind zu angrenzenden
Gebäudeteilen (Stirnflächen, ohne Türen im EG, nur im Keller)
vorhanden, aber eben nach ´60 Jahre Standard.
Hat sich da etwas geändert, bzw. muß etwas beachtet werden.

Seit den sechziger Jahren hat sich eine ganze Menge getan. Ohne das Gebäude, die alten Baugenehmigungen und die Bestandspläne zu sehen, kann man überhaupt nicht abschätzen welcher Aufwand nötig wird. Das kann nur ein Fachmann vor Ort machen.

Mal ein Beispiel:
Dein Mehrfamilienhaus wird in die Gebäudeklasse 3 fallen (auch mit Obergeschoß). Das bedeutet, daß die Tragkonstruktion F30 erfüllen muß. Eine Lagerhalle aus den sechzigern könnte als reine Stahlkonstruktion in F0 errichtet worden sein. Hier wären also entsprechende Ertüchtigungen der tragenden Bauteile notwendig, was man mit einem speziellen Anstrich erreichen könnte. Die Kosten dafür hängen aber an den konkreten Gegebenheiten: welche Fläche muß gestrichen werden, wie leicht sind die tragenden Bauteile erreichbar, was muß alles demontiert werden etc.
Pauschalaussagen sind da nichts wert.

Kann auf dieser Halle, ca. 4m Höhe auch bei entsprechender
Statik weiterer Wohnraum aufgebaut werden?
Was wäre dabei zu beachten?

Das ist so nicht zu beurteilen, aus der Beantwortung dieser
Frage könnte man ein Buch machen. Wenn es am kronkreten Ort
rechtlich möglich ist, ist es auch technisch möglich. Alles
nur eine Frage der Kosten.

Nach der Kostenerstellung wird erst eine Entscheidung
getroffen.
Ein angrenzendes Vorderhaus hätte schon 2,5 Geschosse, die
umliegenden Werkhallen wäre nur so hoch die besagte.

Es hilft nichts, man kann in dem Fall auf die fachliche
Unterstützung eines Architekten nicht verzichten.

Es ging mir nur um eine Vorinfo. um mal die Tragweite zu
überschauen.

Auch das kann nur ein Fachmann, oder zumindest jemand mit entsprechender Erfahrung in dem Geschäft, der das Objekt vor Ort begehen kann.

Gruß Stefan